Budgetausschuss diskutiert über VKI, hohe Wohnkosten und Schutz beim Internethandel

Bundesministerin Hartinger-Klein im Budgetausschuss zum Kapitel Konsumentenschutz

Wien (PK) Bundesministerin Beate Hartinger-Klein, in deren Verantwortungsbereich auch der Konsumentenschutz fällt, sieht den Verein für Konsumenteninformation (VKI) trotz Budgetkürzungen voll handlungsfähig. Dieser erhalte nun Mittel aus Bußgeldern nach dem Kartellrecht, wie sie heute im Budgetausschuss erklärte, außerdem gebe es eine Überschreitungsermächtigung. Die Ministerin stimmte mit FPÖ-Abgeordnetem Peter Wurm überein, dass angesichts des kleinen Budgets für Konsumentenschutz eine Erhöhung wünschenswert wäre. Sie werde sich jedenfalls dafür einsetzen und hofft dabei auf die Unterstützung der Abgeordneten.

Hartinger-Klein will auch Maßnahmen gegen die Steigerung der Wohnkosten setzen und schenkt dem Schutz der KonsumentInnen beim online-Einkauf besonderes Augenmerk. Große Bedeutung misst sie zudem der Öffentlichkeitsarbeit bei, um das Bewusstsein für die Bedeutung des Konsumentenschutzes zu schärfen, wie sie gegenüber Muna Duzdar (SPÖ) betonte.

Weiterhin hohe Erfolgsquote bei Klagen des VKI

Laut den Entwürfen zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 sinken die Gelder für den Konsumentenschutz deutlich von 5,6 Mio. € (Erfolg 2017) auf 4,1 Mio. €. Für 2019 sind 3,6 Mio. € budgetiert. Die geringeren Mittel sind laut Ressort darauf zurückzuführen, dass die mit der Novelle zum Kartellgesetz eingeführte Finanzierung des VKI im Wege der Bußgelder angelaufen sei. In den jeweiligen Bundesvoranschlägen sind allerdings Überschreitungsermächtigungen in der Höhe von 1,5 Mio. € vorgesehen, sofern es zu Mehreinzahlungen aus Bußgeldern kommt, informierte Hartinger-Klein die Abgeordneten Markus Vogl (SPÖ) und Gerald Loacker (NEOS). Der Schwerpunkt im VKI liegt laut Ressortchefin bei Musterprozessen und Sammelklagen, die Erfolgsquote liege seit Jahren konstant bei 90%.

Die Bedenken von Peter Kolba (PILZ), wonach die Finanzierung des VKI angesichts steigender Zahlen von Sammelklagen nicht ausreichen könnte, teilte die Ministerin nicht. Kolba wies insbesondere darauf hin, dass vor allem die Organisationskosten für derartige Klagen einen enormen Kostenfaktor darstellen. Wie Gabriela Schwarz (ÖVP) thematisierte Kolba in diesem Zusammenhang auch den heute von der EU-Kommission vorgestellten Richtlinienvorschlag zur besseren Durchsetzung von Konsumentenrechten. Demnach sollen KonsumentInnen künftig die Möglichkeit zu EU-weiten Sammelklagen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erhalten. Außerdem schlägt die EU-Kommission empfindliche Strafen bei Verstößen gegen EU-Konsumentenrecht vor. Unternehmen müssten dann bis zu 4% ihres Jahresumsatzes im betreffenden Land an Strafzahlungen leisten, wenn weitgehende Verstöße gegen den Konsumentenschutz in mehreren EU-Ländern festgestellt werden. Laut Kolba sollte die Regierung bei der Umsetzung dieser Richtlinie von ihrem Prinzip abgehen, wonach das sogenannte „Golden Plating“ zu vermeiden sei.

Der Schlichtungsstelle attestierte die Ressortchefin hohe Effizienz. In über 48% der Fälle gelinge eine Einigung, berichtete sie, keine Einigung gebe es in knapp über 26% der Fälle, in rund 25% der Fälle würden Unternehmen eine Teilnahme ablehnen.

Die Mittel aus dem Detailbudget für Konsumentenschutz fließen im Wesentlichen in die Förderung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), des Vereins Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, des Verbraucherrats des Austrian Standards Institutes (seit 1.1. 2018 Austrian Standards International – Standarisierung und Innovation), des Internet-Ombudsmanns, der Schuldnerhilfe Oberösterreich sowie des Dachverbands der Schuldnerberatungen, wie den Erläuterungen zu entnehmen ist. Darüber hinaus werden vor allem Aufwendungen für einen Werkvertrag mit dem Verein für Konsumenteninformation zur Rechtsdurchsetzung, für Informationsmaßnahmen und für Studien im Bereich des Konsumentenschutzes veranschlagt.

Hartinger-Klein für Maßnahmen zur Senkung hoher Mietkosten

Ein Anliegen ist der Ministerin die Dämpfung der steigenden Wohnkosten. Wie sie Klaudia Friedl (SPÖ) gegenüber bekräftigte, wolle sie sich für mehr Transparenz und eine Vereinfachung des Mietrechts unter Beibehaltung der Schutzwirkung des Mietrechts einsetzen. Selbstverständlich müsse es dabei einen fairen Interessensausgleich zwischen MieterInnen und VermieterInnen geben, sagte sie. Eine weitere Zielrichtung ist die Streichung der eigentümerbezogenen und mitunter kostenintensiven Posten wie etwa Versicherungsprämien und Grundsteuer aus dem gesetzlichen Betriebskostenkatalog. Hartinger-Klein hält auch eine Neuregelung der Maklergebühren und die Abschaffung der Gebühren für Bürgschaftserklärungen für notwendig. Nur wer MaklerInnen zuerst beauftragt, soll zur Zahlung der Provision verpflichtet sein, so die Ministerin. Sie regt zudem ein Anreizsystem an, um langfristige Mietverhältnisse zu fördern.

Internethandel: Schutz der KonsumentInnen wird immer wichtiger

Den Internet-Ombudsmann bezeichnete Hartinger-Klein als ein allgemein geschätztes und beachtetes Projekt des Vereins für angewandte Telekommunikation und eine wichtige Serviceeinrichtung für KonsumentInnen. Er hilft bei Fragestellungen und Streitfällen rund um das Einkaufen im Internet mit spezieller digitaler Sachkompetenz. In Kürze werde der Jahresbericht 2017 publiziert, kündigte sie an. Behandelt worden seien beispielsweise Vertragsprobleme, Lieferprobleme, Datenschutzfragen und Internet-Betrugsfälle.

Für den grenzüberschreitenden Handel, die von Abgeordnetem Johann Höfinger (ÖVP) angesprochen wurden, brauche es weitere Regelungen, meinte die Ministerin, und wies darauf hin, dass dazu seitens der EU Vorschläge vorliegen.

Sie führe auch Gespräche mit den Sozialpartnern in der Frage der Inkassokosten, bestätigte sie gegenüber Petra Wimmer (SPÖ) und bezeichnete das hohe Risiko beim Crowd Funding als eine wichtige Frage, der sie besonderes Augenmerk schenken wolle, wie sie Konrad Antoni (SPÖ) gegenüber bekräftigte.

Thema war auch kurz die Registrierkassenpflicht und damit das gesundheitsschädliche Thermopapier. Die Kommission habe Bisphenol A in Thermopapier in einer Konzentration von mehr als 0,02 Gewichts-Prozenten verboten, informierte Hartinger-Klein Abgeordneten Wurm (FPÖ). Die Möglichkeit zu geben, auf einen Rechnungsbeleg bei Bagatellbeträgen zu verzichten, dafür sei der Finanzminister zuständig, sagte sie.

Mitverhandelt mit den beiden Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 wird auch der Bundesfinanzrahmen bis 2022. (Fortsetzung Budgetausschuss) jan

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