Bundesrat legt Fremdenrechtspaket keine Steine in den Weg

Sammelnovelle bringt unter anderem Gebietsbeschränkungen für Flüchtlinge

Wien (PK) - Das Fremdenrechtspaket hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte heute trotz anhaltender Kritik der FPÖ und der Grünen mehrheitlich dafür, kein Veto gegen die umfangreiche Sammelnovelle und begleitende Änderungen im Integrationsgesetz einzulegen. Hauptstoßrichtung des Pakets ist die raschere Außerlandesbringung bzw. freiwillige Ausreise abgewiesener AsylwerberInnen, zudem kommt es auch in anderen Bereichen - etwa bei Aufenthaltstitel für Schlüsselarbeitskräfte, ausländischen Studierenden und Saisonniers - zu einigen Neuerungen. Visa der Kategorie D können in Hinkunft in Ausnahmefällen auch im Inland ausgestellt werden.

Im Konkreten enthält das Paket etwa Wohnsitzauflagen und Gebietsbeschränkungen für Flüchtlinge mit negativem Asylbescheid und ein Verbot für AsylwerberInnen, während des Asylverfahrens in ein anderes Bundesland zu übersiedeln, wenn sie Grundversorgung beziehen. Zudem können auch AsylwerberInnen verpflichtet werden, in einer bestimmten Betreuungseinrichtung Quartier zu nehmen. Weitere Punkte betreffen höhere Strafen für ausreiseunwillige Fremde, eine Ausweitung der Schubhaftdauer auf bis zu 18 Monate sowie Beugehaft für unkooperative Flüchtlinge bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten.

In der Debatte verwies der niederösterreichische FPÖ-Bundesrat Werner Herbert auf die Unübersichtlichkeit des Fremdenrechts. Trotz unzähliger Gesetzesnovellen in der Vergangenheit sei es nicht gelungen, bestehende Probleme im Bereich des Fremdenrechts zu lösen, kritisierte er. Auch mit Gebietsbeschränkungen, Wohnsitzauflagen und höheren Strafen werde es nicht gelingen, Personen, die in ungesetzlicher Weise einen Asylstatus erwirken und "am gut ausgeprägten österreichischen Sozialsystem mitpartizipieren" wollen, zum Verlassen Österreichs zu bewegen bzw. sie außer Landes zu schaffen, ist er überzeugt. Die vorliegende Novelle bringe lediglich noch mehr Bürokratie.

Ablehnend zum Gesetzespaket äußerte sich auch Bundesrätin Ewa Dziedzic (G/W). Sie vermisst bei den vorgesehenen Maßnahmen Weitblick und Nachhaltigkeit, es werde weder zu schnelleren Asylverfahren kommen, noch würden sich die Perspektiven für Flüchtlinge verbessern. Vielmehr handle es sich um Placebo-Verschärfungen und Beruhigungspillen. Kurzsichtig ist es nach Meinung von Dziedzic auch, Flüchtlingen, die nicht zum Asylverfahren zugelassen werden, die Grundversorgung zu entziehen. Sie werden das Land deshalb nicht verlassen, meinte sie. Vielmehr gehe die Maßnahme zu Lasten von NGOs und der Länder.

Seitens der ÖVP wertete der steirische ÖVP-Bundesrat Armin Forstner die Novelle hingegen als weiteren unverzichtbaren Mosaikstein zur effizienteren Durchsetzung von Rückkehrbescheiden. Angesichts der immens hohen Zahl an Flüchtlingen, die 2015 und 2016 nach Österreich gekommen sind, sei es notwendig, abgewiesene AsylwerberInnen rasch außer Landes zu bringen, um ausreichende Kapazitäten für jene Personen zu haben, die in ihrer Heimat tatsächlich verfolgt werden, betonte er.

"Menschenrechte sind unteilbar, helfen ist unsere moralische Verpflichtung", hielt SPÖ-Bundesrat Mario Lindner fest und wandte sich gegen Pauschalverurteilungen und populistische Debatten. Für ihn stehen zwei Dinge außer Streit: Flüchtlinge, die vor Krieg, Bürgerkrieg und Verfolgung in ihrer Heimat nach Österreich flüchten, haben Anspruch auf Schutz und gleichzeitig die Pflicht, sich an Integrationsmaßnahmen zu beteiligen. Volle Aufklärung forderte Lindner, was mögliche Manipulationen einer Studie über islamische Kindergärten in Wien durch Beamte des Integrationsministeriums betrifft, wobei er in diesem Zusammenhang auch scharfe Kritik an Außenminister Sebastian Kurz übte.

Verbesserte Polizeikooperation im Kampf gegen Terrorismus

Breite Zustimmung gab es im Bundesrat für Anpassungen bei der internationalen Polizeikooperation. Die Novellierung des Polizeikooperationsgesetzes schafft eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Teilnahme österreichischer Sicherheitsbehörden an internationalen Informationsverbundsystemen zwischen EU-Ländern und anderen europäischen Staaten. Dadurch werden vor allem Daten und Analysen zusammengeführt, um Personen leichter zu identifizieren, von denen eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen könnte. Außerdem wird eine Anpassung des EU-Polizeikooperationsgesetzes notwendig, da seit 1. Mai 2017 für das Europäische Polizeiamt (Europol) eine neue Rechtsgrundlage gilt. Die Novelle präzisiert zudem die Aufgaben des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK). Beide Gesetze wurden mehrheitlich, ohne Stimmen der Grünen, angenommen.

Kritik an den Gesetzen kam von Seiten der Grünen. Ewa Dziedzic (G/W) betonte zwar, dass eine vernetztere Zusammenarbeit grundsätzlich zu begrüßen sei, dennoch sorgt sie sich um den Datenschutz und die Rechtssicherheit. Eine blinde Datensammelwut sei nicht zielführend, da in der Vergangenheit offensichtlich wurde, dass diese keine bessere Aufklärungsraten mit sich bringe. Durch das automatische Abfragen umfangreicher und sensibler Daten müsse die Rechtssicherheit gewahrt bleiben, unterstrich Dziedzic. Schon jetzt sei eine Datenabfrage möglich, durch die Gesetzesänderungen würde allerdings direkter Zugriff auf Europol-Daten ermöglicht.

Verwaltungsvereinfachung bei der Personenfahndung und der Kampf gegen den Terrorismus sind für Martin Weber (S/St) die wichtigsten Gründe für eine bessere internationale Polizeikooperation. Frühere Anschläge hätten verhindert werden können, wenn es eine solche Zusammenarbeit bereits früher gegeben hätte, zeigt sich Weber überzeugt. Mit dem Gesetz handle es sich um einen Schritt in die richtige Richtung, um terroristische Akte abzuwehren und die hohen Sicherheitsstandards in Österreich beizubehalten. Auch die im Rahmen der Polizeikooperation zu schaffenden Planstellen seien wichtig und richtig. Beim Datenschutz strich er positiv hervor, dass ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt wird.

Ähnlich sah dies Werner Herbert (F/N), der betonte, dass bei der Erstellung der Gesetzesnovellen der Datenschutz ein wesentliches Kriterium darstelle. Es gehe nicht darum, Daten zu sammeln, betonte Herbert. Es werde lediglich ein Tool eingesetzt, das Abfragemöglichkeiten bietet, aber keine Manipulationen erlaubt. Da bislang Abfragen manuell abgefragt und gesendet wurden, komme es nun zu einer Effizienzsteigerung und Vereinfachung im Kampf gegen internationalen Terror und organisiertes Verbrechen. (Fortsetzung Bundesrat) gs/see

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