Bundesanstalt für Verkehr wird aufgelöst

Bundesrat stimmt weiters Änderungen im Wasserstraßengesetz und Luftfahrtgesetz zu und begrüßt erleichterten Markenschutz

Wien (PK) Mehrere Gesetzesänderungen, die den Bundesrat am Schluss des ersten Sitzungstages passierten, sollen Verbesserungen im Bereich der Verkehrssicherheit sowie Vereinfachungen für Unternehmen bringen. Auf eine effizientere Verwaltung zielen Gesetzesänderungen im Verkehrsbereich ab. So wird im Zuge einer Neuorganisation der Verkehrssicherheitsbehörden die Bundesanstalt für Verkehr aufgelöst, wodurch Novellierungen des Kraftfahrgesetzes und des Unfalluntersuchungsgesetzes notwendig sind. Diese wurden einstimmig angenommen, ebenso eine Anpassung des Wasserstraßengesetzes, mit der die Übergabe operativer Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht an die via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft GmbH (kurz viadonau) erfolgt. Außerdem kommt es im Rahmen von notwendigen Anpassungen an EU-Bestimmungen zu einer Novellierung des Luftfahrtgesetzes. Der Bundesrat billigte diese Novelle mit Mehrheit.

Nicole Schreyer (G/T) befürwortete die Reintegration der Aufgaben der Bundesanstalt für Verkehr ins Verkehrsministerium. Im Kraftfahrgesetz werde zwar die Frage der Probekennzeichen zu aufwändig geregelt, trotzdem würden die Grünen dieser Novelle wie auch den Änderungen des Wasserstraßengesetzes ihre Zustimmung geben. Schreyer begrüßte in diesem Zusammenhang, dass das „Flussbauliche Gesamtprojekt“ der Donau mit Maßnahmen gegen die Eintiefung der Flusssohle endgültig zugunsten eines ökologischen Flussbaues gestrichen wurde. Die Bundesrätin wies jedoch auf die Bedenken der Grünen gegen das neue Luftfahrtgesetz hin. Eine Umsetzung der EU-Richtlinien sei zwar überfällig, doch entfalle mit der Novelle das bisherige Bundesgesetz über Fluglärm. Bei der Aufnahme der betreffenden Bestimmungen ins Luftfahrtgesetz seien leider einige Vorschriften zur Kontrolle des Fluglärms beschnitten worden. Hier sei offenbar eine Förderung des Flugverkehrs beabsichtigt, weshalb die Grünen nicht zustimmen können.

René Pfister (S/N) meinte hingegen, die Lärmbelästigung der Luftfahrt sei im vergangenen Jahrzehnt aufgrund technischer Fortschritte zurückgegangen. Er sah sinnvolle Änderungen für den Ausbau der Wasserstraße Donau und begrüßte an der Novelle des Kraftfahrtgesetzes besonders, dass darin strengere Kontrollen von Lenkzeiten vorgesehen sind. Auch Anneliese Junker (V/T) vermerkte, dass hier im Zusammenhang mit der digitalen Vignette positive Neuerungen erfolgen. Als sinnvoll erachtete sie zudem die bessere Kennzeichnung historischer Fahrzeuge und die Ausweitung des Geltungsbereichs der grünen Kennzeichen für Elektro- und Hybridfahrzeuge auf neue Fahrzeugklassen.

Der Vorarlberger Bundesrat der FPÖ Christoph Längle vermerkte positiv, dass die viadonau eine Modernisierung der Wasserstraße Donau vornehmen wird. Im Luftfahrtgesetz erfolge eine Verbesserung der Bestimmungen über den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Längle nahm das Kraftfahrgesetz zum Anlass, um die Praxis des Bundesheeres bei der Ausbildung von Präsenzdienern, die bereits eine Fahrberechtigung haben, kritisch zu hinterfragen. Er verstehe nicht, warum diese nochmals eine zeit- und kostenaufwändige Fahrschule absolvieren müssen. Eine Zusatzschulung für die Bedürfnisse des Bundesheeres müsste seiner Ansicht nach eigentlich ausreichen.

Verkehrsminister Jörg Leichtfried erklärte, dass die Aufwendungen der via donau nur für die Anfangsphase gelten, die Pauschalsumme, die das Verkehrsministerium an sie leiste, bleibe jedoch gleich. Mehrkosten entstünden in der Anfangsphase unter anderem durch eine notwendige Umrüstung von Bojen auf ein GPS-System. Dadurch werde die Navigation auf der Donau sicherer. Zur Frage von Bundesrat Längle meinte Leichtfried, er gehe davon aus, dass beim Bundesheer besondere Ansprüche an Fahrkenntnisse bestehen und daher diese Ausbildung verlangt werde. Er leite diese Frage jedoch gerne an den Verteidigungsminister weiter.

Markenschutz wird an Bedürfnisse von KMUs angepasst

Einstimmig sprachen sich die BundesrätInnen für eine Anpassung des Markenschutzes an eine neue EU-Richtlinie aus, die besonders KMUs zugutekommen soll. Um Nachteile für Markeninhaber oder Eingriffe in ihr Schutzrecht zu vermeiden, werden diese Änderungen im Markenschutzgesetz nicht in Form einer Stichtagsregelung, sondern über eine Einschleifregelung mit betragsmäßig abgestuften Erneuerungsgebühren umgesetzt. Die Gebühren des Österreichischen Patentamts werden neu gestaffelt und sollen punktgenau an die Erfordernisse des jeweiligen Anmelders anpassbar sein. (Schluss Bundesrat) sox

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