Die PVA informiert: AKTUELLE ZAHLEN ZUM PENSIONSSYSTEM IN ÖSTERREICH

Faktencheck zur derzeit laufenden öffentlichen Pensionsdiskussion

Wien (OTS) Wien, 22. September 2017. Transparenz und Faktentreue sind zentrale Elemente der Unternehmenskultur der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Um den Bürgerinnen und Bürgern einen bestmöglichen Einblick in die wirtschaftliche Gebarung sowie die Einnahmen- und Ausgaben-Struktur der PVA zu geben, werden regelmäßig umfangreiche Statistiken und detailliertes Zahlenmaterial rund um die Pensionen der PVA veröffentlicht. Diese Daten werden vielerorts auch in der politischen Diskussion bzw. in der Medienberichterstattung als Argumentationshilfe verwendet. „Leider kommt es dabei immer wieder vor, dass die Zahlen aus dem Zusammenhang gerissen werden. Als Folge davon kann in der öffentlichen Wahrnehmung ein verfälschtes Bild über das Niveau der gesetzlichen Pensionen und die Tragfähigkeit des österreichischen Pensionssystems entstehen. Dies schadet dem Ansehen unseres sehr guten gesetzlichen Pensionssystems und verunsichert die Menschen auf eine nicht notwendige Art und Weise“, sagt Manfred Anderle, Obmann der PVA. 

Die PVA sieht sich daher veranlasst, über einige wesentliche Fakten auf Basis aktueller Zahlen zu informieren: 

  • Niveau der PVA-Pensionen nach Versicherungsjahren

Untersucht wurden alle rund 29.000 Alterspensionen, die von Jänner bis August 2017 neu zuerkannt wurden (ohne zwischenstaatliche Fälle). Auf Basis dieser Fälle ergeben sich aktuell folgende durchschnittliche Pensionshöhen (brutto; ohne Berücksichtigung von Zulagen wie z.B der Ausgleichszulage): 

  • Bei mehr als 76% aller neu zuerkannten Alterspensionen liegt die durchschnittliche Pensionshöhe über dem AZ-Einzelrichtsatz.
  •  Alterspensionen, für die 40 oder mehr Versicherungsjahre berücksichtigt werden, liegen zu rund 97% über dem AZ-Einzelrichtsatz.
  • Finanzierung der Pensionen der PVA (2016)

    • Die Beitragseinnahmen der PVA beliefen sich auf € 28,7 Mrd.

      Darin enthalten sind Dienstnehmerbeiträge, Dienstgeberbeiträge, Beiträge für Teilversicherte (u.a. für Arbeitslosengeldbezug, Kindererziehungszeiten, Wehr- und Präsenzdiener, Krankengeld- und Wochengeldbezieher), Beiträge für freiwillige Versicherungen, Nachkäufe von Schul- und Studienzeiten, usw.

    • Die Pensionsaufwendungen beliefen sich auf € 29,8 Mrd.
    •  Damit war der reine Pensionsaufwand zu über 96% durch Beiträge gedeckt.
  • Gesamteinnahmen der PVA (2016): Wichtige Positionen

    • 75,1% bzw. € 25,4 Mrd. resultieren aus Beiträgen für Erwerbstätige (inkl. freiwillige Versicherungen, Nachkauf von Schul- und Studienzeiten).
    • 9,6% bzw. € 3,2 Mrd. kommen aus Mitteln des AMS, des FLAF und des Bundes als PV-Beiträge für berücksichtigungswürdige Versicherungszeiten – dazu gehören z.B. Arbeitslosengeldbezug, Kindererziehungszeiten, Krankengeld- und Wochengeldbezug, Wehr- & Präsenzdienst, etc.
    •  12,8% bzw. € 4,3 Mrd. betrug die tatsächliche Ausfallshaftung des Bundes.
  • Mittelverwendung der PVA (2016): Wichtige Positionen

    • 88,0% bzw. € 29,8 Mrd. fließen in Form von Pensionen direkt an die BürgerInnen.
    • 3,5% bzw. € 1,2 Mrd. entfallen auf die Krankenversicherung der PensionistInnen.
    • 3,7% bzw. € 1,3 Mrd. kosten Reha- & Kurmaßnahmen – darin sind auch die Ersatzzahlungen für das Reha-Geld enthalten.
    • Weniger als 1% bzw. € 305 Mio. entfallen auf den eigenen Verwaltungsaufwand.
  • Langfristprognose der Finanzierbarkeit der Pensionen bzw. der Einkommensersatzraten

    • Laut EU-Ageing-Report (2015) gibt es bis 2060 einen moderaten Anstieg der österreichischen Gesamtausgaben für sämtliche Pensionen (gesetzliche und Beamte) von derzeit 13,9% des BIP auf 14,4%.
    • Auf Basis einer reinen Pensionskontoberechnung (Abschläge z.B. für Korridorpensionen von 5,1% pro Jahr) kann bei Beibehaltung des aktuellen gesetzlichen Status von folgenden Einkommensersatzbeispielen ausgegangen werden:
  • 40 Beitragsjahre – mit 15,3% Abschlag (=5,1% x 3 Jahre) =  60% Ersatzrate
  • 45 Beitragsjahre – ohne Abschlag = 80% Ersatzrate
  • 45 Beitragsjahre – mit 15,3% Abschlag (=5,1% x 3 Jahre) = 68% Ersatzrate

    Hinweis: Für einen Pensionsantritt nach dem Regelpensionsalter sind Zuschläge vorgesehen. 

  • Je nach Beitragsjahren und möglichen Abschlägen werden nach aktuellem Stand der Gesetze zwischen 60% und 80% des durchschnittlichen monatlichen Lebenseinkommens (brutto, bis zur Höchstbeitragsgrundlage) an Pensionsleistung ausgezahlt.

 PVA-Obmann Manfred Anderle hält dazu abschließend noch fest: „Diese Fakten sind ein eindeutiger Beweis dafür, dass das österreichische Pensionssystem langfristig über eine gesicherte Finanzierung verfügt und den BürgernInnen auch im Alter eine nachhaltige Grundsicherung bietet. Dies ist in anderen europäischen Ländern nicht immer der Fall. Dies zeigt eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus Deutschland, die dem österreichischen Pensionssystem ein hervorragendes Zeugnis ausstellt. Demnach erhalten PensionistInnen in Österreich eine deutlich höhere Ersatzrate als deutsche Rentner und sind damit wesentlich besser abgesichert.“ 

Über die Pensionsversicherungsanstalt

Die Pensionsversicherungsanstalt ist Österreichs größter Sozialversicherungsträger und betreut rund 3,2 Millionen Versicherte, zahlt über 1,9 Millionen Pensionen aus und verwaltet ein Budget von 35,8 Milliarden Euro (inklusive Aufwendungen nach Bundespflegegeldgesetz und Nachtschwerarbeitsgesetz). Sie betreibt 15 stationäre und 2 ambulante Gesundheitseinrichtungen. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beläuft sich österreichweit derzeit auf rund 7.000.

Rückfragen & Kontakt:

Mag.a Beatrix Böhm
Tel. 050303 / 23700 DW
beatrix.boehm@pensionsversicherung.at

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