Bundesrat billigt umfangreiches Datenschutzpaket | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 26.04.2018

Moser: Datenschutzverletzungen können wirksam bekämpft werden

Wien (PK) - Das vom Nationalrat beschlossene Datenschutzpaket kann wie geplant am 25. Mai in Kraft treten. Der Bundesrat hat gegen die vom Nationalrat in der vergangenen Woche gefassten fünf Gesetzesbeschlüsse in seiner heutigen Sitzung keinen Einspruch erhoben. Kritische Stimmen kamen von der SPÖ und den Grünen, sie sprachen von einem schwarzen Tag für den Datenschutz. ÖVP und FPÖ sind hingegen überzeugt, dass Österreich weiter Vorreiter beim Datenschutz bleiben wird. Auch Justizminister Josef Moser konnte die Bedenken der Oppositionsparteien nicht nachvollziehen, er betonte, dass Datenschutzverletzungen wirksam bekämpft werden können.

Mit dem nun auch vom Bundesrat gebilligten Gesetzespaket werden nicht nur mehr als 140 Materiengesetze an die neuen EU-Vorgaben in Sachen Datenschutz angepasst, sondern auch Änderungen im Datenschutzgesetz vorgenommen. So wird etwa klargestellt, dass das Grundrecht auf Datenschutz künftig nur noch für natürliche Personen gilt. Außerdem ist die Datenschutzbehörde angehalten, bei erstmaligen Verstößen gegen die neuen rechtlichen Vorgaben vorrangig Verwarnungen - statt Strafen - auszusprechen. Aus dem Gesetz gestrichen wurde das Recht gemeinnütziger Datenschutzorganisationen, bei Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen im Namen von Geschädigten Schadenersatz zu erstreiten.

Weitere Änderungen betreffen die Ausweitung der Zuständigkeit der Datenschutzbehörde sowie verschiedene Präzisierungen, etwa was die für Medien geltenden Sonderbestimmungen und die nicht mögliche Verhängung von Geldbußen für öffentliche Stellen und Behörden betrifft. Einen spezifischen datenschutzrechtlichen Rechtsschutz wird es für Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und den Höchstgerichten geben. Auch im zweiten Anlauf gescheitert ist hingegen die verfassungsrechtliche Kompetenzbereinigung in Sachen Datenschutz, damit bleiben die Länder weiter für den Schutz manueller personenbezogener Daten zuständig.

Die Palette jener Gesetze, die an die Datenschutz-Grundverordnung der EU angepasst werden müssen, reicht vom Bundesarchivgesetz über das Forschungsorganisationsgesetz bis hin zum Weingesetz, wobei vor allem der erleichterte Zugang von WissenschaftlerInnen und ForscherInnen zu personenbezogenen Daten, die in von der öffentlichen Hand geführten Registern gespeichert sind, für eine breite öffentliche Diskussion sorgte. Die beiden beschlossenen Sammelnovellen (65 d.B., 67 d.B.) sind allerdings nicht die letzten ihrer Art, ein weiteres Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz liegt derzeit zur Vorberatung im Verfassungsausschuss des Nationalrats.

SPÖ und Grüne: Österreich gibt Vorreiterposition beim Datenschutz auf

Massive Kritik kam in der Debatte von Seiten der SPÖ und der Grünen. Österreich sei Vorreiter im Datenschutz gewesen, das vorliegende Paket "katapultiert uns aber an das Schlusslicht", meinte etwa die steirische SPÖ-Bundesrätin Elisabeth Grossmann und sprach von einem schwarzen Tag für den Datenschutz. Österreich spüle sich die EU-Regeln weich und ziehe dem Datenschutz die Zähne. Auch ihr Wiener Fraktionskollege Wolfgang Beer sieht viele ungeklärte Fragen. Er rechnet damit, dass das Gesetz im Nachhinein wieder repariert werden muss.

Besonders kritisch bewertete die SPÖ, dass es kein Verbandsklagerecht für Datenschutzorganisationen geben wird. Das Gesetzespaket erleichtere es den Menschen nicht, sich gegen Konzerne zu wehren, die in großem Stil Daten sammeln, bedauerte Beer. Jeder Einzelne müsse sich selbst mit Facebook und Google anlegen, sagte Grossmann. Auch insgesamt ortet sie eine Schwächung der österreichischen KonsumentInnen. Daten seien ein großer Schatz und würden immer mehr zu einem begehrten Handelsobjekt, umso wichtiger wäre es, die Daten zu schützen. Gewünscht hätte sich die SPÖ Beer zufolge zudem eine längere Begutachtungsfrist.

Unzureichende Begutachtungsfristen und zu wenig Zeit für die Beschäftigung mit dem umfangreichen Gesetzeskonvolut kritisierte auch die Grüne Bundesrätin Ewa Dziedzic. Mit der Novelle würde der Grundgedanke des Datenschutzes verwässert, die Wirtschaft habe sich durchgesetzt. Es komme zu einem Ausverkauf sensibler Daten an die internationale Industrie, gleichzeitig fehle eine Rechtsschutzgarantie für die Bevölkerung, beklagte sie.

Laut Dziedzic wird mit der Novelle zum Forschungsorganisationsgesetz außerdem das Tor für eine unbegrenzte Speicherung personenbezogener Daten geöffnet. Dabei wären neue Gesetzesbestimmungen für diesen Bereich ihrer Meinung nach gar nicht nötig gewesen. Schließlich dürften wissenschaftliche Einrichtungen schon jetzt Daten der öffentlichen Hand nutzen, wenn das im öffentlichen Interesse liege.

SPÖ ortet formale Mängel beim Datenschutz-Deregulierungsgesetz

Von einem Husch-Pfusch-Paket und einer Einschränkung des Datenschutzes in Österreich sprach auch René Pfister (SPÖ/N). Er erwartet eine Lawine an Anfragen und Auskunftsbegehren ab dem 26. Mai. Eines der vorliegenden Gesetze, das Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz, weist seiner Ansicht nach außerdem formale Mängel auf. Die SPÖ wollte daher ohne Abstimmung über das Gesetz "zur Tagesordnung übergehen", konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Die Novelle sei zwar legistisch unschön, aber nicht verfassungswidrig, verwies ÖVP-Bundesrat Edgar Mayer auf eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes. Der Nationalrat habe keine Verfassungsbestimmung mit einfacher Mehrheit aufgehoben.

ÖVP und FPÖ: Gesetz bringt Rechtssicherheit

Nicht nachvollziehbar sind die Einwände der Opposition für Andrea Wagner (ÖVP/N) und Georg Schuster (FPÖ/W). Das Gesetzespaket sorge für klare Rahmenbedingungen und für die notwenige Rechtssicherheit, hob Wagner hervor und wies unter anderem darauf hin, dass es künftig ein ausdrückliches "Recht auf Vergessen" geben wird. Zudem hält sie es für sinnvoll, dass die Datenschutzbehörde eine Ermächtigung zu Verwarnungen erhält und Österreich kein "Gold Plating" vornimmt, also die Vorgaben der EU nicht übererfüllt. Sichergestellt sei auch, dass Gesundheitsdaten nicht zu kommerziellen Zwecken, sondern nur zu Forschungszwecken genutzt werden können.

Eine große Herausforderung sieht Wagner auf Vereine zukommen: Es gelte die neuen Vorgaben praxistauglich, effizient und mit möglichst wenig Aufwand umzusetzen.

Schuster hob die Notwendigkeit hervor, die Bevölkerung stärker für Datenschutz zu sensibilisieren. Am vorliegenden Gesetzespaket hat er hingegen nichts auszusetzen. Österreich sei weltweit Vorreiter beim Datenschutz, das werde es auch nach dem Beschluss des vorliegenden Pakets bleiben, ist er überzeugt. Künftig könne jede einzelne Person ihre von einem Unternehmen gespeicherten Daten löschen lassen, das habe es bis jetzt nicht gegeben.

Was den Zugang zu öffentlichen Registerdaten betrifft, machte Schuster geltend, dass ELGA-Daten nur anonymisiert und ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden dürfen. PatientInnen müssten keine Angst davor haben, dass sie von Pharmafirmen angerufen werden, um ihnen Medikamente zu verkaufen. Vielmehr würde der Wissenschaft ermöglicht, mit Forschung Leben zu retten.

Moser: Datenschutz wird in keiner Weise eingeschränkt

Die Regierung wende dem Datenschutz höchstes Augenmerk zu, dieser werde in keiner Weise eingeschränkt, bekräftigte auch der nunmehr für Datenschutz zuständige Justizminister Josef Moser. Er ist überzeugt, dass Datenschutzverletzungen mit den neuen Regelungen wirksam bekämpft werden können. So könnten sich Betroffene bei Verstößen von ausländischen Unternehmen mit einer Eingabe an die Datenschutzbehörde wenden. Ebenso sei es möglich, eine gemeinnützige Datenschutzorganisation mit dem Einreichen einer Beschwerde zu beauftragen. Dass Unternehmen nicht gleich von Anfang an "mit voller Kraft bestraft werden", sondern die Datenschutzbehörde zunächst berät und erst dann Geldbußen verhängt, wenn die Betroffenen uneinsichtig sind, hält Moser überdies für fair.

Dass kein Verbandsklagerecht eingeführt wird, begründete Moser damit, dass dies in der EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht vorgesehen ist. Man dürfe außerdem nicht außer Betracht lassen, dass dort, wo es diese Möglichkeit gibt, ein gewisser Anreiz bestehe, willkürliche und erpresserische Verfahren zu führen. Auch in Deutschland gebe es keine Verbandsklagemöglichkeit in Sachen Datenschutz. Der Justizminister wies überdies den Vorwurf zurück, dass es keine ausreichende Begutachtung gegeben habe.

Was den Justizteil des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes betrifft, wies Moser darauf hin, dass Beschränkungen des Datenschutzes zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und zum Schutz von Ermittlungsverfahren notwendig sind. Man sei aber sehr vorsichtig vorgegangen und habe außerdem einen umfangreichen Rechtsschutz sichergestellt. Berücksichtigt wurden auch berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten, etwa für RechtsanwältInnen. (Fortsetzung Bundesrat) gs

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