Bundesrat billigt Reform des Exekutionsrechts und Novelle zum Gerichtsorganisationsgesetz

Länderkammer diskutiert Ausbau intensivmedizinischer Versorgung und Maßnahmen gegen illegalen Welpenhandel

Wien (PK) Die vom Justizministerium vorgeschlagene umfassende Reform des Exekutionsrechts ist endgültig auf Schiene. Der Bundesrat stimmte heute einhellig dafür, gegen den entsprechenden Nationalratsbeschluss keinen Einspruch zu erheben. Auch die Novellen zum Gerichtsorganisationsgesetz und zum Patentanwaltsgesetz sowie zwei internationale Abkommen haben die Länderkammer passiert. Dabei geht es zum einen um die Einbeziehung von Gibraltar in das Europäische Rechtshilfeübereinkommen in Strafsachen und zum anderen um den Einsatz der Trägerraketen Ariane-6 und Vega-C im Raumfahrtszentrum Guayana . Außerdem wurde ein Bericht der Bundesministerin für Justiz über das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2021 sowie dem Achtzehnmonats-Programm des deutschen, portugiesischen und slowenischen Ratsvorsitzes debattiert und vom Bundesrat mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Die Abgeordneten Korinna Schumann (SPÖ/W) und Stefan Schennach (SPÖ/W) brachten in Zuge dieses Tagesordnungspunkts einen Antrag ein, in dem sie die Bundesregierung aufforderten, eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierungsoffensive zu erstellen, um antisemitischen Verschwörungstheorien entgegenzuwirken. Korinna Schumann brachte einen weiteren Antrag ein, um die Wiener Zeitung als „älteste Tageszeitung der Welt“ zu erhalten. Beide Anträge fanden keine Mehrheit.
Opposition: Maßnahmen gegen illegalen Welpenhandel und Ausbau intensivmedizinischer Versorgung

Zum Abschluss des Sitzungstags befassten sich die BundesrätInnen zudem mit mehreren Entschließungsanträgen der Opposition, die aber keine Mehrheit fanden. In einer Initiative sprachen sich SPÖ, FPÖ und NEOS dafür aus, Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel zu setzen und durch eine Verordnung sicherzustellen, dass das im Tierschutzgesetz verankerte Verbot von Qualzucht österreichweit einheitlich durchgesetzt wird. So könnte Österreich nach Meinung von Bettina Lancaster (SPÖ/OÖ), Marlies Steiner-Wieser (FPÖ/S) und Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) einen Impfschutz gegen Tollwut für alle zu kommerziellen Zwecken importierte Hunde- und Katzenwelpen verlangen. Damit könnte indirekt sichergestellt werden, dass sie bei der Einfuhr ein Mindestalter von 15 Wochen haben.
Auch die von der FPÖ geforderte Umwidmung der für Regierungsinserate vorgesehenen 210 Mio. € für den Ausbau der intensivmedizinischen Versorgung fand im Bundesrat keine Mehrheit.

Umfassende Reform des Exekutionsrechts

Zu den Zielen des umfangreichen Reformpakets zum Exekutionsrecht gehören unter anderem die Effizienzsteigerung des Exekutionsverfahrens sowie verbesserte Schnittstellen zum Insolvenzrecht. So ist etwa vorgesehen, Exekutionsmittel zu einem „Exekutionspaket“ zusammenzufassen, alle Verfahren zur Einbringung von Geldforderungen beim Gerichtsstand des Verpflichteten zu bündeln und die Feststellung einer offenkundigen Insolvenz zu beschleunigen. Zum Ausgleich wegfallender Anträge ist eine Gebührenerhöhung von 10% vorgesehen.

Mit dem Paket wird außerdem eine im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Sonderbestimmung zum Gewaltschutz ins Dauerrecht übergeführt: Sie betrifft die eingeschränkte Vertretungsbefugnis von Opferschutzeinrichtungen wie Gewaltschutzzentren in Zusammenhang mit der Erwirkung einstweiliger Verfügungen bei Gericht.

Die Novellierung des Gerichts­organi­sations­gesetzes und begleitender Gesetze hat unter anderem die Einrichtung von zentralen Service­centern der Justiz und die Bündelung von Sexualstraf­verfahren bei speziell geschulten RichterInnen zum Inhalt. Zudem geht es um ein adäquates Sicherheits- und Bedrohungsmanagement bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Vonseiten der Grünen wertete Elisabeth Kittl (Grüne/W) die Reform des Exekutionsrechts als umfassend und praxisnah, zumal sowohl Gläubiger- als auch Schuldnerinteressen abgedeckt, Verfahren erleichtert  und ein effizientes Zusammenspiel von Exekutions- und Insolvenzverfahren ermöglicht würden. Die Verzahnung zwischen den beiden Verfahren erachtete auch Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) als besonders positiv, da dadurch eine raschere und nachhaltigere Entschuldung ermöglicht sowie eine Anhäufung von immer noch mehr Schuldenbergen verhindert werden könne. 

„Großteils begrüßenswert“ ist die Reform für Bundesrätin Elisabeth Grossmann (SPÖ/St). Einen „Wermutstropfen“ ortete sie in der vorgesehenen Gebührenerhöhung. Sie habe schon mehrmals darauf hingewiesen, dass die Gerichtsgebühren in Österreich übermäßig hoch seien. Überall dort, wo Gebühren höher als der Kostendeckungsbeitrag seien, würden in Wahrheit Steuern eingehoben, bemängelte Grossmann. Das sei unsauber bzw. verfassungsrechtlich bedenklich.

Für Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) ist die Exekutionsrechtsreform eine Anpassung an die Praxis, von der sich seine Fraktion eine Effizienzsteigerung erwartet. Es mache Sinn, wenn nicht immer mehr Kosten entstehen, die sowieso nicht einbringlich seien. Das Reformpaket zeige, was möglich ist, wenn ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren eingehalten werde.

Frauenmorde: Justizministerin Zadić kündigt Maßnahmenpaket der Regierung an

Vor dem Hintergrund von mittlerweile elf Frauenmorden in Österreich in diesem Jahr kündigte Justizministerin Alma Zadić ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung an, um Gewalt gegen Frauen vorzubeugen, wie die Ministerin sagte. „Es muss endlich etwas geschehen“, so Zadić, 11 Morde seien 11 Morde zu viel. Sie achte bei jedem ihrer Gesetzesvorhaben darauf, den Opferschutz zu verbessern und dass etwas gegen Gewalt in der Familie getan werden könne. Auch in der Exekutionsrechtsreform würden einige Gesetzesteile Opfern von häuslicher oder sexueller Gewalt helfen. Etwa werde in der Exekutionsordnung eine Bestimmung ins Dauerrecht übertragen, wonach Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, informell Opferschutzeinrichtungen kontaktieren können und diese für Frauen eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken können.

Die SPÖ konnte mit einem Entschließungsantrag auf Sofortmaßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen keine Mehrheit in der Länderkammer erzielen. Darin forderten die SozialdemokratInnen die Regierung unter anderem auf, umgehend einen Gewaltschutzkrisenstab einzurichten, 5 Mio. € als Sofortmaßnahmenpaket für Gewaltschutz und Prävention verfügbar zu machen und eine Kampagne zu männlichen Rollenbildern und Gewaltprävention umzusetzen. (Schluss Bundesrat) egg/gs/pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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