Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl: Rechnungshof mahnt Verbesserungen bei der Ausbildung ein

Prüfberichte betreffend Fremdenwesen im Zentrum der Sitzung des Rechnungshofausschusses

Wien (PK) Prüfberichte aus den Bereichen Asyl und Fremdenwesen standen heute auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses des Nationalrat s, wobei die Abgeordneten in der Debatte einmal mehr auf durchaus kritische Stellungnahmen zurückgreifen konnten. Beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl stand der Ruf des Rechnungshofs nach einer Verbesserung des Ausbildungsstands der verfahrensführenden ReferentInnen im Raum. Was den Vollzug der Schubhaft betrifft, lag dem Ausschuss die Empfehlung vor, das Polizeianhaltewesen hinsichtlich der Entwicklung der Häftlingszahlen, der verfügbaren Kapazitäten und der personellen Ressourcen zu evaluieren und neu zu gestalten. Innenminister Karl Nehammer berichtete, dass ein Großteil der Empfehlungen des Rechnungshofs bereits umgesetzt sei oder sich in der Umsetzungsphase befinde. Die beiden Berichte wurden jeweils einstimmig zur Kenntnis genommen.

Rechnungshof ortet Verbesserungsbedarf beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Teamleitungen und verfahrensführende ReferentInnen verfügten über keinen (rechtswissenschaftlichen) Studienabschluss, bemängelte der Rechnungshof in seinem Prüfbericht über das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) (III-70 d.B.), den Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss erläuterte.  Angesichts der fehlenden rechtlichen Vorkenntnisse, des breiten Aufgabenbereichs und möglicher Grundrechtseingriffe sei somit eine einheitliche Qualität der Entscheidungen (z.B. bei Begründungen in Asylbescheiden) nicht gewährleistet, heißt es dazu. Kritisch vermerkte der Rechnungshof auch, dass das BFA nur geringe Möglichkeiten zur Steuerung des Personals – etwa durch Umschichtung innerhalb des Ministeriums – bei schwankender Auslastung hatte. Zur Entwicklung der Verfahrenszahlen hielt der Bericht fest, dem BFA sei es gelungen, die Anzahl der in erster Instanz offenen Asylverfahren von über 73.000 Ende 2015 auf rund 16.000 Ende Juni 2018 zu senken. Im gleichen Zeitraum habe sich aber der Stand an offenen Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) von rund 6.300 auf über 30.000 erhöht. Der Rechnungshof gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die Entscheidungen des BVwG (z.B. Zurückverweisungen, Außerlandesbringungen) unmittelbaren Einfluss auf das Arbeitsaufkommen des BFA haben.

Schließlich ortete der Bericht auch Informationslücken bei straffälligen Fremden. Konkret bemängelte der Rechnungshof hier, dass die Justizanstalt Josefstadt die zuständige Regionaldirektion nicht durchgängig vor Spontanentlassungen von Fremden benachrichtigte. Handlungsbedarf ortete der Rechnungshof auch bei der Durchsetzung von aufenthaltsbeendenden Entscheidungen.

In der Debatte knüpften die Abgeordneten an die Kritikpunkte des Berichts an, wobei Hermann Gahr (ÖVP), David Stögmüller (Grüne) und Wolfgang Zanger (FPÖ) zunächst das Ausbildungskonzept thematisierten. Stögmüller erinnerte darüber hinaus ebenso wie NEOS-Mandatar Felix Eypeltauer an die hohe Anzahl von durch die 2.Instanz aufgehobenen Bescheiden der 1.Instanz und regte qualitative Verbesserungen im BFA an, um das Bundesverwaltungsgericht zu entlasten. FPÖ-Rechnungshofsprecher Wolfgang Zanger wiederum bemerkte kritisch, Einreisebeschränkungen und Grenzschutz wären sinnvoller als die Übernahme der Kosten für die freiwillige Ausreise von Personen, die ohnehin keine Chance auf Asyl hätten. Seitens der SPÖ sprach Karin Greiner von der Notwendigkeit, für mehr Flexibilität beim Personaleinsatz zu sorgen, dies etwa im Rahmen einer Geschäftseinteilung. Die Rechnungshofsprecherin der SPÖ drängte überdies auf ein internes Kontrollsystem und den verstärkten Einsatz von IT beim BFA. Greiners Fraktionskollege Reinhold Einwallner appellierte an das Innenressort, der Qualität von Dolmetscherleistungen größeres Augenmerk zu schenken.

Innenminister Karl Nehammer teilte mit, 24 der 41 Empfehlungen des Rechnungshofs seien bereits umgesetzt, 16 würden sich derzeit in Ausarbeitung befinden, eine Empfehlung habe man nach rechtlicher Prüfung nicht umgesetzt. So sei man etwa dem Wunsch des Rechnungshofs nach einem einheitlichen Ausbildungsstand inklusive Qualitätssicherung nachgekommen. Was die Rückführung betrifft, gebe es noch viel Luft nach oben, stellte der Ressortleiter fest, der in diesem Bereich vor allem auf die Kooperation mit den Herkunftsländern setzen will.

Gruppenleiter Wolfgang Taucher, der dem Ausschuss als Auskunftsperson Rede und Antwort stand, kündigte für Jänner 2021 den Start des neuen Ausbildungskonzeptes mit einem Grundlehrgang an, bei dem der Qualitätssicherung und dem Einsatz von so genannten Qualitätssicherern besonderer Stellenwert zukommen werde. Zur Klage über die hohe Zahl an aufgehobenen Bescheiden meinte er, die Abänderung einer Entscheidung allein sei noch keine Qualitätsaussage. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrage nunmehr unter vier Monate. Offen stehe das Ministerium der Empfehlung eines Risikomanagements gegenüber, an dem man bereits arbeite.

Schubhaftvollzug: Nehammer setzt auf Anhaltezentrum Vordernberg

Im Rahmen seiner Follow-up-Überprüfung des Vollzugs der Schubhaft – Anknüpfungspunkt war hier das Anhaltezentrum Vordernberg – (III-40 d.B.) empfahl der Rechnungshof eine Evaluierung und Neukonzeption des Polizeianhaltewesens im Hinblick auf die Entwicklung der Häftlingszahlen, der verfügbaren Kapazitäten und der personellen Ausstattung. Darüber hinaus wäre sicherzustellen, dass aufenthaltsbeendende Entscheidungen auch tatsächlich durchgesetzt werden. Konkrete Überlegungen sollten nach Ansicht des Rechnungshofs auch bezüglich der noch offenen Vorgehensweise bei den zur Ausreise verpflichteten Personen unbekannten Aufenthalts angestellt werden.

Das Schubhaftzentrum Vordernberg habe sich bewährt und sei notwendig, unterstrich Innenminister Karl Nehammer gegenüber den Abgeordneten Wolfgang Zanger (FPÖ), Reinhold Einwallner (SPÖ), David Stögmüller (Grüne) und Felix Eypeltauer (NEOS). Der ursprünglich als zu niedrig beanstandete Auslastungsgrad liege nun bei 74%.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker attestierte dem Innenministerium, fünf Empfehlungen ganz und vier teilweise umgesetzt zu haben. Offen seien die Empfehlungen hinsichtlich einer flexibleren Nutzung der nicht ausgelasteten Räume sowie in Bezug auf die Ermittlung der Kosten der Schubhaft. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) hof


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