Bundesrat bestätigt Aussetzen der Erneuerbaren-Förderpauschale für 2023

Erhöhte Informationspflichten für Energielieferanten, Netzverlustkosten werden 2023 mit 260 Mio. € abgefedert

Wien (PK) Der Bundesrat hat heute grünes Licht für das weitere Aussetzen der Erneuerbaren-Förderpauschale im Jahr 2023 gegeben. Als wichtige Schutzmaßnahme zur durchgängigen Energieversorgung für Endkund:innen werden zudem die Informationspflichten für Netzbetreiber ausgeweitet. Kund:innen, denen ein vertragsloser Zustand droht, werden automatisch einem neuen Lieferanten zugeordnet, der die Versorgung zu angemessenen Preisen für maximal drei Monate übernehmen soll. Darüber hinaus werden die aufgrund des massiven Anstiegs der Großhandelspreise am Strommarkt im Jahr 2023 durch Netzverluste entstehenden zusätzlichen Kosten mit 260 Mio. € für ein halbes Jahr abgefedert.

Weitere Beschlüsse betreffen die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 sowie der Antragsfrist für den Langzeit-Kurzarbeitsbonus bis Mitte 2023. Ebenfalls verlängert werden die Genehmigungspflichten für Direktinvestitionen bis Ende 2023. Zudem werden Unternehmen bei der Beantragung des Energiekostenzuschusses unterstützt.

Erneuerbaren-Förderpauschale bleibt ausgesetzt

Die Erneuerbaren-Förderpauschale bleibt auch im Jahr 2023 ausgesetzt. Der entsprechende Beschluss des Nationalrats zur Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes wurde auch in der Länderkammer einstimmig angenommen und hat somit auch dort die verfassungsmäßig nötige Zweidrittelmehrheit erreicht. Ab dem Kalenderjahr 2024 soll die Ökostrom-Pauschale dann für jeweils drei Jahre mit Verordnung festgesetzt werden. Aufgrund der derzeitigen und auch zukünftig prognostizierten hohen Strompreise sowie des bei der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) prognostizierten Finanzierungsüberschusses würden keine zusätzlichen Mittel zur Bedeckung der Förderungen benötigt, heißt es in der Begründung.

Michael Bernard (FPÖ/N) sprach von einer „kleinen Entlastung“ und signalisierte Zustimmung seitens seiner Fraktion. Neben Fristverlängerungen und Verwaltungsvereinfachungen gehe es um das weitere Aussetzen der Ökostrom-Pauschale für ein weiteres Jahr. Für den FPÖ-Mandatar braucht es daneben aber etwa auch das Aussetzen der Mehrwertsteuer auf Energie.

Auch Isabella Kaltenegger (ÖVP/N), Günther Novak (SPÖ/K) und Adi Gross (Grüne/V) zeigten sich über die Erleichterungen und Verbesserungen bei Förderansuchen von Photovoltaikanlagen erfreut. Weitere Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Energiekosten würden morgen seitens der Bundesregierung präsentiert werden, informierte Kaltenegger. Laut Gross ist die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen so enorm, dass die Wirtschaft nicht mehr in der Lage sei, diese zu decken.

Das EAG sei ein „lebendiges Gesetz“, weshalb man nun die bereits vierte Anpassung vornehme, erklärte Energieministerin Leonore Gewessler. Durch das weitere Aussetzen der Erneuerbaren-Förderpauschale rechnet Gewessler mit etwa 90 € Ersparnis pro Haushalt. Zudem habe man technische und redaktionelle Änderungen zur Verbesserung der Förderabwicklung vorgenommen. Die Ministerin sprach von einem „Ausnahmejahr“ beim Photovoltaikausbau, das sogar das Vorjahr noch übertreffe. Allein heuer könne man durch den Ausbau den Strombedarf von rund 600.000 Haushalten abdecken.

Erhöhte Informationspflichten für Energielieferanten, Netzverlustkosten werden 2023 mit 260 Mio. € abgefedert

Um eine durchgängige Energieversorgung zu gewährleisten, werden erweiterte Informationspflichten für Netzbetreiber im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) verankert. Dafür hat sich die Länderkammer mehrheitlich ausgesprochen, wobei auch hier die nötige Zweidrittelmehrheit gegeben war. Konkret werden Netzbetreiber verpflichtet, die von Vertragskündigungen betroffenen Endverbraucher:innen mindestens acht Wochen vor Marktaustritt darüber zu informieren. Zudem wird festgelegt, dass Kund:innen, denen ein vertragsloser Zustand droht, automatisch einem neuen Lieferanten zugeordnet werden, der die Versorgung zu angemessenen Preisen für maximal drei Monate übernehmen soll. Da die Regelung der turbulenten und derzeit schwer absehbaren Entwicklungen am Energiemarkt geschuldet sei, ist sie vorerst bis 31. Dezember 2024 vorgesehen und kann gegebenenfalls verlängert bzw. angepasst werden, heißt es in der Begründung.

Darüber hinaus werden die aufgrund des massiven Anstiegs der Großhandelspreise am Strommarkt im Jahr 2023 durch Netzverluste entstehenden zusätzlichen Kosten für Haushalte und Unternehmen mit 260 Mio. € für ein halbes Jahr abgefedert. Das entspricht laut der Begründung mehr als 60 % der Mehrkosten.

Man habe durch die Änderungen im ElWOG eine lückenlose Versorgung der Kund:innen sichergestellt, falls Stromanbieter aus dem Markt austreten, betonte Isabelle Kaltenegger (ÖVP/St). Dem schlossen sich Günter Novak (SPÖ/K) und Adi Gross (Grüne/V) an. Novak sprach vom „Auffangen der Stromkund:innen zu fairen Preisen“.

Zur Abfederung der Netzverlustkosten hielt Michael Bernard (FPÖ/N) fest, dass die SPÖ „im Liegen umgefallen“ sei und für 25 € Ersparnis die Zweidrittelmehrheit sichere. Die Bundesregierung betreibe Symptombekämpfung, anstatt die Ursachen zu behandeln, weshalb es von seiner Fraktion keine Zustimmung gebe.

Durch die „enormen Verwerfungen“ auf den Energiemärkten gebe es Reformbedarf beim europäischen Strommarktsystem, hielt Bundesministerin Gewessler grundsätzlich fest. Bei den Netzverlustkosten wolle man die unverhältnismäßigen Kostenbelastungen in der Höhe von 260 Mio. € abfedern.

Verlängerung von Genehmigungspflichten für Direktinvestitionen, Unterstützung von Unternehmen bei der Beantragung des Energiekostenzuschusses

Mit dem neuen Investitionskontrollgesetz wurde heuer im Frühjahr unter anderem bei ausländischen Direktinvestitionen in besonders sensiblen Bereichen eine Absenkung der Prüfeintrittsschwelle von 25 % auf 10 % der Stimmrechtsanteile vorgesehen. Für Direktinvestitionen in Forschung und Entwicklung im Bereich Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung war die Schwelle mit 10 % allerdings nur bis 31. Dezember 2022 befristet worden. Der Bundesrat bestätigte nun mehrheitlich den Beschluss des Nationalrats, diese Regelung bis 31. Dezember 2023 zu verlängern.

Einstimmig von der Länderkammer angenommen wurde zudem die Novelle zum Bilanzbuchhaltungsgesetz und zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, die in Zusammenhang mit dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz sowie den dazu erlassenen Förderrichtlinien steht. Konkret werden damit die Voraussetzungen geschaffen, dass Bilanzbuchhalter:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen berechtigt sind, die Unternehmer:innen diesbezüglich zu beraten und zu vertreten sowie Bestätigungen und Feststellungen auszustellen.

Sonderbetreuungszeit wird bis zum Ende des Schuljahres verlängert

Eltern betreuungspflichtiger Kinder werden noch bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können. Voraussetzung ist, dass sich ihre Kinder mit dem Coronavirus infiziert haben und aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen nicht die Schule, den Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung besuchen können und es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. Gleiches gilt für die notwendige Betreuung von Menschen mit Behinderung bzw. für den Fall der behördlichen Schließung einer Klasse oder einer Kindergruppe. Die Bundesrät:innen gaben für eine entsprechende Novelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz heute mehrheitlich grünes Licht.

Langzeit-Kurzarbeitsbonus kann noch bis Mitte 2023 beantragt werden

Keinen Einspruch legten die Bundesrät:innen auch gegen die Verlängerung der Antragsfrist für den Langzeit-Kurzarbeitsbonus auf 30. Juni 2023 ein. Diese wird von den Koalitionsparteien damit begründet, dass möglichst alle Berechtigten den Bonus auch erhalten sollen. Die Einmalzahlung in der Höhe von 500 € steht allen Arbeitnehmer:innen zu, die infolge der COVID-19-Pandemie mindestens zehn Monate in Kurzarbeit waren und sich im Dezember 2021 nach wie vor in Kurzarbeit befanden. (Fortsetzung Bundesrat) med/pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.