Coronavirus: Justizanstalten sind gut gerüstet

Erste Aussprache mit Ministerin Zadić im Justizausschuss des Nationalrats

Wien (PK) Die Justizanstalten sind, was das Coronavirus betrifft, gut vorbereitet. Das betonte Justizministerin Alma Zadić heute bei ihrer ersten Aussprache im Justizausschuss des Nationalrats. Sie und der Generaldirektor für den Strafvollzug Friedrich König informierten die Abgeordneten über getroffene Maßnahmen und Vorkehrungen in den heimischen Gefängnissen, einen konkreten Krankheitsfall gibt es ihrer Information nach aber noch nicht. Als Arbeitsschwerpunkte für die kommenden Jahre nannte Zadić unter anderem das Thema „Hass im Netz“, zudem setzt sie große Erwartungen in den Ausbau der Digitalisierung. Auch dem Thema „Aktenleaks“ will sich die Ministerin annehmen. Auf Details zum Justizbudget ging Zadić nicht ein, die Verhandlungen würden noch laufen. Es werde aber in jedem Fall im Supportbereich Verbesserungen geben.

Beschlossen hat der Justizausschuss ein Gesetzespaket, mit dem unter anderem die Strafprozessordnung und das Jugendgerichtsgesetz an neue EU-Vorgaben angepasst werden. Insbesondere geht es dabei um die rasche Bereitstellung eines Verteidigers und Prozesskostenhilfe. Darüber hinaus werden mit einem weiteren Gesetzentwurf Anpassungen im Berufsrecht für Rechtsanwälte und Notare an die Fünfte Geldwäsche-Richtlinie vorgenommen. Mit der Abgabe einer Erklärung trägt Österreich dem Beitritt mehrerer Länder zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen Rechnung.

Abgeordnete kritisieren „Aktenleaks“

Von den Abgeordneten wurde in der Aussprache über aktuelle Fragen eine breite Themenpalette angesprochen. So brachten sowohl Christian Lausch (FPÖ) als auch sein Fraktionskollege Philipp Schrangl die von den Justizanstalten getroffenen Vorkehrungen gegen das Coronavirus zur Sprache. Sie zeigten sich skeptisch, dass die Maßnahmen ausreichend sind bzw. adäquat umgesetzt werden und beriefen sich dabei auch auf Medienberichte.

Sowohl Harald Stefan (FPÖ) als auch Karl Mahrer (ÖVP) kritisierten das wiederholte Auftauchen von justizinternen Akten in der Öffentlichkeit. Er habe nicht den Eindruck, dass die Justiz ausreichende Maßnahmen gegen die „Leaks“ ergreife, sagte Stefan und sprach von einem unbefriedigenden Zustand, der sich seiner Ansicht nach auch negativ auf das Ansehen der Justiz auswirkt. Auch Selma Yildirim (SPÖ) sorgt sich um die Justiz, sie sieht deren Unabhängigkeit durch die wiederholten Attacken in den letzten Wochen gefährdet.

Was das Justizbudget betrifft, erinnerte Johannes Margreiter (NEOS) an den Hilferuf von Zadićs Vorgänger Clemens Jabloner. Für einen funktionierenden Rechtsstaat brauche es ein ausreichendes Justizbudget, sagte auch Ruth Becher (SPÖ). Agnes Sirkka Prammer (Grüne) hob die Notwendigkeit hervor, das Korruptionsstrafrecht zu verschärfen.

Zadić: Bürgernähe der Justiz ist wichtig

In Beantwortung der Fragen hielt Justizministerin Zadić fest, dass das Coronavirus auch für die Justiz eine Ausnahmesituation bedeute. Ihr zufolge ist diese aber gut vorbereitet. Das bestätigte auch der Generaldirektor für den Strafvollzug Friedrich König. Man habe bereits am 25. Februar einen Einsatzstab eingesetzt und einen Tag später eine Anordnung an alle Justizanstalten erlassen. Mittlerweile sei der präventive Maßnahmenkatalog weiter ausgedehnt worden. Das „Lagebild“ ist laut König derzeit gut, man sei aber auch für eine „dynamische Entwicklung“ gewappnet.

Konkret wurde unter anderem veranlasst, dass BesucherInnen soweit wie möglich mittels Glasscheibe von Haftinsassen getrennt werden. Zudem gibt es grundsätzlich keine Gruppenausgänge mehr. Man müsse bei allen Schritten aber die Verhältnismäßigkeit abwägen, betonte Zadić. Dass einzelne Justizanstalten die Anordnungen aus dem Ministerium ignoriert hätten, wollte König nicht bestätigen, die Vorgaben seien befolgt worden. Aktuell ist man in den Justizanstalten dabei, Isolierabteilungen vorzubereiten, um gegebenenfalls Quarantänemaßnahmen setzen zu können. Bei Neuzugängen wird unter anderem die Körptertemperatur gemessen und eine Risikoanamnese durchgeführt.

Was ihre Arbeitsschwerpunkte in den kommenden Jahren anlangt, setzt Zadić große Erwartungen in den Ausbau der Digitalisierung. Wenn parallel an einem Akt gearbeitet werden kann, könnte das gerade bei großen komplexen Verfahren auch einen wichtigen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung leisten, sagte sie. Man werde zudem sehen, wer wann auf welchen Akt zugegriffen und etwas ausgedruckt habe. „Aktenleaks“ sind für Zadić jedenfalls ein wesentliches Thema, wobei sie zu bedenken gab, dass es oft Anwälte seien, die Interesse daran hätten.

Zu ihrem Arbeitsprogramm gehört laut Zadić auch eine Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft. Weisungen sollen nur noch schriftlich erfolgen, um sie nachvollziehbar zu machen. Auch die Berichtspflichten will die Ministerin überprüfen. Im Bereich des Opferschutzes ist eine Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung auf Minderjährige angedacht, die Zeugen von familiärer Gewalt wurden.

Zur Frage von NEOS-Abgeordnetem Margreiter nach einer etwaigen Schließung weiterer Bezirksgerichte merkte Zadić an, dass man sich im Regierungsprogramm grundsätzlich zum Erhalt der Bezirksgerichtsstrukturen bekannt habe. Ihr sei die Bürgernähe der Justiz und ein einfacher Zugang zum Recht wichtig. In diesem Sinn werde auch an der „Justiz online“ gearbeitet, das Projekt stecke aber noch in den Kinderschuhen.

Von SPÖ-Abgeordnetem Christian Drobits auf das Eurofighter-Verfahren angesprochen, meinte Zadić, dass es sich nicht um ein Verfahren handle, sondern die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft viele Verfahrensstränge verfolge. Seit diese im Jänner den Akt übernommen habe, seien vier Oberstaatsanwälte damit beschäftigt, ebenso sei ein Wirtschaftsexperte eingebunden. Es sei auch ein Rechtshilfegesuch an die US-Behörden gestellt worden. Sie habe vollstes Vertrauen in die Staatsanwaltschaft, sagte Zadić.

EU-Anpassungsgesetz erweitert Prozesskostenhilfe und baut Verfahrensgarantien in Jugendstrafverfahren aus

Das – einstimmig – angenommene Strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz 2020 (52 d.B.) dient insbesondere der vollständigen Umsetzung zweier EU-Richtlinien zur Prozesskostenhilfe bzw. zu Verfahrensgarantien in Jugendstrafverfahren. Konkret geht es dabei um die Gewährung des kostenlosen Zugangs zu einem Verteidiger für finanziell bedürftige Beschuldigte in bestimmten Verfahrensabschnitten bereits vor der Möglichkeit zur Erlangung von Verfahrenshilfe. Außerdem sollen die Bestimmungen im Jugendstrafrecht über die notwendige Verteidigung erweitert und die Jugendgerichtshilfe ausgebaut werden. Darüber hinaus enthält die Regierungsvorlage ein eigenes Bundesgesetz, das Auslieferungsverfahren mit Island und Norwegen regelt.

Angenommen wurde der Entwurf unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags. Um der Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) ausreichend Zeit zu geben, den neuen rechtsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst zu organisieren, sollen weite Teile des Gesetzespakets erst mit 1. Juni 2020 in Kraft treten. Es sei mit einem massiven Anstieg der im Bereitschaftsdienst zu leistenden Vertretungsfälle zu rechnen, heißt es dazu in der Begründung.

In der Debatte hob Agnes Sirkka Prammer (Grüne) hervor, dass die Gesetzesvorlagen wichtige Verbesserungen vor allem im Bereich des Jugendstrafrechts bringen. Bei jeder Einvernahme von Jugendlichen solle ein Rechtsanwalt beigezogen werden. Ein Abänderungsantrag der NEOS fand keine Mehrheit: Johannes Margreiter und seine FraktionskollegInnen wollten den Schutz der Jugendlichen im Bereich des Jugendstrafrechts weiter ausdehnen, Corinna Scharzenberger (ÖVP) sieht aber keine Veranlassung, über die EU-Richtlinie hinauszugehen.

Rechtsanwaltliches und notarielles Berufsrecht wird an Fünfte Geldwäsche-Richtlinie angepasst

Die Fünfte Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union macht auch Anpassungen im Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare notwendig. Das diesbezügliche Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020 (19 d.B.) enthält in diesem Sinn Regelungen betreffend den Umgang mit MandantInnen aus Drittländern mit hohem Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Im Fokus steht überdies der Schutz von Angestellten von RechtsanwältInnen oder NotarInnen, die einen Verstoß gegen die Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung melden.

Ein weiterer Gesichtspunkt der Novelle ist die Modernisierung der berufsrechtlichen Regelungen im Bereich des rechtsanwaltschaftlichen Gesellschaftsrechts. Im Rechtsanwaltstarifgesetz schließlich sieht der noch von der Übergangsregierung vorgelegte Entwurf die Anhebung bestimmter Bemessungsgrundlagen bzw. Mindest- und Höchstbeträge auf ein zeitgemäßes Niveau vor.

Auch diese Gesetzesnovelle hat den Justizausschuss einstimmig passiert, wobei mittels eines gemeinsamen Abänderungsantrags von ÖVP, Grünen und NEOS noch formale Korrekturen vorgenommen wurden. Zwar waren sich die Abgeordneten einig, dass die Bestimmungen hart an die Grenze dessen gehen, was im Sinne der Verschwiegenheitspflicht der AnwältInnen und des notwendigen Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandanten zumutbar ist, ihrer Meinung nach führt aber kein Weg an der Umsetzung der EU-Vorgaben vorbei. Ausdrücklich begrüßte NEOS-Abgeordneter Margreiter, dass kein „Gold Plating“ vorgenommen wurde.

Keine Mehrheit bei der Abstimmung erhielt ein von der FPÖ eingebrachter Abänderungsantrag zum Rechtsanwaltstarifgesetz. Harald Stefan wollte damit sicherstellen, dass auch bestimmte Anwaltstarife für medienrechtliche Angelegenheiten angepasst werden. Nach Meinung von Agnes Sirkka Prammer ist der Antrag allerdings überflüssig, da für die einschlägigen Tarife eine Verordnung von 2016 gelte. NEOS-Abgeordneter Margreiter erläuterte, dass es bei den im Rechtsanwaltstarifgesetz verankerten Tarifen nur um jene Kosten gehe, die der unterlegene Gegner einem siegreichen in einem Rechtsstreit ersetzen müsse.

Kindesentführung: Weitere Länder sind internationalem Abkommen beigetreten

Belarus, die Dominikanische Republik, Ecuador, Honduras, die Ukraine und Usbekistan sind dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen beigetreten. Die Annahme dieser Beitritte durch Österreich erfolgt nun durch eine eigene Erklärung (39 d.B.) – der Justizausschuss gab heute dafür einstimmig grünes Licht. Laut Gudrun Kugler (ÖVP) haben insgesamt bereits rund 100 Länder das Abkommen unterzeichnet, bei dem es ihr zufolge vorrangig um Kindesentziehung durch einen Elternteil geht. Christian Lausch (FPÖ) begrüßte den Beitritt der neuen Länder ausdrücklich, da es viele binationale Ehen zwischen ÖsterreicherInnen und Angehörigen aus diesen Staaten gebe.

Aktuelle Justizvorhaben auf EU-Ebene

Eingeleitet worden war die Ausschusssitzung mit einer Diskussion über aktuelle Vorhaben im Justizbereich auf EU-Ebene. Laut einem Bericht des Justizministeriums (III-103 d.B.) streben die EU-Länder eine weitere Vertiefung ihrer Zusammenarbeit an, zudem stehen die Bekämpfung von Hass im Netz und Bemühungen um eine bessere Rechtssetzung im Fokus. Gemäß dem Konzept „One in, One out“ sollen neue Verwaltungslasten nur dann eingeführt werden, wenn gleichzeitig Menschen und Unternehmen von gleichwertigen Lasten befreit werden.

Justizministerin Zadić begrüßte aus österreichischer Sicht, dass einige der schon unter österreichischem Ratsvorsitz prioritären Vorschläge Eingang in das laufende Arbeitsprogramm gefunden haben.

Der Richtlinien-Vorschlag zu Verbandsklagen soll sowohl auf europäischer, als auch nationaler Ebene diskutiert werden, so die Justizministerin auf entsprechende Fragen von Selma Yildirim (SPÖ), Johannes Margreiter (NEOS) und Ulrike Fischer (Grüne). Wie ihr zufolge auch im Regierungsprogramm festgehalten ist, gelte es, bei zugleich niederschwelligem Zugang Nachteile für VerbraucherInnen anzuhalten und eine möglichst ausgewogene Regelung auf europäischer Ebene zu erzielen. Der EU-Vorschlag lasse aber einiges an Spielraum offen, insofern werde es auch eine österreichische Lösung brauchen.  

Zum Digital Services Act, insbesondere was Bekämpfung von Hass und Gewalt im Netz betreffe, antwortete die Justizministerin auf Fragen von Harald Stefan (FPÖ) und Nikolaus Scherak (NEOS), dass der grundrechtliche Aspekt nicht zu kurz kommen dürfe. Nichtsdestotrotz werde man sich die unterschiedlichen Ansätze in Europa für Best Practices ansehen. Es gelte, das Thema umfassend und breit zu diskutieren, um eine gute Regelung für Österreich zu finden, die alle Aspekte einbezieht.

Die Ministerin berichtete weiters von einem europäischen Konzept für Künstliche Intelligenz, das erarbeitet werden soll. Auch in diesem Bereich sei eine breite Diskussion und eine Regelung auf europäischer Ebene wichtig, räumte sie gegenüber Gudrun Kugler (ÖVP) ein. So gelte es, die Vorteile des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz – etwa in der Justiz in Großverfahren – zu nutzen, umgekehrt aber sicherzustellen, dass der freien Entscheidung des Gerichts nicht vorgegriffen wird.

Betreffend die geplante „Konferenz zur Zukunft Europas“ erörterte Zadić gegenüber Wolfgang Gerstl (ÖVP), der Diskussionsprozess – auch mit Einbringung der österreichischen Sicht – werde gerade aufgesetzt, soll im Mai beginnen und sei auf zwei Jahre und ergebnisoffen ausgelegt. (Fortsetzung Justizausschuss) gs/mbu


Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.