Digitalisierung im Verkehr: E-Frachtbrief und digitale Vignette kommen

WKÖ-Schön: Gesetzgeber lässt Wahlfreiheit – Erleichterungen im betrieblichen Alltag und Kostenersparnisse

Wien (OTS) - Die Digitalisierung hält auch im Verkehrsrecht Einzug: Mit der heute im Nationalrat beschlossenen Änderung des Güterbeförderungsgesetzes wird der elektronische Frachtbrief Realität. Bisher mussten die Güterbeförderer die erforderlichen Unterlagen in Papierform mitführen, ab jetzt ist beides möglich. „Damit ermöglicht die neue Regelung

den Unternehmern Wahlfreiheitgilt, sodass für unsere Mitgliedsunternehmen kein unnötiger Druck zur Umrüstung entsteht“, sagt Rosemarie Schön, Leiterin der rechtspolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

 Vignette: Kleben oder online registrieren

 Auch die gesetzliche Grundlage für die digitale Vignette wurde heute beschlossen, und auch hier hat man als Inhaber eines Fahrzeuges bis 3,5 t hzG die Wahl, ob man weiterhin zur Klebevignette greift oder auf die digitale Variante umsteigt, indem das Kennzeichen des Fahrzeugs im Mautsystem registriert wird.

 „Auch diese Anpassung ist aus Sicht der Wirtschaft erfreulich, weil sie für viele unserer Mitgliedsbetriebe Vorteile bietet“, so Schön. „Kosten sparen sich alle, die Wechselkennzeichen oder Probefahrt- und Überstellungskennzeichen nutzen, also Betriebe im Bereich der Kfz-Werkstätten oder des Fahrzeughandels. Positiv ist außerdem, dass man nun auch bei Scheibenbruch auf eine digitale Ersatzjahresvignette umsteigen kann. Und es wird in diesem Fall auch keine Aufwandentschädigung an die ASFINAG zu zahlen sein, wie im Begutachtungsentwurf ursprünglich angedacht“, so Schön abschließend. (PWK358/PM)

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Abteilung für Rechtspolitik
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Tel.: 0590900-4022
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