BZÖ-Nikel: Finanz-Striptease aller Landtagsparteien endlich zum Thema machen

OSZE kritisierte fehlende Finanzkontrolle der österreichischen Parteien – BZÖ erneuert Verlangen nach Halbierung der Partei- und Klubförderung

Klagenfurt (OTS) Im Zuge der nach der Landtagswahl aktuell erneut aufgeflammten Diskussion rund um die Parteienförderung pocht BZÖ-Kärnten Obmann Helmut Nikel erneut auf maximalste Transparenz:
„Bis auf das Team Kärnten werden alle Landtagsparteien gleich mehrfach finanziell besser dastehen. Bei der SPÖ wird Geldschatulle besonders aufpoliert, die jährliche Parteiförderung wächst von 2,39 auf 2,88 Millionen an, die Klubförderung erhöht sich gleich sogar um mehr als 22 Prozent. Genau hier ist der Hebel anzusetzen. Die Präsidentin des Rechnungshofs, Margit Kraker, sieht nämlich bei den politischen Parteien keine echte Möglichkeit zur Finanzkontrolle, das hat auch die OSZE bereits kritisiert“, betont heute, Montag, BZÖ-Kärnten Obmann Helmut Nikel. Damit erhält er indirekt Schützenhilfe von der Präsidentin: „Wahnsinn, noch mehr finanzielle Zuwendungen bei keiner echten Kontrollmöglichkeit. Im Moment haben Prüfer des Rechnungshofs nicht die Befugnis, Einschau in die Finanzunterlagen der Parteien zu nehmen. Gerade aber Einschau- und Prüfungsrechte in relevante Unterlagen und Belege wären wichtig. Ein wesentliches Ziel des Parteiengesetzes, nämlich die umfassende Transparenz hinsichtlich Finanzierung aller Parteien sicherzustellen, wird so massiv untergraben, veröffentlichte Rechenschaftsberichte sind sicher zu wenig. Daher: Halbierung der Partei- und Klubförderung bei gleichzeitig umfassender Prüfung der Finanzgebarung. Denn bezüglich eigener interner Recherche kristallisierte sich heraus – Veröffentlichte Rechenschaftsberichte müssen nicht das Spiegelbild der Realität sein. Echte Transparenz liefert nur die Prüfung von Belegen. Ich erwartete mir schon vor Wochen Terminvorschläge der einzelnen Fraktionen, um Einsicht nehmen zu können. Da sich niemand gemeldet hat, stehen noch immer alle Fraktionen unter Generalverdacht“. Da man seinem Wunsch nicht nachgekommen sei, können sich die Menschen selbst ihr Urteil bilden, so Nikel.

Mehr als zu hinterfragen wäre auch der Zeitrahmen, in der die Wahlkampfkostenbeschränkung falle. „Niemand kann ausschließen, dass Werbeartikel und viele andere Aufwendungen für die Wahl selbst vor dem Stichtag bestellt und bezahlt werden. So ist es möglich, Wahlkampfkostenobergrenzen zu umgehen“, schließt Nikel.

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