Diakonie: Mit der neuen Mindestsicherung ist die alte Sozialhilfe zurück – almosenhaft und bevormundend

Die geplanten Regelungen schaden Menschen in schwierigen Situationen und machen ihr Leben noch schwieriger.

Wien (OTS) „Mit der neuen Mindestsicherung ist die alte Sozialhilfe zurück“, analysiert Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser den Begutachtungsentwurf zu einem Sozialhilfegrundsatzgesetz. Bei einer Pressekonferenz schilderten ExpertInnen aus den Arbeitsfeldern der Diakonie mit Kindern in sozial schwierigen Situationen, der Wohnungslosenhilfe, Behindertenarbeit und Integration die absehbaren Auswirkungen der geplanten Änderungen bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung auf das Leben ihrer KlientInnen.

„Die geplanten Regelungen schaden Menschen in schwierigen Situationen und machen ihr Leben noch schwieriger“, krisitiert die Diakonie-Direktorin. Durch Deckelung der möglichen zusätzlichen Leistungen beim Wohnen und Kürzungen bei Kindern seien eine große Zahl von Familien, aber auch Haushalte mit Menschen mit Behinderung oder Krankheit betroffen. In Grundkonzeption und Zielsetzung sei diese Sozialhilfe almosenhaft und bevormundend, so Moser weiter: „Die vielen Kann-Bestimmungen geben keine Sicherheit – die neue Sozialhilfe ist nicht nach unten abgesichert, sondern nach unten offen, und dafür nach oben gedeckelt.

Wir haben es mit einem Verschlechterungszwang und einem Verbesserungsbelieben zu tun. Die Aussage ‚Wir tun was für Alleinerzieherinnen und für Menschen mit Behinderung’ ist ein reiner Verkaufsgag.“

„Mir stoßen die Kann-Bestimmungen sauer auf“, sagt der Peer Berater Martin Reidinger aus dem Diakoniewerk. Aus seiner Erfahrung der Beratung und Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen weiß er: „Es geht darum, dass die Menschen Rechte haben sollen, und nicht auf Almosen angewiesen sein sollen.“

Alleinerzieherinnen verlieren trotz Alleinerzieherinnenbonus

Dass Alleinerzieherinnen trotz Alleinerzieherinnenbonus verlieren können, zeigt ein Rechenbeispiel: Miriam K. ist Alleinerzieherin von drei Kindern im Alter von 4,7 und 9 Jahren in Salzburg. Als teilzeitbeschäftigte Handelsangestellte verdient sie € 850 netto im Monat. Sie erhält € 450 an Unterhaltsleistungen für ihre Kinder. Ihre Drei-Zimmer Wohnung kostet € 900, dazu kommen € 150 für Heizung und Strom.

Bisher hat Miriam K. eine monatliche Aufstockung durch die Mindestsicherung inklusive Wohnbedarfshilfe von insgesamt € 782 Euro erhalten. Mit der Neuregelung verkürzt sich diese Unterstützung trotz Alleinerzieherinnenbonus auf insgesamt € 486 Euro. Miriam K. verliert im Monat € 296. Selbst bei Ausschöpfung der vorgesehenen maximalen Überschreitung um 30% des Wohnkostenbeitrags deckt das nicht die realen Wohnkosten in Teilen Österreichs, besonders in den Städten, ab.

Chancen der Kinder auf ein geglücktes Leben

Andrea Boxhofer, Geschäftsführerin des Diakoniezentrums Spattstraße, berichtet von einer Mutter, die Mindestsicherung erhält und große Angst hat vor dem, was mit den geplanten Kürzungen auf sie zukommt. Sabine ist 24 Jahre alt und alleinerziehend. Sie lebt mit ihren vier Kindern, den siebenjährigen Zwillingen sowie der sechsjährigen und der vierjährigen Töchtern, in einer 50 m2 Wohnung.

Die Kinder können keine Freunde aus Schule oder Kindergarten zu sich einladen. Dafür fehlen der Platz und das Geld. Die finanzielle Not schließt die Kinder von vielem aus. „Wer jetzt die Chancen von Kindern verbaut, übersieht die langfristige Wirkung“, so Boxhofer. „Das kommt teuer für alle. Fehlende oder ungenügende Investitionen in Kinder sind Schulden an der Zukunft der Kinder.“

Wohndeckel ist existenzgefährdend

Ulrike Knecht, Expertin für Wohnungslosigkeit der Heilsarmee, kritisiert, dass nach dem Gesetzesentwurf Leistungen für den Wohnbedarf in Form von Sachleistungen zu gewähren sind und unmittelbare Entgeltzahlungen an VermieterInnen, Energieanbieter etc. erfolgen können und sollen.

„Nicht geklärt ist ob obdachlose Personen auch den Anteil für die Wohnkosten erhalten“, so Knecht. „Aber auch obdachlose Personen haben Wohnkosten für Notquartiere, Billigpensionen, Waschsalons, öffentliche Bäder etc. zu zahlen.“
Besonders problematisch und existenzgefährdend sei die Deckelung der Leistung für alle Erwachsenen innerhalb einer Wohngemeinschaft, so Knecht weiter.

„Ausnahmen für institutionelle Wohngemeinschaften, wie wir sie in der Wohnungslosenhilfe, in der Behindertenhilfe, im Opferschutz etc. finden, sind nicht vorgesehen. In der Wohnungslosenhilfe führen wir Wohngemeinschaften für z. B. fünf Personen, die dann insgesamt maximal 1510 € Sozialhilfe erhalten würden – das sind 302 € pro Person statt bisher 863,04 € und statt einer bisherigen maximalen Mietbeihilfe von 106 € maximal 91 € zusätzlich für den Wohnbedarf, was die Wohnkosten für den WG-Platz aber nicht abdeckt. Von 302 € kann niemand im Monat leben und dann womöglich noch Alimente für nicht im eigenen Haushalt lebende Kinder zahlen, Schulden begleichen und sich ein neues Leben aufbauen.“

Integration kann nur auf Basis einer stabilen, abgesicherten Existenz gelingen

„Integration kann nur auf Basis einer stabilen abgesicherten Existenz gelingen“, sagt Susanna Paulweber, Sozialrechtsexpertin des Diakonie Flüchtlingsdiensts. „Wenn man nicht mehr weiß, wie man seine Wohnung halten kann oder die eigene Familie ernähren soll, kann auch Integration nicht gelingen. Denn nur wenn ausreichend Geld zum Überleben vorhanden ist, kann man sich dem Erlernen der Sprache widmen oder sich für den Arbeitsmarkt qualifizieren.“
Der Arbeitsqualifizierungsbonus stelle sich bei näherer Betrachtung als „Malus“ heraus, so Paulweber: „Malus deswegen, weil das Mindeste gekürzt wird und dann soll man Deutsch lernen. Nach den bisherigen Mindestsicherungsgesetzen der Länder ist es umgekehrt: Man erhält zunächst volle Leistungen und muss mit Sanktionen rechnen, wenn man sich nicht an die Integrationspflichten hält. Vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig dem AMS die Mittel für Deutschkurse gekürzt werden, erscheint der Malus doppelt unvernünftig.“

Rückfragen & Kontakt:

Diakonie Österreich
Roberta Rastl
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
+43(0)664 314 93 95
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