COBIN Claims: Prozesskosten verhindern Zugang zum Recht!

Kolba: "Kostenrisiko wirkt abschreckend und verhindert, dass Privatpersonen oder Kleinunternehmer ihre Rechte wahrnehmen.“

Wien (OTS) - Laut einer Blitz-Untersuchung des Anwalts-Beirats der Sammelaktion-Plattform COBIN Claims verhindern hohe Prozesskosten in Österreich oft, dass Verbraucher, Kleinunternehmer und Privatanleger ihre Ansprüche bei Gericht durchzusetzen. Die Analyse wurde anlässlich des kürzlich publizierten EU-Justizbarometers erstellt, da Angaben zu Gerichtsgebühren aus Österreich in dem Report fehlen; weiters würde laut dem EU-Papier „private enforcement“ den heimischen Verbraucherschutz charakterisieren. Das ist so nicht nachvollziehbar.

Die Analyse von COBIN Claims hat ergeben, dass das Prozesskostenrisiko etwa bei einem Streitwert von 6000 € weit höher ist als der Wert der Sache, um die gestritten wird: 6700 € oder 112 % des Streitwerts kann im schlechtesten Fall einem Privatkläger ein verlorener Prozess - allein in erster Instanz - kosten. „Ein derartiges Kostenrisiko wirkt abschreckend und verhindert, dass Privatpersonen oder Kleinunternehmer ihre Rechte wahrnehmen“, kritisiert der Obmann von COBIN Claims, Dr. Peter Kolba. 

Die weitere Analyse ergab Kurioses: Je höher der Streitwert ist, desto „billiger“ wird prozentual betrachtet die Prozessführung. Bei 350.000 € Streitwert (3 Verhandlungen) liegt ein durchschnittlicher Prozesskostenanteil bei einem Verfahren bis zum OGH bei 21,86%, bei 3 Mio. € bei 9,16% und bei 30 Mio. € „nur“ mehr bei 7,60%.

Daraus lassen sich klare rechtspolitische Maßnahmen ableiten, sagt Kolba: 1.) Einführung der Gruppenklage, um einer großen Anzahl an Geschädigten einen risikolosen Zugang zum Recht zu erlauben. 2.) Parallel dazu zeigt sich einmal mehr, dass nur die gesammelte Rechtsverfolgung bei Massenschäden ein vernünftiges Instrument ist, Betroffenen risikolos zu ihrem Recht zu verhelfen. 3.) Im Sinne einer ökonomischen Prozessführung für Betroffene und um zu verhindern, dass die Justiz (erneut) mit einer großen Anzahl an Klagen förmlich „erstickt“ wird, muss gemeinnützigen Organisationen wie COBIN Claims das Recht zur Führung von „Musterprozessen“ (Verbandsklagen) bis zum OGH eingeräumt werden.  

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Peter Kolba, Obmann COBIN Claims, Tel.: +43 660 2002437, www.cobinclaims.at



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