Bund-Länder-Vereinbarung zur Elementarpädagogik besiegelt | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 06.12.2018

15a-Vereinbarung inkl. Kopftuchverbot in Kindergarten mehrheitlich im Bundesrat beschlossen, einzig Grüne stimmten dagegen

Wien (PK) Die 15a-Vereinbarung über die Finanzierung für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 passierte heute schließlich mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und SPÖ den Bundesrat. Mit der Bund-Länder-Vereinbarung über den quantitativen und qualitativen Ausbau der Elementarpädagogik werden vom Bund jährliche Mittel in der Höhe von 125 Mio. € für das Kindergartenjahr 2018/19 sowie jeweils 142,5 Mio. € in den Jahren 2019/20 bis 2021/22 zur Verfügung gestellt, von den Ländern kommen rund 38 Mio. € pro Jahr.

Ein viel diskutierter Aspekt des Beschlusses ist die verbindliche Vermittlung der Grundrechte inklusive eines Kopftuchverbots in Kindergärten. Weitere Maßnahmen sind der Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebots für die unter Dreijährigen, die Weiterentwicklung der einheitlichen Qualifikation der Tagesmütter und -väter, die Intensivierung der sprachlichen Frühförderung sowie die weitere Finanzierung zur Beibehaltung der einjährigen Kindergarten-Besuchspflicht vor dem Schuleintritt. Übergeordnetes Ziel ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Bereitstellung eines bedarfsgerechten (ganzjährigen, ganztägigen) Betreuungsangebots für Kinder im Bereich der Elementarpädagogik.

Das Gesetz tritt rückwirkend per 1. September 2018 in Kraft, womit drei bisherige 15a-Vereinbarungen (betreffend Sprachförderung, Ausbau des institutionellen Angebots, Gratiskindergartenjahr) zusammengeführt werden.

Bogner-Strauß: Erleichterung für Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Wie bereits im letzten Nationalratsplenum betonte Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, Juliane Bogner-Strauß, dass „gut Ding Weile brauche“. Mit der 15a-Vereinbarung sei nun aber ein guter Abschluss der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern gelungen. Dafür bedankte sie sich bei den Bundesländern, sowie beim Bundesrat für die guten Diskussionen im letzten Jahr. Grundlegendes Ziel sei es, Eltern zu ermöglichen, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Da das erste Kindergartenjahr bereits von 96% und das zweite von 98% der Kinder besucht werde, liege der Fokus der Vereinbarung beim Ausbau der Einrichtungen für unter Dreijährige, erklärte die Ministerin. Die Bund-Länder-Vereinbarung schaffe nun außerdem Planungssicherheit, somit sei man einem Wunsch der Bundesländer nachgekommen. Dabei stellte sie klar, dass es sich um eine Anschubfinanzierung des Bundes handle. Dass es zu keiner Verbesserung bezüglich eines einheitlichen Betreuungsschlüssels kam, sei hauptsächlich am Bundesland Wien gelegen, so Bogner-Strauß.

ÖVP betont gesamtgesellschaftliche Bedeutung sprachlicher Frühförderung

Für Martina Ess (ÖVP/V) hat Familienpolitik oberste Priorität, weil sie sowohl Mütter, Väter, Kinder als auch PädagogInnen betreffe. Dass nun drei 15a-Vereinbarungen „sinnhafterweise zu einer verschlankt“ wurden, begrüße sie sehr. Mit der Zurverfügungstellung entscheidender finanzieller Mittel setze die Vereinbarung nämlich laut der Bundesrätin genau da an, wo es Kinder und Familien am Dringendsten bräuchten. Dabei hob sie insbesondere die Bedeutung der sprachlichen Frühförderung hervor. Da der Kindergarten die erste Bildungseinrichtung darstelle, wäre es wichtig, dass Kinder schon hier Deutsch zu beherrschen lernen, um ihnen einen besseren Schulstart zu ermöglichen. „Die ganze Gesellschaft profitiert nachhaltig davon, wenn unsere Kinder die deutsche Sprache früh lernen“, sagte Ess. Außerdem sehe sie es als großen Vorteil an, dass die Bundesländer die finanziellen Mittel künftig flexibel und bedarfsgerecht einsetzen können. Auch ihr Fraktionskollege Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ) betrachtete es als besonders sinnvoll, die deutsche Sprache früh zu fördern. Immerhin würden Kinder viel schneller lernen und in sprachlichen Kompetenzen vorankommen als Erwachsene, meinte er. Die elementare Bildung sei das „Fundament für Kinder, die wie Pflanzen wachsen, um in Zukunft den Herausforderungen des Lebens gewachsen zu sein“, sagte Tiefnig. Vor allem für den ländlichen Raum sei es bedeutsam, dass eine gute Ausbildung für Tageseltern und die notwendigen Betreuungsmöglichkeiten sichergestellt sind. Beide ÖVP-Bundesräte bedankten sich bei den PädagogInnen für ihre wertvolle Bildungsarbeit.

FPÖ erfreut über Kopftuchverbot in Kindergärten

Ähnlich positiv sah Bundesrätin Rosa Ecker (FPÖ/OÖ) den Beschluss. Durch die Zusammenfassung der drei früheren 15a-Vereinbarungen könnten Gemeinden die finanziellen Mittel nun flexibler einsetzen, was durch den Ausbau elementarer Bildungseinrichtungen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeute. Die Kinderbetreuung könnte man durch flexiblere Öffnungszeiten nun besser an die Bedürfnisse der Eltern anpassen, meinte Ecker. Ein wichtiger Schritt sei für sie auch, dass die sprachliche Frühförderung Priorität bekommt. Das Kopftuchverbot in Kindergärten begrüße sie sehr, da dieses „Eingeengt-Sein“ beim Tragen eines Kopftuchs im Kindesalter ein Leben lang bestehen bleiben würde. Auch Georg Schuster (FPÖ/W) zeigte sich über den Gesetzesbeschluss und somit die Absicherung der Finanzierung der kommenden Kindergartenjahre erfreut. Der Wiener Bundesrat betonte die Bedeutung der Sprachförderung, der seiner Ansicht nach in der Bundeshauptstadt besondere Relevanz zukomme. Nicht nur sei es in Wien sowohl in den öffentlichen als auch in den privaten Kindergärten eine Herausforderung, einen Platz im Wohnbezirk zu bekommen, außerdem liege die „Anzahl nicht deutschsprachiger Kinder bei gefühlten 85%“, sagte Schuster. Mit dem Kopftuchverbot werde das Kopftuch, welches er als Symbol der Unterdrückung versteht, „nun endlich aus den Kindergärten verschwinden“, sagte er außerdem.

Zustimmung von SPÖ trotz Kritik an Rahmenbedingungen

SPÖ-Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) kam in den 200 Einrichtungen der Kinderfreunde, die sie regelmäßig besuche, noch kein einziges Kind unter, das Kopftuch trage, trotzdem werde sie der 15a-Vereinbarung zustimmen, weil es höchste Zeit für die Finanzierungszusage sei, auf die die Bundesländer und Gemeinden bereits warten. Außerdem würde das, was nun im Wertekatalog festgeschrieben ist, ohnehin bereits seit dem Bildungsrahmenplan 2009 umgesetzt werden, so Pruner. Um Elementarbildung nachhaltig zu gestalten, müsste man noch viel mehr Geld zur Verfügung stellen und die Rahmenbedingungen verbessern, kritisierte sie. Ein einheitliches Bundesrahmengesetz wäre nötig. Jetzt, wo die Finanzierung geklärt ist, könnte man sich inhaltlich mit der einheitlichen Qualität der Ausbildung, der Gestaltung der Öffnungszeiten sowie einem besseren Betreuungsschlüssel auseinandersetzen, meinte sie. Auch Korinna Schumann (SPÖ/W) meinte, dass die PädagogInnen die Inhalte des Wertekatalogs schon längst umsetzen würden, die Rahmenbedingungen seien aber alles andere als ideal. Nach wie vor sehe sie Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – insbesondere im ländlichen Raum. Dafür sei eine wirkliche Ausbauoffensive für Kinderbetreuungseinrichtungen für sowohl unter als auch über Dreijährige nötig. Noch immer würde jede zweite Frau in Österreich nur Teilzeit arbeiten, und das nicht immer freiwillig, sondern weil die Möglichkeit zur Kinderbetreuung nicht gegeben sei, meinte Schumann. Zudem kritisierte sie die Streichung des Paragraphen zur Aufgabenorientierung durch eine Novelle im Finanzausgleichsgesetz.

Keine Zustimmung seitens der Grünen

Als einzige Bundesratsfraktion lehnten die Grünen den Beschluss zur 15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 ab. Die „leidige Symbolpolitik der Bundesregierung“ hätten sie satt, sagte Bundesrat David Stögmüller (Grüne/OÖ). Er meinte, dass die Bundesländer damit bewusst unter Druck gesetzt werden, weil sie auf die Bund-Länder-Vereinbarung in finanzieller Hinsicht angewiesen seien. Er appellierte an die Bundesregierung, an einem durchgängigen Bildungssystem zu arbeiten, mit kleineren Gruppengrößen, einem besseren Betreuungsschlüssel und einheitlichen Qualitätsstandards. Auch sollte man über ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr reden. Zum Thema Kopftuchverbot merkte Stögmüller an, dass er zwar kein Freund der Zurschaustellung religiöser Symbole sei, jedoch sollte man seiner Ansicht nach nicht ein Verbot für eine einzelne Religion verabschieden, sondern auch über das Tragen von Kreuzen, Kippas und Kopfbedeckungen an sich diskutieren. (Fortsetzung Bundesrat) fan

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