Der Zivilgesellschaft reichts! | Willkommen.Verein zum Finden einer neuen Heimat, 22.09.2019

Plattform „Sechs Fragen zu Menschenrechten, Rechtsstaat und Migration“ präsentiert brisante Antworten der wahlwerbenden Parteien.

Wien (OTS) Elf österreichische Organisationen im Menschenrechts- und Asylbereich haben – unterstützt von Künstler*innen (Hilde Dalik, Josef Hader, Cornelius Obonja, Michael Ostrowski, Katharina Stemberger) und der Journalistin Susanne Scholl – den acht bundesweit zur Wahl antretenden Parteien sechs Fragen gestellt. Am 19.9. wurden die Antworten im Salon „Fremde werden Freunde“ präsentiert. Sechs Parteien hatten geantwortet – alle außer FPÖ und KPÖ.

Rechtlicher Irrtum

Die Antworten der ÖVP lassen auf einen rechtlichen Irrtum schließen, der dann die Beantwortung der restlichen Fragen massiv beeinträchtigte: Die ÖVP geht irrtümlich davon aus, dass sich AsylwerberInnen in Österreich illegal aufhalten. Wahr ist: Personen, die in Österreich einen Asylantrag gestellt haben und für die Österreich das Asylverfahren eröffnet, sind zum Aufenthalt in Österreich berechtigt.

Zitat aus der Antwort der ÖVP: „Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration in Österreich ist für uns ein legaler Aufenthalt in Österreich und das Erlernen der deutschen Sprache.“

Der dazu passende Gesetzestext: § 13. (1) AsylG

„Ein Asylwerber, dessen Asylverfahren zugelassen ist, ist bis zur Erlassung einer durchsetzbaren Entscheidung, bis zur Einstellung oder Gegenstandslosigkeit des Verfahrens oder bis zum Verlust des Aufenthaltsrechtes (Abs. 2) zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt.

Rechtsstaat

Fünf von sechs Parteien sehen einen sehr großen Handlungsbedarf um den Rechtsstaat zu schützen. Denn dieser gerät vor allem im Asylbereich immer mehr unter die Räder – der jüngste UNO-Bericht zeigt allen Instanzen-Ebenen gravierende Mängel auf. So muss auch die unter Schwarz-Blau initiierte Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungenlaut laut Grüne und Der Wandel unbedingt verhindert werden, da sie das rechtsstaatliche Prinzip auf unabhängige Rechtsberatung untergräbt und somit eine Verletzung demokratischer Grundrechte darstellt.

Abschiebungen nach Afghanistan

Fünf von sechs Parteien halten Abschiebungen nach Afghanistan für unzulässig und Menschenrechts-widrig, weil UNHCR und Amnesty International die Lage als zu gefährlich einschätzen. „Derzeit wird Afghanistan vom World Peace Index als gefährlichstes Land der Welt bewertet. Das gilt für alle Provinzen.“ führt Mag. Lukas Gahleitner von der asylkoordination beim Pressegespräch aus.

Integration

Unter Türkis-Blau haben sich die Begleiter*innen von Geflüchteten mit massiven Kürzungen und Behinderungen konfrontiert gesehen. So wurden beispielsweise Sprachkurse gestrichen. Auch wurde die EU-Verordnung, nach der Asylwerber*innen nach sechs Monaten Verfahrensdauer das Recht auf freien Arbeitsmarktzugang und Bildung haben, in Österreich einfach ignoriert.

Katharina Stemberger (Schauspielerin und im Vorstand von Integrationshaus Wien) dazu:

„Ein hoher Beamter im Sozialministerium hat mir gegenüber seinen Eindruck der letzten Regierung so zusammengefasst: „Das Motto war ganz klar: Integration verunmöglichen. Das ist tatsächlich zu kurz gedacht. Wer in die Integration nicht aktiv investiert, gefährdet bewusst das friedliche Miteinander in diesem Land.“

Alle Fragen und Antworten der Parteien auf: www.willkommen-in-oesterreich.at

Rückfragen & Kontakt:

Mag.a Dr.in Eva Hottenroth; email: kontakt@willkommen-in-oesterreich.at; t: +43 (0)699/19453841

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.