BVT-Affäre: SPÖ macht Ernst mit Untersuchungsausschuss

Verlangen wurde dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen

Wien (PK) - Die SPÖ hat wie angekündigt ein Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung der Affäre rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) eingebracht. Augenscheinlich gebe es grobe Missstände in diesem Bereich, begründen SPÖ-Chef Christian Kern und der geschäftsführende Klubobmann Andreas Schieder ihre Initiative. Durchleuchtet werden sollen die Arbeit des BVT und etwaige politische Einflussnahmen auf die Behörde beginnend vom 16. Dezember 2013 bis zum 13. März 2018.

Die mutmaßlichen Missstände beim BVT machen Kern und Schieder unter anderem an den anhängigen Ermittlungsverfahren gegen eine Reihe leitender Beamter fest. Diese hätten auch zu Suspendierung geführt und die anderen MitarbeiterInnen verunsichert. Zudem orten sie eine Skepsis ausländischer Geheimdienste, den Informationsaustausch mit dem BVT fortzuführen, und sehen aktuelle Ermittlungen im rechtsextremen Bereich gefährdet.

Konkret untersuchen will die SPÖ u.a., inwieweit Innenminister Herbert Kickl und seine VorgängerInnen bzw. andere Regierungsmitglieder Einfluss auf das BVT genommen haben und inwieweit sie in die laufenden Ermittlungen gegen die BVT-Spitze involviert waren. Das gleiche gilt für KabinettsmitarbeiterInnen und Generalsekretär Peter Goldgruber. Außerdem soll die Arbeit des BVT -etwa hinsichtlich der korrekten Verarbeitung und Löschung von Daten und des Schutzes der Obersten Organe - unter die Lupe genommen werden.

Ebenso auf der insgesamt neun Punkte umfassenden Prüfagenda: die Zusammenarbeit des BVT mit den Landesämtern (LVT) und den militärischen Nachrichtendiensten, die allfällige Weitergabe von Informationen an nicht berechtigte Personen, die Gefährdung der Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten, die Arbeit und die Ressourcen des Extremismusreferats sowie die Inanspruchnahme des seit kurzem im Bundesministeriengesetz verankerten Auskunftsrechts des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gegenüber dem BVT.

Den gewählten Untersuchungszeitraum ab 16. Dezember 2013 begründet die SPÖ damit, dass an diesem Tag die damalige rot-schwarze Regierung angelobt wurde und die Einrichtung des BVT in seiner heutigen Form im Regierungsübereinkommen verankert war. Auf die jüngsten Ereignisse rund um das BVT, insbesondere die umstrittenen Hausdurchsuchungen am 28. Februar, geht die Initiative nicht direkt ein.

Geschäftsordnungsausschuss hat acht Wochen Zeit für Beratungen

Das Verlangen der SPÖ wurde am Schluss der heutigen Nationalratssitzung dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen. Dieser hat unter anderem die Aufgabe, die Initiative auf ihre formale Korrektheit zu prüfen, die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses zu bestimmen, den grundsätzlichen Beweisbeschluss zu fassen sowie - auf Vorschlag des Nationalratspräsidenten - den Verfahrensrichter und den Verfahrensanwalt zu wählen. Für einen entsprechenden Bericht an den Nationalrat hat der Ausschuss gemäß Verfahrensordnung maximal acht Wochen Zeit. Die Beratungen könnten bereits diese Woche aufgenommen werden.

Blockieren kann der Geschäftsordnungsausschuss einen BVT-U-Ausschuss grundsätzlich nicht, da die SPÖ über ein Viertel der Abgeordneten und damit über das notwendige Einsetzungsquorum verfügt. Sollte es zu Differenzen über die korrekte Formulierung des Untersuchungsgegenstandes kommen, entscheidet letztlich der Verfassungsgerichtshof. (Schluss) gs

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