Budgetausschuss: Inflationsanpassung für Kleinunternehmer-Regelung | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 04.11.2022

Rechtsrahmen für Ausfuhrförderungen soll um weitere fünf Jahre verlängert werden

Wien (PK) Mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen gab der Budgetausschuss heute grünes Licht für eine Sammelnovelle der Koalitionsparteien, die unter anderem eine Anhebung der Pauschalierungsgrenze bei Kleinunternehmer:innen auf 40.000 € vorsieht. Einer Verlängerung des Rechtsrahmens für Ausfuhrförderungen um weitere fünf Jahre stimmten die Abgeordneten einhellig zu. Vertagt wurden mehrere Anträge der SPÖ und der NEOS.

Anhebung der Kleinunternehmer-Regelung auf 40.000 €

Im Vordergrund einer Sammelnovelle auf Initiative der Koalitionsparteien stehen die Anhebung der Pauschalierungsgrenze bei Kleinunternehmer:innen sowie Adaptionen bei der Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung von Banken im Einkommensteuergesetz. Weitere Änderungen betreffen das Umsatzsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz und das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (2892/A).

So soll bei Kleinunternehmer:innen der Inflationsentwicklung Rechnung getragen werden, indem die Umsatzgrenze für die Pauschalierung um 5.000 € erhöht wird. Die Grenze soll künftig bei 40.000 € liegen, so der Initiativantrag der Koalition. Änderungen bedarf es laut dem vorliegenden Antrag im Bereich der 2022 neu geschaffenen Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung. Der Gesetzestext definiert die Gewinnbeteiligung als Beteiligung der Arbeitnehmer:innen am unternehmensrechtlichen Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Bei Banken soll alternativ zum EBIT die Möglichkeit geschaffen werden, für die jeweiligen Bereiche aussagekräftigere Größen heranzuziehen. Laut Abänderungsantrag, der mitbeschlossen wurde, kann bei Versicherungsunternehmen diese Summe der Gewinnbeteiligungen, die an die aktiven Arbeitnehmer:innen jährlich steuerfrei gewährt werden kann, bereits aufgrund der bestehenden Grundregel aus der Ökosozialen Steuerreform ermittelt werden. Daher kann die ursprünglich auch für Versicherungen vorgesehene Sonderregelung im Antrag entfallen, so die Erläuterungen.

Mit weiteren Adaptierungen wird eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs berücksichtigt. Leistungen im Rahmen von Sozialplänen sollen ab dem 1. Jänner 2023 unabhängig von ihrer Höhe nicht dem steuerrechtlichen Abzugsverbot (§20 EstG) unterliegen. Zudem soll die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen aus dem Betriebs- oder Privatvermögen an eine gemeinnützige privatrechtliche Stiftung um ein weiteres Jahr verlängert werden. Eine weitere Bestimmung betrifft die steuerfreie Teuerungsprämie. Wird gemeinsam mit der steuerfreien Gewinnbeteiligung der Betrag von 3.000 € überschritten, so soll verpflichtend eine Steuerveranlagung abzugeben sein.

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Situation soll die Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von COVID-19-Tests und Corona-Impfstoffen, sowie für zusammenhängende sonstige Leistungen verlängert werden. Die Befreiung soll bis zum 30. Juni 2023 gelten.

Änderungen im Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 betreffen die nachträgliche Anerkennung von entlastungsfähigen Wirtschaftszweigen. Damit sollen Schwierigkeiten aufgrund der Datenlage und der Abgrenzungsschwierigkeiten vermieden und die schnelle und einfache Umsetzung der nachträglichen Anerkennung von Wirtschaftszweigen sichergestellt werden, begründen die Antragsteller die Neuregelung.

Die Initiative begrüßte Franz Hörl (ÖVP) und erläuterte deren Inhalt. Eine Zuweisung der Vorlage in den Finanzausschuss forderte hingegen Kai Jan Krainer (SPÖ), die Forderung blieb mit den Stimmen der SPÖ in der Minderheit. Zudem trat er gemeinsam mit Christoph Matznetter (SPÖ) für eine zusätzliche Aufnahme von Stahlgießereien als entlastungsfähige Wirtschaftszweige in das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz ein. Finanzminister Magnus Brunner argumentierte, dass die Regelung an jene Deutschlands angelehnt sei und eine Änderung eine Verzögerung aufgrund der dafür nötigen Notifizierung bedeuten würde.

Rund 20.000 Kleinunternehmer:innen seien von der Kleinunternehmer-Regelung betroffen, meinte der Finanzminister in Richtung von Hubert Fuchs (FPÖ). Aufgrund von EU-Vorgaben sei für Kleinunternehmer:innen nur diese Grenze angehoben worden, erläuterte Brunner gegenüber Gerald Loacker (NEOS). Für eine Aufhebung der zeitlichen Befristung der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen aus dem Betriebs- oder Privatvermögen an gemeinnützige Stiftungen trat Karin Doppelbauer (NEOS) ein.

Verlängerung von Ausfuhrfinanzierungsförderung und Haftungsrahmen

Auf Initiative der Koalitionsparteien soll auch das auslaufende Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz um weitere fünf Jahre (bis 31. Dezember 2028) verlängert werden. Damit soll gewährleistet werden, dass für Export- und Auslandsinvestitionsgeschäfte, für welche Bundesgarantien übernommen wurden, auch gegen Ende der Ermächtigung zur Haftungsübernahme noch eine volle Refinanzierung möglich ist (2839/A).

Mit einem weiteren Initiativantrag zur Verlängerung des Exportförderungsverfahrens soll der bisherige Haftungsrahmen um weitere fünf Jahre bis Ende 2027 verlängert werden (2840/A). Die Höhe von 40 Mrd. € werde dabei beibehalten und erscheint den Koalitionsparteien angesichts der aktuellen Ausnützung von 27 Mrd. € für ausreichend. Mit einem Abänderungsantrag im Ausschuss wurden dazu redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Kai Jan Krainer (SPÖ) wies auf einen bestehenden SPÖ-Antrag zu dieser Materie hin, der aus seiner Sicht berücksichtigt werden sollte. Er stellte angesichts der Rückmeldung von Friedrich Ofenauer (ÖVP), dass eine entsprechende Prüfung dazu noch nicht abgeschlossen sei, einen Antrag auf Vertagung, der allerdings mit den Stimmen der Oppositionsparteien in der Minderheit blieb.

Anträge von NEOS und SPÖ vertagt

Vertagt wurden in der Debatte hingegen eine Reihe von Oppositionsanträgen. So fordern die NEOS, dem Nationalrat regelmäßig über den Umsetzungsstand der für die EU-Aufbau- und Resilienzfazilität eingereichten Projekte und die damit einhergehenden budgetären Auswirkungen zu berichten (2850 A(E)). Österreich habe – ohne Einbeziehung des Nationalrats – einen nationalen Reformplan mit Programmen und Maßnahmen in Höhe von insgesamt 4,5 Mrd. € eingereicht. Im September 2021 sei die erste Tranche der Zahlungen in Höhe von 450 Mio. € an Österreich überwiesen worden. Es seien in diesem Zusammenhang viele wichtige Reformen im Hinblick auf die Krisen angekündigt, die allerdings immer noch ausständig seien, bemängelte Karin Doppelbauer (NEOS). Sie wünsche sich daher eine bessere Berichterstattung. Sowohl Laurenz Pöttinger (ÖVP) als auch Jakob Schwarz (Grüne) signalisierten, dazu in Gespräche einsteigen zu wollen, um etwaig die Frequenz der Berichte zu erhöhen.

Außerdem fordern die NEOS im Sinne einer zukunftsgerichteten Budgetpolitik einen Indikator, beispielsweise eine Zukunftsquote, in das Bundeshaushaltsgesetz zu integrieren und einen jährlichen Zielwert für diesen zu definieren. In den nächsten Jahren seien die öffentlichen Ausgaben zunehmend zu priorisieren, da nicht nur „die hohen Schuldenstände als Folge der Corona-Pandemie, sondern noch mehr der stark steigende Ausgabendruck im Bereich der sozialen Sicherungssysteme“ dies unvermeidbar machen. Die Zukunftsquote sollte demnach auch in die Berichterstattung zum Bundesfinanzgesetz und Bundesfinanzrahmengesetz einfließen (2851/A(E)). In Deutschland gebe es eine solche Zukunftsquote bereits, unterstrich Karin Doppelbauer (NEOS). Kai Jan Krainer (SPÖ) wandte etwa ein, dass ihm die Abgrenzung nicht klar sei, was mit Zukunftsorientierung gemeint sei. Elisabeth Götze (Grüne) sieht im aktuellen Budget Schritte gesetzt, die Zukunft zu gestalten, und nannte etwa den Transformationsfonds. Auch Christoph Stark (ÖVP) untermauerte, das Budget sei absolut zukunftsorientiert. Für eine Definition, was Zukunftsausgaben sind, brauche es jedenfalls wissenschaftlich fundierte bzw. internationale Vergleichswerte, meinte dazu Finanzminister Magnus Brunner.

Eine weitere Forderung der NEOS betrifft Anpassungen in der Kontenplanverordnung zur Sicherung einer höheren Transparenz und Vollständigkeit bei den Werkleistungen. Karin Doppelbauer (NEOS) forderte in dem Entschließungsantrag ebenso die Einhaltung bereits bestehender Regelungen in der Rechnungslegungsverordnung und gegebenenfalls Präzisierungen (2852/A(E)). Konkret geht es den NEOS um jene Aufträge, die Ministerien an externe Unternehmen oder Privatpersonen vergeben. Diese werden als sogenannte „Werkleistungen durch Dritte“ verbucht und landen auf einem Sammelkonto, auf dem die unterschiedlichsten Werkleistungen gesammelt veranschlagt werden. Weder Öffentlichkeit noch Nationalrat hätten einen detaillierten Einblick in die auf diesem Konto budgetierten Leistungen, kritisieren die NEOS. Auch dieser Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Die SPÖ fordert wiederum, das in der Verfassung verankerte Gender Budgeting verbindlich und vollständig umzusetzen. Sämtliche Empfehlungen des Budgetdienstes des Parlaments seien zu berücksichtigen. Konkret sprechen sich die Sozialdemokrat:innen für die Einführung eines ausführlichen Gender Budget Statements zur gesamthaften Analyse gleichstellungsrelevanter budgetärer Maßnahmen, eine Ex-ante-Analyse zwischen den Ressorts bzw. den Budgetuntergliederungen sowie die Optimierung der Wirkungsorientierung im Budgetprozess aus (2873/A(E)). Österreich habe bei der Einführung und Verankerung des Gender Budgetings eine Vorreiterrolle eingenommen, so die Stoßrichtung. Dennoch sei in den vergangenen Jahren die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesamtausrichtung des Budgets sowie der zugrundeliegenden Strategie kaum berücksichtigt worden. Seitens der ÖVP meinte etwa Andreas Hanger dazu, dass auf Regierungsebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden sei, deren Ergebnisse man abwarten wolle. (Fortsetzung Budgetausschuss) mbu/pst

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.


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