Dienstleistungspaket: Bundesrat übt scharfe Kritik an geplantem Notifizierungsverfahren

EU-Ausschuss beschließt einstimmig Mitteilung

Wien (PK) Nachdem der EU-Ausschuss des Bundesrats in seiner Sitzung vom 15. März 2017 gleich drei Subsidiaritätsrügen zum Dienstleistungspaket – und zwar wegen der geplanten Verhältnismäßigkeitsprüfung für reglementierte Berufe und der Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte -nach Brüssel geschickt hat, setzten die Ausschussmitglieder heute noch eines drauf und beschlossen einstimmig eine scharfe Mitteilung zum Richtlinienentwurf betreffend das Notifizierungsverfahren für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen. Die Vorlage stelle einen „überschießenden Eingriff in die Subsidiarität und Gesetzgebungshoheit der Mitgliedstaaten“ dar, heißt es darin, was in der Diskussion nochmals von Ausschussvorsitzendem Edgar Mayer (V/V) und Bundesrat Stefan Schennach (S/W) bekräftigt wurde. Eine weitere Subsidiaritätsrüge war wegen abgelaufener Fristen nicht mehr möglich.

Bundesrat: Vorhaben würde in Gesetzgebungshoheit der EU-Staaten und in Kompetenzen des Gerichtshofs der EU eingreifen

Die Pläne der EU-Kommission hätten zur Folge, dass neue Gesetze im Entwurfsstadium von den Mitgliedstaaten zu melden sind, dann ist eine Stillhaltefrist von 3 Monaten vorgesehen. Die Mitgliedstaaten müssten zudem begründen, warum keine weniger einschneidenden Instrumente zur Verfügung stehen. Wie der Vertreter des Wirtschaftsministeriums ausführte, würden sich damit die EU-Länder einer Vorabkontrolle durch die Kommission unterziehen, die auch eine Aufhebung veranlassen könne. Das sei „schwere Medizin“ und ein zutiefst politischer Punkt. Selbstverständlich hätten alle Interesse daran, dass der Binnenmarkt funktioniert, stellte er fest, dieses Vorhaben gehe aber zu weit.

Dem schlossen sich auch die Ausschussmitglieder an und kritisieren mit Nachdruck, dass der Vorschlag massiv in die Gesetzgebungshoheit der Mitgliedstaaten eingreift. Im Gesetzgebungsprozess der jeweiligen Mitgliedstaaten könnten unter Umständen wesentliche Verzögerungen entstehen, die Kommission sei an keine Fristen gebunden, die einzelnen Länder wären im Gegensatz dazu einem engen Zeitkorsett unterworfen, so der weitere Einwand.

Grundlegende Bedenken bestehen vor allem im Hinblick auf die bindende ex-ante Beurteilung durch die Kommission über die Konformität mit dem Unionsrecht, denn das falle eigentlich in den Kompetenzbereich des Gerichtshofs der EU. Eine derartige bindende Beurteilung würde somit zu einer Kompetenzverschiebung vom Gerichtshof zur Kommission führen, warnen die Ausschussmitglieder. Stefan Schennach (S/W) sieht dadurch auch das Grundvertrauen durchbrochen. Man verletze damit sowohl die Subsidiarität als auch die Verhältnismäßigkeit, sagte er. Zudem wären die Mitgliedstaaten für den Fall einer Bekämpfung der Entscheidung der EU-Kommission gezwungen, Klage zu erheben, was die Länder insofern in eine schlechtere Position bringen würde, als dann auf ihnen die Beweislast liege.

Pläne der EU-Kommission

Die Kommission begründet ihren Vorstoß damit, dass das bisherige Notifizierungsverfahren sein Ziel nicht erreicht habe. Nach Maßgabe der Dienstleistungsrichtlinie dürfen bestimmte nationale Vorschriften, welche die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit einschränken, keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes darstellen. Sie müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein.

Um diese Bestimmungen besser durchsetzen zu können, müssen laut geltendem Recht die Mitgliedstaaten der Kommission neue oder geänderte Genehmigungsregelungen bzw. Anforderungen, die unter die Richtlinie fallen, mitteilen. Das hat in den Augen der Kommission nicht zum gewünschten Erfolg geführt, weshalb sie nun darauf drängt, ein geändertes Notifizierungsverfahren in einer eigenen Richtlinie festzulegen, mit dem Ziel, dass die Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie tatsächlich auch eingehalten werden. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan

Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at

http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/ParlamentWien
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Leave a Reply