Bundesregierung: Aktualisierter COVID-19 Impfplan veröffentlicht

Wien (OTS) Der heute aktualisierte Impfplan ist die verbindliche Leitlinie für die impfenden Stellen in Österreich. Die angeführten Priorisierungen basieren auf der Grundlage der medizinisch-fachlichen Empfehlungen durch das nationale Impfgremium (NIG) und sind im Rahmen der faktischen Möglichkeiten und der logistischen Notwendigkeiten sowie der effizienten Nutzung der vorhandenen Impfstoffe umzusetzen. Der Impfplan wurde heute mit den Landeshauptleuten besprochen und einstimmig angenommen.

Bundeskanzler Sebastian Kurz: „Mit der Impfung können wir Schritt für Schritt in unser gewohntes Leben zurückkehren. Oberste Priorität hat dabei der Schutz der älteren und vulnerableren Gruppen. Je mehr Impfstoff zur Verfügung ist, desto schneller werden wir all jenen, die sich impfen wollen, eine Impfung anbieten können. Derzeit sind drei Impfstoffe bei uns zugelassen. Wir hoffen, dass bald weitere Hersteller eine EU-Zulassung beantragen und diese von der EMA rasch und unbürokratisch, unter Einhaltung der wissenschaftlichen Standards, erteilt wird.“

Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Das Tempo der Umsetzung des österreichischen Impfplans ist – wie in allen EU-Mitgliedsstaaten – abhängig vom Zeitpunkt der Marktzulassungen sowie den Lieferterminen und Liefermengen. Die Europäische Union hat gemeinsam ein breites Portfolio an Impfstoffen erstellt. In den kommenden Monaten werden weitere Zulassungen erfolgen. Es ist damit sichergestellt, dass sich jede/jeder impfen lassen kann, der/die das möchte. Wir begrüßen die Entscheidung der EMA und der EU-Kommission auf Zulassung der Corona-Schutzimpfung von AstraZeneca für die gesamte EU. Heute haben wir die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums, den Impfstoff von AstraZeneca für Menschen von 18 bis 64 Jahren vorrangig zu verabreichen, mit den Landeshauptleuten besprochen und die weitere Vorgehensweise bei der Impf-Planung finalisiert. In diesem Impfplan ist nun verankert, welche Gruppen konkret mit welchen Impfstoffen wann geimpft werden können.“

Phase 1

Die Phase 1 ist charakterisiert durch geringe Mengen an verfügbarem Impfstoff, komplexe Liefer- und Lagerbedingungen der verfügbaren Impfstoffe und einem daraus resultierenden Schwerpunkt der Impfungen auf institutionelle Settings. Es kommt vorwiegend der Impfstoff von BionTech/Pfizer und Moderna zum Einsatz.

Phase 1A

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen
  • Personal in Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen mit und ohne Kontakt zu den Bewohnerinnen und Bewohnern und Personen mit einer regelmäßigen Tätigkeit oder regelmäßigem Aufenthalt in Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen
  • Personen im Alter von ≥ 80 Jahren
  • Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie I

Phase 1B

  • Personen (unabhängig vom Alter) mit Vorerkrankungen und besonders hohem Risiko, sofern institutionell erreichbar (z.B. über Tageskliniken, Dialysestationen).
  • Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie II
  • Personal in der mobilen Pflege, Betreuung, Krankenpflege
  • Menschen mit Behinderung mit persönlicher Assistenz sowie deren persönliche Assistentinnen und Assistenten

Phase 2

Die Phase 2 ist charakterisiert durch eine in Bezug auf Menge und Logistik bessere Verfügbarkeit von Impfstoff, insbesondere auch von Astra Zeneca, wobei aber ein Ressourcenengpass im Bereich der Impfstellen auftreten kann. Beginn der Impfungen im niedergelassenen Bereich und lokalen Impfstellen.

Die Priorisierung in Phase 2 erfolgt nach Alter und gesundheitlichen Risiken, beginnend mit der Gruppe der älteren Personen und Personen mit hohen gesundheitlichen Risiken sowie Ansteckungsrisiko.

  • Personen im Alter von 65-79 Jahren abgestuft nach Alter und gesundheitlichen Risiken
  • Personen unter 65 Jahren mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko gemäß der COVID-19-Risikogruppe-Verordnung sowie im Falle einer ausreichenden Verfügbarkeit in der Altersgruppe unter 65 Jahren Personen mit erhöhtem Risiko nach Priorisierung des Nationalen Impfgremiums bzw. deren engste Kontaktpersonen / Betreuungspersonal
  • Personen in 24h-Betreuung sowie deren Betreuungspersonen
  • Enge Kontaktpersonen von Schwangeren wegen des potentiell schweren Krankheitsverlaufes bei Schwangeren
  • Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie III und IV
  • Personal in Schulen, Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Ausgewählte Beschäftigte mit direktem Personenkontakt und erhöhtem Ansteckungsrisiko in Polizei, Strafvollzug, Bundesheer

Phase 3

Die Phase 3 kennzeichnet sich durch eine großflächige Impfstoffverfügbarkeit, wodurch eine breite Impfung der Bevölkerung begonnen werden kann.

Grafik im Anhang und weitere Informationen unter: sozialministerium.at

Rückfragen & Kontakt:

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Adrian Hinterreither, Bakk
Pressereferent
+43-1-71100-862480
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www.sozialministerium.at

Bundeskanzleramt
Rupert Reif
rupert.reif@bka.gv.at
www.bundeskanzleramt.gv.at

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