Bundesratspräsident Appé: Öffentliche Wasserversorgung für die Zukunft schützen

Kärntner Bundesratsvorsitz tritt gegen Privatisierung von Trinkwasser auf

Wien (PK) „Wasser ist ein öffentliches Gut und muss ein öffentliches Gut bleiben“, sagte heute der neue Bundesratspräsident, der Kärntner Ingo Appé, in seiner Antrittsrede vor der Länderkammer. Kärnten, das seit Jahresbeginn den Vorsitz im Bundesrat führt, trete Privatisierungsplänen in der Trinkwasserversorgung entschieden entgegen, um das „Lebensmittel Nummer Eins“ für künftige Generationen zu sichern. Grundsätzlich sei der Erhalt von qualitativ hochwertigem Trinkwasser von entscheidender Bedeutung für die Gesellschaft, bekannte sich Appé zum nachhaltigen Schutz österreichischer Gewässer vor Verunreinigung. In einer Enquete mit ExpertInnen will er konkrete Maßnahmen zum Trinkwasserschutz erörtern.

Zur Arbeit des Bundesrats generell hielt Präsident Appé fest, er suche bei seinen Vorhaben im Sinne der Länderinteressen den Dialog mit allen demokratischen Parteien. Nicht zuletzt das Vertrauen der Bevölkerung in die Zweite Kammer gelte es dabei zu stärken. Immerhin könne der Bundesrat mit seinem Vetorecht weitergehende Beratungen über Gesetzesvorschläge beziehungsweise deren Überarbeitung erwirken, unterstrich der Bunderatsvorsitzende die Wichtigkeit des Gremiums bei der Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene.

Erhalt intakter Umwelt als Verpflichtung

In seinen Ausführungen zum Trinkwasserschutz erinnerte Bundesratspräsident Appé an den Schwerpunkt seiner Vorgängerin Inge Posch-Gruska, die für das Burgenland die Kinderrechte ins Zentrum ihrer Präsidentschaft gestellt hatte. „Die Zukunft sind unsere Kinder“, so Appé, daher sei man verpflichtet, ihnen eine intakte Umwelt und die gesicherte Verfügbarkeit sauberen Wassers zu hinterlassen. „Wasserverunreinigung und Wasserknappheit können erhebliche soziale und wirtschaftliche Kosten, aber auch zukünftige Konflikte verursachen.“ Das Land Kärnten beabsichtige zum Schutz der Wasserressourcen mit einer eigenen „Wassercharta“ das kostbare Gut in Verfassungsrang zu heben, beschrieb er das vom Kärntner Landesrat Daniel Fellner vorangetriebene Vorgehen gegen „Privatisierungsbestrebungen“ in diesem Bereich. Slowenien, das den Wasserschutz seit 2016 in der Verfassung hat, nehme man dabei als Vorbild.

Als Bürgermeister von Ferlach verwies Appé außerdem darauf, wie er gegen viele Widerstände schon vor Jahren die Hauptwasserquelle seiner Gemeinde in deren Besitz gebracht hatte, um ihre Übertragung in Privatbesitz zu verhindern. Obwohl Österreich noch in der glücklichen Lage sei, über ausreichend hochwertiges Trinkwasser zu verfügen, dürfe man gerade angesichts des Klimawandels und folglich vermehrter Trockenperioden nicht vergessen, dass „Trinkwasser nicht selbstverständlich“ ist. Bei einer Bundesratsenquete am 8. Mai 2019 werde man Herausforderungen und Maßnahmen zum Erhalt sauberen Wassers diskutieren, nach dem Motto „Wasser – die Quelle der Zukunft“.

Zukunftskammer Bundesrat öffentlich positionieren

Die Länderkammer ist für Bundesratspräsident Appé gleichzeitig auch „Zukunftskammer und Europakammer“, setze sie doch zukunftsweisende Themen, die von der Regierung aufgegriffen werden, und wirke maßgeblich an der EU-Gesetzgebung mit. Er spielte damit auf die aktive Interessensvertretung der Länder durch den EU-Ausschuss des Bundesrats an. In der öffentlichen Wahrnehmung müsse der Bundesrat allerdings noch besser positioniert werden, räumte Appé ein. Dementsprechend liege ihm viel daran, der Zweiten Kammer als „Brücke zwischen den Ländern und dem Bund“ in der Öffentlichkeit jene Wertschätzung zukommen zu lassen, die sie verdient. So trage die doppelte Beratung von Gesetzesvorschlägen in beiden Parlamentskammern dazu bei, wohlüberlegte und konsensfähige Beschlüsse zu erzielen, hob der Bundesratspräsident hervor. (Schluss) rei

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