Diakonie fordert: Problemlösungen statt Verschärfungsrhetorik

Asylverfahren effizienter gestalten heißt Asylbehörde reformieren

Wien (OTS) - Laut jüngsten Berichten werden 36 Prozent der negativen Asylbescheide der Asylbehörde (BFA, also Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) durch das Bundesverwaltungsgericht  abgeändert.  

„Diese Fehlerquote muss auf 5-6 Prozent gesenkt werden, wie sie etwa bei den ordentlichen Gerichten langjähriger Durchschnitt ist. Es gibt nur diesen Hebel, wenn man Asylverfahren tatsächlich verkürzen möchte“, betont Diakonie Direktor Michael Chalupka.

Erreichbar wird dies jedoch nur durch eine Anhebung des Qualifizierungsniveaus beim BFA sein. Zur Entscheidung über Asylverfahren sollten nur noch AbsolventInnen eines einschlägigen Hochschulstudiums mit entsprechender Zusatzqualifikation befugt sein.

„Dann erübrigt sich die überlange Aufenthaltsdauer in der Grundversorgung, in der Asylsuchende nach wie vor Jahre auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten müssen“, unterstreicht Diakonie Direktor Michael Chalupka.

Verschärfungen der Asylgesetze bringen keine Verkürzung der Verfahren

Wenn es tatsächlich um eine Steigerung der Effizienz der Verfahren geht, bringen dagegen die jährlichen Verschärfungen des Asylrechts keinerlei Effekt. „Im Gegenteil: diese Verschärfungen gefährden jene besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge, bei denen klar ist, dass sie Asyl bekommen müssen“, so Chalupka.

Ein Beispiel einer Verschärfungsrhetorik, die schutzbedürftige Flüchtlinge gefährdet, ist die Debatte um die sogenannten „Sicheren Herkunftsländer“. Und hier besonders um die Ausweitung auf Länder, die „eben doch nicht ganz so sicher“ sind, wie etwa das Bürgerkriegsland Ukraine. Derzeit wird zwar nur vier Prozent der UkrainerInnen Schutz gewährt. Doch erklärt man die Ukraine zum sicheren Herkunftsland, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass genau diese vier Prozent unter jenen wären, die abgeschoben werden, ohne den Ausgang ihres Beschwerdeverfahrens abzuwarten.

Ein weiteres Beispiel der Verschärfungsrhetorik, die keine Probleme löst, ist das „Asyl auf Zeit“, und die Prüfung, die schon unter 3 Jahren vorgenommen werden soll. Es braucht kein neues Gesetz um jemandem seinen Asylstatus abzuerkennen. Sollten die Gründe, die zur Schutzgewährung geführt haben, tatsächlich weggefallen sein, ist eine Aberkennung auch nach derzeitiger Gesetzeslage jederzeit möglich.

Und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Flüchtling, dem heute Asyl gewährt wird, vor Ablauf von 3 Jahren in sein Heimatland zurückkehren kann, geht gegen Null. „Es reicht ja nicht, dass in dem Land kein Krieg mehr herrscht, sondern es muss auch ein Leben in Würde und Sicherheit möglich sein, sonst darf – laut Flüchtlingskonvention - nicht abgeschoben werden“, betont die Diakonie.

Eine grundlose andauernde Überprüfung führt nur zu Überlastung der Asylbehörden, und damit zu längeren Asylverfahren, und zu einer Verunsicherung der Asylberechtigten.

Laut Asylstatistik 2017 waren im vergangenen Jahr 24.300 Asylverfahren anhängig. Eine Zahl, die durch die Struktur der österreichischen Asylbehörden gut bewältigbar wäre. Diese Situation gilt es zu nutzen, um für qualitätsvolle, rechtsstaatliche und rasche Asylverfahren zu sorgen. Eine andauernde Verschärfungsrhetorik löst hingegen keine Probleme.

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Diakonie Österreich
Roberta Rastl
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
+43(0)664 314 93 95
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