Das neue Gesundheitsberuferegister: Qualitätssicherung und mehr Anerkennung für die Leistungen der Beschäftigten

Linz (OTS) Schätzungen zufolge arbeiten in Oberösterreich rund 28.000 Menschen in der Pflege und Betreuung, davon sind ca. 80 Prozent Frauen. Sie arbeiten in Krankenhäusern, in der Langzeitpflege und -betreuung, in Reha-Einrichtungen, in Arztpraxen oder in der Aus- und Weiterbildung und erbringen täglich Höchstleistungen zum Wohle sehr verletzlicher Gruppen. Das neue Gesundheitsberuferegister, in das sich alle in Gesundheit und Pflege Beschäftigten ab 1. Juli 2018 aufnehmen lassen müssen, macht die großartigen Leistungen dieser Arbeitnehmer/-innen sichtbarer, sichert die Qualität und bringt mehr Anerkennung.

 

Viele Jahre haben sich die Berufsverbände, der ÖGB und die Arbeiterkammer für ein Register für Gesundheitsberufe eingesetzt, wie es in 14 anderen Ländern der Europäischen Union bereits existiert. Gesundheits- und Pflegeberufe werden in sehr sensiblen Bereichen ausgeübt, deshalb bedürfen diese Berufe besonders hoher Qualitätsstandards. Die Registrierung dient also der Qualitätssicherung. Für viele andere Berufe wie Hebamme, Apotheker/-in, Trainingstherapeut/-in, klinische/-r Psychologe/-in oder diplomierte/-r Kardiotechniker/-in existiert bereits ein Register.

 

Registrierung der Gesundheitsberufe startete mit 1. Juli 2018

2016 wurde vom Nationalrat das Gesundheitsberuferegister-Gesetz beschlossen. Seit 1. Juli 2018 ist das neue Gesundheitsberuferegister in Kraft. Alle Beschäftigten, in Oberösterreich rund 28.000, die bereits an diesem Tag in einem der betroffenen Gesundheits- und Pflegeberufe tätig waren, müssen sich bis spätestens 30. Juni 2019 registrieren lassen. Sie haben also genau ein Jahr lang Zeit.

 

Alle, die seit dem 2. Juli 2018 in den Beruf einsteigen, müssen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ins Gesundheitsberuferegister eintragen lassen. Die Beschäftigung von nicht registrierten Berufsangehörigen ist rechtlich nicht zulässig. Die Erfassung im Register ist die Voraussetzung für die Ausübung des Berufes. Der neue Berufsausweis macht diese Berechtigung sichtbar.

 

Warum ist die Arbeiterkammer Registrierungsbehörde?

Der Gesetzgeber bestimmte für die Durchführung der Registrierung die Bundesarbeitskammer als zuständige Behörde für die AK-Mitglieder. In den Bundesländern erfüllen die jeweiligen Länderarbeiterkammern diese Aufgabe. Berufsangehörige, die nicht AK-Mitglieder sind, werden von der Gesundheit Österreich GmbH registriert.

 

Die AK hat die entsprechenden wohnortnahen, personellen und räumlichen Strukturen, um die Registrierung rasch, unbürokratisch und effizient durchführen zu können. Das zuständige Ministerium hätte eine eigene Struktur aufbauen und finanzieren müssen – die AK entlastet damit auch den Bund beträchtlich.

 

Außerdem konnte die Arbeiterkammer nach langen Verhandlungen mit dem Finanzministerium erreichen, dass sowohl Registrierung als auch die Ausstellung des Berufsausweises für die AK-Mitglieder kostenlos erfolgt.

 

Detailliertere Informationen zu den Inhalten dieser Aussendung finden Sie hier.

 

Alle Informationen zum neuen Gesundheitsberuferegister finden Sie unter https://ooe.arbeiterkammer.at/gbr.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Mag. Rainer Brunhofer
+43 (0)50/6906-2185
rainer.brunhofer@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.