„Bürgeranwalt“: Warum wird intensivmedizinische Hauskrankenpflege nicht finanziert?

Am 10. Dezember um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 10. Dezember 2022, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Lipödem – warum zahlt die Krankenversicherung die Operation wegen einer Fettverteilungsstörung nicht?

Seit der Geburt ihres dritten Kindes leidet eine 44-jährige AHS-Lehrerin aus Vorarlberg an einer Störung der Fettverteilung, die zu einer unkontrollierten Fettvermehrung vor allem an Beinen, Hüfte und Gesäß führt. Obwohl es die ärztliche Empfehlung für eine Fettabsaugung gab, weigerte sich die Krankenversicherung, dafür zu bezahlen. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert eine Übernahme der Kosten von rund 6.000 Euro.

Warum wird intensivmedizinische Hauskrankenpflege nicht finanziert?

Die 64-jährige Josefa K. aus Lienz leidet an Muskeldystrophie. Seit mehr als zehn Jahren muss die Pensionistin, deren größter Wunsch es ist, zu Hause betreut zu werden, über ein Tracheostoma beatmet werden. Die Familie, die sich bisher rund um die Uhr um sie gekümmert hat, ist jetzt an den Grenzen der Belastbarkeit angelangt. Sie bemüht sich deshalb um eine kompetente Hauskrankenpflege, scheitert aber daran, dass die Bezahlung durch Land und Gesundheitskasse nicht sichergestellt werden kann. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert – unter Berufung auf höchstgerichtliche Entscheidungen – eine Finanzierung.

Nur 150 Euro Schmerzengeld

Ein Materialfehler bei der Produktion einer Verhütungsspirale hatte schwerwiegende Auswirkungen auf Hunderte Frauen in Österreich. Dadurch konnte es zu sogenannten „Spontan-Brüchen“ der Seitenarme der Verhütungsspiralen kommen. Die Folge waren medizinische Komplikationen. Den betroffenen Frauen steht Schadenersatz zu. Doch die Summen, die Gerichte derzeit in Österreich zusprechen, halten die Rechtsexpertinnen und -experten vom Verbraucherschutzverein für völlig unzureichend.

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