Bundesrat: Erster Einspruch beim Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement

Opposition beklagt mangelnde Transparenz bei Verwendung der zusätzlichen Mittel in der Höhe von 600.000 Euro

Wien (PK) Mit vier COVID-19-Gesetzespaketen aus dem Sozialbereich startete heute der Bundesrat seine Beratungen. Wie bereits im Vorfeld angekündigt, lehnten SPÖ und FPÖ den Antrag der Regierungsfraktionen, den Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement um 600.000 € aufzustocken, ab. Die Kritik entzündete sich vor allem daran, dass nicht klar sei, welche Organisationen Gelder erhalten sollen. Es handle sich somit um ein Extrabudget, das ganz ohne parlamentarische Kontrolle vergeben werde, lautete ein weiteres Argument. Der Beschluss über die Änderung des Freiwilligengesetzes wird somit zurück an den Nationalrat geschickt.

Gegen die drei weiteren COVID-19-Gesetze erhob die Länderkammer hingegen keinen Einspruch. Diese hatten unter anderem die Absicherung der 24-Stunden-Betreuung zum Inhalt. So soll etwa mit dem 14. COVID-19-Gesetz die adäquate Betreuung pflegebedürftiger Personen sichergestellt werden, falls ausländische Betreuungskräfte ausfallen. Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen wird ermächtigt, Personendaten an die jeweils zuständigen Ämter der Landesregierungen bzw. den Fonds Soziales Wien zu übermitteln, um eine mangelhafte Versorgung der Betroffenen zu vermeiden.

Weiters werden durch das 9. COVID-19-Gesetz die Bestimmungen über die verpflichtende Dienstfreistellung besonders gefährdeter Beschäftigter im ASVG und in weiteren Sozialversicherungsgesetzen präzisiert. DienstnehmerInnen im Bereich der kritischen Infrastruktur sind zukünftig nicht mehr von dieser Regelung ausgenommen. Außerdem wird durch das 17. COVID-19-Gesetz der Berechtigtenkreis für Zuschüsse aus dem Härtefallfonds ausgeweitet, was insbesondere KünstlerInnen und Kulturschaffenden zu Gute kommen soll. In der Begründung des Antrags wurde unter anderem darauf verwiesen, dass sich diese Personen oftmals in mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen befinden und weder durch das AMS noch durch andere COVID-19-Maßnahmen berücksichtigt wurden.

Keine Mehrheit fand ein im Zuge der Sondersitzung eingebrachter FPÖ-Entschließungsantrag betreffend „Österreich-Gutschein“ in der Höhe von 1.000 €.  

Konflikt zwischen Regierungsfraktionen und Opposition über Einsatz der Mittel für Freiwilligenorganisationen

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP/St) wies auf die im internationalen Vergleich sehr hohe Anzahl an Menschen in Österreich hin, die sich ehramtlich betätigen. Der zu diesem Thema vorliegende Antrag der Koalitionsparteien ziele auf die zusätzliche Unterstützung des freiwilligen Engagements in Zusammenhang mit der Corona-Epidemie ab. Es soll im Konkreten ermöglicht werden, dass durch den bestehenden Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement in Hinkunft auch Aktivitäten und Initiativen zur Bewältigung der Corona-Krise gefördert werden können. Dafür werden dem Fonds gemäß dem 10. COVID-19-Gesetz zusätzlich 600.000 € aus Mitteln des Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt.

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ/S) begründete ihre Kritik an der Novelle zum Freiwilligengesetz damit, dass es sich um ein Extrabudget ohne parlamentarische Kontrolle handle. Niemand wisse, welche Organisationen wieviel bekommen. Der Verdacht, wonach die zusätzlichen Mittel für den Einsatz einer Überwachungs-App genutzt werden könnten, sei daher nicht ganz von der Hand zu weisen. Besonders verärgert zeigte sich Steiner-Wieser darüber, dass beim Roten Kreuz über 500 MitarbeiterInnen in Kurzarbeit geschickt wurden, obwohl viele davon auch in anderen Bereichen eingesetzt hätten werden können. Gleichzeitig wurden aber zusätzliche Zivildiener rekrutiert, zeigte die Landesrätin auf.

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne/St) konnte die Vorgangsweise der Opposition in dieser Frage nicht nachvollziehen. Es sei unrichtig, wenn behauptet werde, dass mit den 600.000 € eine Tracking-App durch die Hintertür finanziert werden soll. Es gehe lediglich um die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements, bekräftigte er.

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ/W) bemängelte, dass den Oppositionsparteien nicht gesagt werde, welche Organisationen von der Aufstockung des Fonds profitieren bzw. für welchen Zweck die Mittel eingesetzt werden. 600.000 € seien wahrlich keine kleine Summe, stellte er in Richtung der Grünen fest. Aus diesem Grund können die SozialdemokratInnen dem Antrag nicht zustimmen, kündigte sein Fraktionskollege Horst Schachner (SPÖ/St) an. Auch aus seiner Sicht dränge sich der Verdacht auf, dass es sich dabei um eine Querfinanzierung für die Einführung einer App handle. Außerdem müsse die einseitige Bevorzugung einer Hilfsorganisation zu Lasten der anderen befürchtet werden. (Fortsetzung Bundesrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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