Diakonie zum Internationalen Tag der Menschenrechte: Modernes Bleiberecht für gut integrierte Menschen

Achtung des Menschenrechts auf Privat- und Familienleben muss unabhängig von Asylgesetzen betrachtet werden

Wir können uns in Österreich nicht aussuchen, welche Menschenrechte wir respektieren wollen. Menschenrechte gelten für alle Menschen gleich.

Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser

Wir brauchen diese Menschen, die sich bereits gut integriert haben. Und diese Menschen brauchen ein Bleiberecht

Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser

Gleichwohl dürfen wir auch auf jene nicht vergessen, die durch schwere Krankheiten oder ein anderes schweres Schicksal auf unsere Hilfe angewiesen sind.

Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser

Wien (OTS) „Menschen, die lange in Österreich leben und hier verwurzelt sind, haben das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienleben“, verweist die Direktorin der Diakonie Österreich, Maria Katharina Moser, anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Österreich in Verfassungsrang ist. Es gehe um Menschen, die sich gut integriert und schon viel geleistet haben – zum Beispiel eine Lehre in einem Mangelberuf machen oder anderen Menschen in Österreich geholfen haben. „Ob sie bleiben dürfen, ist keine Frage des Asylrechts mehr, sondern eine Frage des Respekts ihres Menschenrechts auf Privat- und Familienleben. Es ist wichtig, für diese Menschen ein modernes Bleiberecht zu schaffen.

Das moderne Bleiberecht ist unabhängig vom Asylrecht zu sehen und gehört ins Aufenthaltsrecht“, betont Moser. „Wir können uns in Österreich nicht aussuchen, welche Menschenrechte wir respektieren wollen. Menschenrechte gelten für alle Menschen gleich.

Bleiberecht hat mit Asylgesetzen nichts zu tun

Niemand verstehe, warum aktuell oft genau die Menschen abgeschoben werden, die seit Jahren bestens integriert sind, meint die Diakonie-Direktorin. Den Lehrling, der ein wertvoller Mitarbeiter seines Betriebes geworden ist, abzuschieben und gleichzeitig Menschen, die noch keinerlei Bezug zu Österreich haben, ins Land holen zu wollen, sei schlicht nicht vernünftig. „Wir brauchen diese Menschen, die sich bereits gut integriert haben. Und diese Menschen brauchen ein Bleiberecht“, so Moser. „Wenn sie zuvor einmal einen Asylantrag gestellt haben, darf das kein Ablehnungsgrund sein. Die Entscheidung über das Bleiberecht soll möglichst nahe am Wohnort, von der Aufenthaltsbehörde im Bundesland getroffen werden.“

Humanitäres Bleiberecht auch für Menschen, die es besonders hart getroffen hat

„Gleichwohl dürfen wir auch auf jene nicht vergessen, die durch schwere Krankheiten oder ein anderes schweres Schicksal auf unsere Hilfe angewiesen sind. An diese Menschen denkt in Österreich aktuell niemand. Ihnen soll ein humanitäres Aufenthaltsrecht gewährt werden können,“ fordert Moser.

„Miteinander zahlt sich aus!“

Die Diakonie unterstützt damit auch die Initiative „Miteinander zahlt sich aus!“ von Menschen.Würde.Österreich und trägt diese mit.

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Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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