Der Wiener Schwarzenberggarten und der Denkmalschutz

Wien (OTS/bda.gv.at) Das gastronomische Projekt im Wiener Schwarzenberggarten lässt die Wogen hoch gehen. Manche meinen, hierbei würde der Denkmalschutz missachtet werden und das Bundesdenkmalamt würde seinen Aufgaben nicht nachkommen. Fakten und Rechtslage sehen anders aus.

Ein Blick zurück erklärt die Lage: 1923, bereits im ersten Jahr des Denkmalschutzgesetzes in Österreich, wurde das Schwarzenbergpalais einschließlich seiner Gartenanlage unter Denkmalschutz gestellt. 1964 änderte sich das. Der Verfassungsgerichtshof stellte in einem betrüblichen Erkenntnis fest, dass die Anteile von gestalteter Natur in einer historischen Gartenanlage nicht als von Menschenhand geschaffene Materie gelten könnten und Denkmalschutz sie nicht erfassen dürfte. Damit wurde die Unterschutzstellung auf die baulichen Bestandteile einer Gartenanlage beschränkt (Treppen, Wegeführungen, Rampen, Skulpturen, Wasserbecken, Mauern und dergleichen). Mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes 1999 sollte eine Gegenbewegung eingeleitet werden: mittels einer Verfassungsbestimmung wurde die Möglichkeit geschaffen, zumindest 56 namentlich genannte historische Park- und Gartenanlagen unter Denkmalschutz zu stellen. Beim Schwarzenberggarten sind die Voraussetzungen hierfür von Eigentümerseite derzeit nicht gegeben. Die Lücke im Denkmalschutz für die Naturgegebenheiten im Schwarzenberggarten klafft also immer noch.

Gegen die Auswirkungen des Projekts auf die baulichen Elemente der Anlage lässt sich nach den Standards des Denkmalschutzes wenig ins Treffen führen. Das Stöcklgebäude ebenso wie Mauer und Toranlage stammen erst von 1927/28, als die heutige Prinz-Eugen-Straße an dieser Stelle reguliert wurde. Sie bleiben in ihren wesentlichen Eigenschaften auch erhalten. Wegesysteme aus dem 18. bzw. 19. Jahrhundert, als der Garten gestaltet bzw. umgestaltet wurde, sind nicht betroffen. Die unterirdischen Wasserversorgungsleitungen des Barockgartens werden nicht berührt. Die Strukturelemente der ehemaligen Oberen Kaskade bleiben erhalten. Ein ehemaliges Wasserbecken bildet heute nur mehr eine Mulde, so dass nicht jegliche Maßnahme an dieser Stelle ausgeschlossen werden kann. „Bei den Freiflächen und dem Naturraum sind uns leider die Hände gebunden“, so Prof. Dr. Barbara Neubauer, Präsidentin des Bundesdenkmalamtes.

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Bundesdenkmalamt
Mag. Andrea Böhm, BA
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
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