COBIN claims: Lebensversicherungen versenden Schreiben bezüglich Rücktrittsrechte

Kunden werden nachträglich über Rücktrittsrechte belehrt – Beseitigung des unbefristet zustehenden Rücktrittsrechts der Kunden als Ziel?

Wien (OTS) - Die Plattform COBIN claims hat von Teilnehmern der Sammelaktion „Rücktritt Lebensversicherungen“ Meldung erhalten, dass ein „seltsamer Brief“ von der Versicherung bei den Konsumenten eingetroffen sei. Das Schreiben wurde untersucht und entpuppte sich als sehr umfassende Auflistung über alle möglichen Rücktrittsrechte, die Kunden zustehen. In Österreich können Versicherungsnehmer auch Jahre nach der Zeichnung einer Lebensversicherung vom Vertrag zurücktreten, wenn sie nicht oder unrichtig über Rücktrittsrechte belehrt wurden. Gerade wenn das Veranlagungs-Ergebnis schlecht ist, ist der Rücktritt statt dem Rückkauf die wirtschaftlich sinnvollere Alternative. In vielen Fällen besteht ein derartiges – unbefristetes – Rücktrittsrecht noch. „Das Schreiben nährt den Verdacht, dass die Versicherungen damit versuchen, sich im Nachhinein der für sie ,lästigen‘ Rücktrittsrechte ihrer Kunden zu entledigen“, meint COBIN claims-Obmann Mag. Oliver Jaindl.

Auf Nummer Sicher gehen

„Versicherungsnehmer sollten, wenn sie das wollen, gleich nach Erhalt des Schreibens den Rücktritt erklären. Das Rücktrittsrecht steht unbefristet zu – es ist aber nicht auszuschließen, dass 30 Tage nach dem Zugang eines derartigen Briefs das Rücktrittsrecht erloschen ist“, lautet der Rat von Dr. Wolfgang Haslinger, Anwalt und COBIN claims-Beirat.

Welche Optionen haben betroffene Kunden grundsätzlich?
- Beauftragung eines Anwalts (Vorteil: Voller Zuspruch des Mehrwert-Anspruchs; Nachteil: Prozesskostenrisiko).
- Selbstständige, außergerichtliche Einforderung des Anspruchs (Vorteil: günstig; Nachteil: schwierig, Mehrwert korrekt selbst zu berechnen und Rücktrittsrecht festzustellen).
- Prozessfinanzierung (Vorteil: Bequem, risikolos; Nachteil: Erfolgsquote).

Der nicht gewinnorientierte Verein COBIN claims hilft und bietet im Zug nicht kommerzieller Angebote Kunden die Möglichkeit, günstig eine Mehrwertberechnung und eine Rücktrittsrecht-Prüfung vom Sachverständigen bzw. Anwalt durchführen zu lassen. Sollte eine außergerichtliche Durchsetzung scheitern, besteht die Möglichkeit, eine Prozessfinanzierung mit vergleichsweise niedriger Erfolgsquote via COBIN claims in Anspruch zu nehmen.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Oliver Jaindl
Tel.: +43 / 1 / 376 00 31
info@cobinclaims.at



Quelle

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