Budgetausschuss billigt neuen Fördertopf für Industrie und weitere Investitionszuschüsse für Gemeinden

Mehr Geld auch für Heer, NPO-Fonds, Sportförderung, Bundestheater, Statistik Austria, Menschen mit Behinderung, Trinkwasserversorgung

Wien (PK) Das von der Regierung vorgeschlagene Budgetbegleitgesetz hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Im Budgetausschuss des Nationalrats stimmten heute nicht nur die Koalitionsparteien, sondern auch die FPÖ für die umfangreiche Sammelnovelle, die unter anderem einen neuen milliardenschweren Umwelt-Fördertopf für die Industrie und weitere Investitionszuschüsse für die Gemeinden in der Höhe von 500 Mio. € bringt. Auch für andere Umweltförderungen, Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung, den NPO-Fonds, die Bundestheater und Bundesmuseen, die Statistik Austria und die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit wird es zusätzliche Budgetmittel geben. Zudem wird mit dem Gesetzespaket (1744 d.B.) die in Aussicht genommene deutliche Budgetaufstockung für das Bundesheer rechtlich abgesichert. Weitere Vorhaben betreffen die Verlängerung des Zukunftsfonds, die weitere Umstrukturierung der Tabaksteuer, Sonderzahlungen an die Länder und die Gewährung eines Bundeszuschusses für die Sanierung der „Grazer Burg“.

Kurzfristig haben die Koalitionsparteien im Ausschuss außerdem Novellen zum Glücksspielgesetz, zum Arbeitsmarktservice-Gesetz und zum BFW-Gesetz vorgelegt, die den Budgetausschuss zum Teil ebenfalls mit ÖVP-FPÖ-Grünen-Mehrheit, zum Teil auch mit Zustimmung der SPÖ passierten. Demnach fließen ab 2023 mindestens 120 Mio. € aus Glücksspielabgaben in die Bundessportförderung statt wie bisher 80 Mio. €. Außerdem wird die Basisfinanzierung für das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) um 2 Mio. € auf 17,5 Mio. € erhöht, um den gestiegenen Finanzbedarf infolge zusätzlicher Aufgaben abzugelten. Die bestehende – großzügigere – Kurzarbeitsregelung wird vorbeugend bis Ende Juni 2023 verlängert.

Ein Abänderungsantrag zum Budgetbegleitgesetz sieht darüber hinaus vor, den Gemeinden für die Errichtung und die Sanierung von Anlagen zur Trinkwasserversorgung eine weitere Sondertranche von 100 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Begründet wird das mit der Notwendigkeit, die Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen und den bestehenden Förderrückstau im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft abzubauen. Die Mittel dafür kommen aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds.

Um der Industrie Planungssicherheit bei der ökologischen Umrüstung von Anlagen zu geben, wird Umweltministerin Leonore Gewessler ergänzend zum Budgetbegleitgesetz mit einem eigenen Bundesgesetz (1745 d.B.) ermächtigt, das Budget im Zeitraum 2023 bis 2042 mit bis zu 2,975 Mrd. € vorzubelasten. Diese Summe entspricht der Dotierung des neuen Fördertopfs. Ebenso kann die Ministerin weiterhin für Investitionen in die Schieneninfrastruktur künftigen Budgets vorgreifen. Für diesen Bereich sind laut entsprechendem Gesetzentwurf (1770 d.B.) bis inklusive 2028 Budgetvorbelastungen in der Höhe von 56,726 Mrd. € gestattet. Davon entfallen 48,086 Mrd. € auf die Umsetzung des ÖBB-Rahmenplans und 8,64 Mrd. € auf Zuschüsse für den Betrieb und die Instandhaltung von Schieneninfrastruktur. Auch für diese beiden Bundesgesetze hat der Budgetausschuss heute grünes Licht gegeben, wobei den Vorbelastungen für den Ausbau der Schieneninfrastruktur neben ÖVP und Grünen auch die SPÖ zustimmte.

SPÖ und NEOS vermissen Richtlinien für Investitionszuschüsse an Gemeinden

Als Grund für die Ablehnung des Budgetbegleitgesetzes nannte die SPÖ unter anderem den „Blankoscheck“ für die neuen Investitionszuschüsse an die Gemeinden. Er befürworte grundsätzlich, dass der Bund den Gemeinden direkt Mittel zur Verfügung stelle, sagte SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger, „es könnten durchaus auch mehr sein“, er vermisst aber gesetzliche Richtlinien für die Mittelvergabe. Zudem kritisierte er, dass die Zahlungen an den Sozial- und Weiterbildungsfonds für Leiharbeiter:innen eingestellt werden und das Pflegestipendium aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik finanziert wird. Damit würden sich die Arbeitnehmer:innen das Stipendium de facto selber zahlen.

Auch die NEOS vermissen eine Bedarfsanalyse und transparente Richtlinien, was die vorgesehenen Investitionszuschüsse für die Gemeinden betrifft. Österreich sei generell schnell beim Geldausgeben, es fehle aber oft die Analyse, was man mit dem Geld eigentlich erreichen wolle, sagte Karin Doppelbauer. Eine längere Debatte entspann sich im Ausschuss außerdem rund um die Frage, ob die weitere Umstrukturierung der Tabaksteuer zu Gunsten oder zu Lasten der Steuerzahler:innen geht.

Die Regierung war im Ausschuss angesichts der breiten Themenpalette gleich mit drei Minister:innen vertreten. Die massive Aufstockung der Umweltförderungen und der neue Fördertopf für die Industrie seien ein weiterer Meilenstein zur Erreichung der Energiewende, sagte Umwelt- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner zeigte sich über das deutliche Budgetplus für das Bundesheer erfreut. Wann die seit langem erwartete große Glücksspielgesetz-Novelle vorliegen wird, konnte Finanzminister Magnus Brunner nicht sagen: Man sei nach wie vor in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner.

5,25 Mrd. € mehr für das Heer

Konkret werden mit dem Budgetbegleitgesetz 18 Gesetze novelliert und vier neue Gesetze geschaffen. So sieht etwa ein neues Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz vor, die geltenden Budgetobergrenzen für das Heeresbudget im Zeitraum von 2023 bis 2026 um insgesamt 5,2 Mrd. € anzuheben. Damit sollen im Sine einer Stärkung der Landesverteidigung militärisches Gerät, Betrieb und Personal finanziert werden. Auch ein grundsätzliches Bekenntnis für einen weiterhin ansteigenden Budgetpfad in den Folgejahren wird mit dem Gesetz abgegeben. Geknüpft ist die Budgeterhöhung für das Militär an einen jährlichen Bericht der Verteidigungsministerin über sicherheitspolitische Strategien und konkrete Beschaffungsvorhaben, zudem ist im Verteidigungsministerium eine Kontrollkommission für Beschaffungen einzurichten.

Mit dem Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz sei „etwas Großartiges“ gelungen, sagte dazu Grünen-Wehrsprecher David Stögmüller im Ausschuss. Es komme nicht nur zu einer Budgeterhöhung für das Bundesheer, das Gesetz stelle auch mehr Transparenz bei Beschaffungen sicher. So müsse künftig dem Parlament gegenüber offengelegt werden, welche Beschaffungen getätigt werden und wo die Schwerpunktsetzungen des Ressorts liegen. Zudem seien schon im Vorfeld klare Kriterien und Richtlinien durch eine unabhängige Kommission zu erarbeiten. Es sei wichtig, die militärischen Fähigkeiten Österreichs zu verbessern, hielt ÖVP-Abgeordneter Friedrich Ofenauer fest.

Auch FPÖ-Budgetsprecher Hubert Fuchs begrüßte die geplante Erhöhung des Heeresbudgets, sah im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetz aber noch einige Fragen offen, die zum Teil von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner beantwortet wurden. So versicherte Tanner etwa, dass für Beschaffungen Budgetvorbelastungen über das Jahr 2026 möglich sein werden. Mit dem Gesetz sei es gelungen, das Heeresbudget mittel- und langfristig abzusichern, bekräftigte sie. Konkret sieht sie für die kommenden zehn Jahre, bis 2032, Planungssicherheit gegeben. Damit habe man „etwas Historisches“ erreicht.

Auch die Kritik des Rechnungshofs werde vom Ressort sehr ernst genommen, betonte die Verteidigungsministerin. Künftig seien alle Beschaffungsvorhaben im Landesverteidigungsbericht sichtbar. Zudem sei vorgesehen, sämtliche Beschaffungen an einem klaren Streitkräfteprofil auszurichten. Einiges sei aber auch schon in der Vergangenheit gelungen, erklärte die Ministerin und verwies etwa auf die jüngste Hubschrauber-Beschaffung und Fortschritte bei der Autarkie von Kasernen. Auf eine Frage von Abgeordnetem Stögmüller hielt Tanner fest, dass die vorgesehene Kontrollkommission unmittelbar nach Beschlussfassung des Gesetzes eingerichtet werde.

2,975 Mio. € für ökologische Transformation der Industrie

Der neue Umwelt-Fördertopf für die Industrie wird mit 2,975 Mrd. € dotiert. Mit diesen Mitteln soll die Industrie in den Jahren 2023 bis 2030 bei der ökologischen Umrüstung von Anlagen unterstützt werden. Ziel ist die größtmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen im Produktionsprozess, wie es im Gesetzentwurf heißt. Außerdem soll durch die Umrüstung die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verringert werden. Die Förderungen sind bestimmten Sektoren vorbehalten, wobei die im Umweltförderungsgesetz verankerte Liste unter anderem die Leder- und Papierindustrie, die Stahlproduktion sowie die Herstellung von Chemiefasern und Düngemitteln umfasst.

Darüber hinaus wird es auch für andere Bereiche der Umweltförderung deutlich mehr Geld geben. So ist etwa in Aussicht genommen, zwischen 2023 und 2026 zusätzlich 795 Mio. € für thermische Sanierungen und die Umstellung von Heizsystemen auf klimafreundliche Alternativen bereitzustellen, was einen neuen Gesamtförderrahmen für den genannten Zeitraum von 1,935 Mrd. € ergibt. Auch die Sondermittel für einkommensschwache Haushalte werden – und zwar um 370 Mio. € auf insgesamt 570 Mio. € bis 2026 – aufgestockt. Für Energieeffizienzmaßnahmen stehen Privathaushalten und Unternehmen ab 2023 jährlich 190 Mio. € und somit insgesamt 1,52 Mrd. € bis 2030 zur Verfügung.

Weitere Förderaufstockungen betreffen den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fernwärmesystemen (plus 251,9 Mio. € bis 2026) sowie die allgemeine Umweltförderung im Inland.

Insgesamt werden laut Umweltministerin Gewessler 6,1 Mrd. € zusätzlich für die Energiewende zur Verfügung stehen, geht man vom Basiswert 2020 aus. Mit den verschiedenen Förderschienen habe man ein umfassendes, sehr wirkungsvolles und breit gefächertes Werkzeug in der Hand, zeigte sie sich überzeugt. Zudem sei für die notwendige ökologische Transformation der Industrie Planungssicherheit gegeben. Man habe berücksichtigt, dass es für umfassende Investitionsentscheidungen lange Vorlaufzeiten brauche. Daher stünden für die Transformationsförderung im nächsten Jahr nur 175 Mio. € zur Verfügung, während die Mittel danach bis 2030 auf 400 Mio. € jährlich steigen.

Grundsätzlich begrüßt wurde der neue Fördertopf für die Industrie auch von NEOS-Abgeordneter Karin Doppelbauer. Sie vermisst aber klare Kriterien, was die angestrebte Wirkung der Förderungen und die Verteilung der Mittel betrifft. Zudem ist es für sie nicht nachvollziehbar, wie die Fördersumme zustande gekommen ist.

Dazu hielt Grünen-Abgeordneter Jakob Schwarz fest, dass der Förderbedarf auf Schätzungen von Experten beruhe. Allerdings werde dieser unter anderem auch davon abhängen, wie sich die Preise für Emissionszertifikate entwickeln und in welchem Umfang EU-Mittel ausgeschöpft werden können. Laut Umweltministerin Gewessler könnte die Summe später noch nachjustiert werden. Ziel sei es jedenfalls, mit den Förderungen eine größtmögliche Senkung der CO2-Emissionen zu erreichen. In diesem Sinn hält es die Ministerin für wichtig, die Jury, die über die eingereichten Projekte entscheiden soll, möglichst breit aufzustellen. Schwarz gab zu bedenken, dass es gerade in der Grundstoffindustrie enorme CO2-Emissionen gebe, die es zu reduzieren gelte.

500 Mio. € für Klimaschutz-Investitionen von Gemeinden

Auch die Gemeinden will die Regierung mit Zuschüssen zum Klimaschutz motivieren. Konkret werden die Kommunen gemäß „Kommunalinvestitionsgesetz 2023“ bis zu 500 Mio. € für Investitionen in den effizienten Einsatz von Energie bzw. für den Umstieg auf erneuerbare Energieträger erhalten. Auch für die Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fernkältesystemen oder andere Energiesparmaßnahmen können die Fördermittel verwendet werden. 5% der jeweils zustehenden Summe dürfen die Gemeinden überdies an gemeinnützige oder kirchliche Einrichtungen zur Deckung gestiegener Energiekosten weiterreichen.

Grundsätzlich gefördert werden können Investitionsprojekte, die zwischen Anfang 2023 und Mitte 2025 starten, wobei die Förderung maximal 50% der Kosten umfasst. Anträge sind spätestens bis Mitte 2024 zu stellen.

Darüber hinaus verzichtet der Bund auf die Rückerstattung jener Mittel, die er den Gemeinden zweckgebunden für COVID-19-Impfkampagnen und einschlägige Informationen überwiesen hat und die nicht verbraucht wurden. Die übriggebliebenen Mittel – ursprünglich waren es 75 Mio. € – werden vielmehr an alle Gemeinden aufgeteilt. Damit soll ein Beitrag „zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts im Haushalt“ der Gemeinden geleistet werden, wie es im Gesetz heißt.

Ausdrücklich begrüßt wurden die neuen Investitionszuschüsse für die Gemeinden von Friedrich Ofenauer (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne). Es freue sie, dass es gelungen sei, auch für Klimaschutzprojekte auf Gemeindeebene Fördermittel bereitzustellen, sagte Götze. Der von SPÖ und NEOS geäußerten Kritik an fehlenden Förderkriterien hielt Finanzminister Brunner entgegen, dass Förderdetails unter Einbindung des Gemeinde- und Städtebunds ausgearbeitet werden sollen. Das habe man auch bei vergangenen Kommunalinvestitionsgesetzen so gemacht.

Kostenersatz für die Länder

Abgelten will der Bund außerdem zusätzliche Aufwendungen der Länder, die diesen durch die jüngste Staatsbürgerschafts-Novelle entstanden sind. Seit Herbst 2020 können auch Nachkommen von NS-Opfern in einem vereinfachten Verfahren die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben, was bereits tausendfach in Anspruch genommen wurde. Für den daraus erwachsenden Aufwand erhalten die Länder – rückwirkend mit 1. September 2020 bis Ende August 2025 – einen pauschalen Kostenersatz von 500 € pro Fall, wobei die überwiegende Mehrheit der Fälle laut finanziellen Erläuterungen Wien betrifft. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden auf 18 Mio. € im heurigen Jahr und 12 Mio. € ab 2023 geschätzt.

Pflegestipendium und Ausbildungszuschüsse

Weitere 39 Mio. € macht der Bund in Zusammenhang mit einer Novellierung des Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetzes locker. Statt 225 Mio. € werden zwischen 2023 und 2025 bis zu 264 Mio. € an die Länder fließen, und zwar jeweils 13 Mio. € mehr pro Jahr als ursprünglich vereinbart. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass auch junge Menschen, die sich zu Diplom-Sozialbetreuer:innen oder zu Fach-Sozialbetreuer:innen ausbilden lassen, den im Zuge der Pflegereform vereinbarten monatlichen Ausbildungszuschuss von 600 € für Erstausbildungen in einem Pflegeberuf erhalten. Für das in Aussicht gestellte Pflegestipendium für Personen, die sich in einen Pflegeberuf umschulen lassen, stellt das Sozialministerium dem AMS ab dem Jahr 2023 jährlich 30 Mio. € zur Verfügung.

Weiterbildungsfonds für Leiharbeitskräfte, Lehrlingsförderung und Kurzarbeit

Vorübergehend ausgesetzt wird der Bundeszuschuss für den Sozial- und Weiterbildungsfonds für Leiharbeiter:innen in der Höhe von 1,5 Mio. €. Er soll erst ab 2027 wieder gewährt werden. Begründet wird das mit ausreichenden Rücklagen des Fonds. Außerdem wird die Lehrlingsförderung – inklusive der Abgeltung von Internatskosten für Lehrlinge während des Besuchs von Berufsschulen – auf neue rechtliche Beine gestellt. Laut Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz werden im Jahr 2023 bis zu 270 Mio. € und ab 2024 bis zu 280 Mio. € aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik für diesen Zweck zur Verfügung gestellt.

Zudem wird es – in Form einer Verordnungsermächtigung – auch 2023 möglich sein, bei Bedarf die budgetäre Obergrenze von 1 Mrd. € für Kurzarbeitsbeihilfen zu überschreiten. Gemäß den Erläuterungen zur Arbeitsmarktservicegesetz-Novelle wird Kurzarbeit derzeit zwar kaum in Anspruch genommen, die Koalitionsparteien halten es aber für zweckmäßig, die derzeitige Kurzarbeitsregelung zu verlängern, um für etwaige verstärkte Beschäftigungsprobleme infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten von Unternehmen gerüstet zu sein.

Zusätzliche Mittel für Integration von Menschen mit Behinderung

Um die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung zu forcieren, werden dem Ausgleichstaxfonds 2023 und 2024 jeweils Sondertranchen in der Höhe von 30 Mio. € überwiesen. Zudem stellt der Bund in den kommenden beiden Jahre jeweils 50 Mio. € für den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung aus allgemeinen Budgetmitteln bereit. Mit diesen Mitteln sollen vor allem Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die eine Verbesserung der gesamtgesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung zum Ziel haben. Unterstützt werden können sowohl gemeinnützige Organisationen als auch Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände. Damit will die Regierung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung beitragen.

Absicherung von Tabaktrafiken, höhere Zigarettenpreise

Eine Änderung des Tabakmonopolgesetzes zielt auf eine bessere wirtschaftliche Absicherung von Tabaktrafiken ab, die immer noch häufig von Menschen mit Behinderung geführt werden. Konkret ist vorgesehen, die Mindesthandelsspannen für Zigaretten und Feinschnitttabake zwischen 2023 und 2026 in mehreren Stufen moderat anzuheben. Zudem sollen ab 2023 auch für Tabak zum Erhitzen Mindesthandelsspannen eingeführt werden.

Fortgeführt wird außerdem die Umstrukturierung der Tabaksteuersätze, die laut finanziellen Erläuterungen jedes Jahr, beginnend mit 2023, 20 Mio. € zusätzlich ins Budget spülen soll. Insbesondere billige Zigaretten sollen dadurch teurer werden, wie Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze erklärte. Um die ohnehin schon hohe Inflation nicht zusätzlich zu befeuern, soll der Finanzminister die Anpassung der Steuersätze jedoch verschieben können.

Im Zuge der Debatte zog SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer in Zweifel, dass es durch die vorgesehene Umstrukturierung der Steuersätze insgesamt zu Mehreinnahmen für die öffentliche Hand kommen wird. Vielmehr glaubt er, dass die Hauptprofiteure der Umstrukturierung die großen Tabakkonzerne sind und „in die Gemeinschaftskasse“ weniger Geld kommen wird, als wenn man bei den bestehenden Steuersätzen bleiben würde. Er kenne das „Spiel“ aus eigener Erfahrung, sagte Krainer.

Dem hielt ein Vertreter des Finanzministeriums das berechnete Mehraufkommen bei den Steuereinnahmen entgegen. Zudem sei es auch im Hinblick auf die Gesundheitsvorsorge zu begrüßen, wenn billige Zigaretten teurer würden, ergänzte Götze. Sie und ihr Fraktionskollege Jakob Schwarz wollen sich die Berechnungen aber noch einmal genauer anschauen, wobei Schwarz davon ausgeht, dass es insgesamt tatsächlich zu Mehreinnahmen kommt.

In Richtung NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker hielt Finanzminister Brunner fest, dass die verschiedenen Steuersätze durch unterschiedliche Produkte und verschiedene Zielgruppen bedingt seien. Die mögliche Verschiebung der Anpassung der Steuersätze sieht er als Preisbremse für die Verbraucher:innen. Loacker hatte zuvor hinterfragt, ob die Ermächtigung zur Verschiebung verfassungskonform ist. Schließlich fordere der Verfassungsgerichtshof im Steuerrecht Planungssicherheit.

1,4 Mio. € mehr für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit

Mit einer Änderung des Bundes-Jugendförderungsgesetzes werden die Mittel für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit um rund 20% angehoben, was laut finanziellen Erläuterungen einem Plus von 1,4 Mio. € entspricht. Auch die verbandliche und projektbezogene Jugendarbeit sei von der aktuellen Teuerung betroffen, zudem handle es sich um die erste Erhöhung seit Bestehen des Bundes-Jugendförderungsgesetzes, wird diese Maßnahme begründet.

Eine Änderung des Bundesgesetzes zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts sieht vor, dass auch Schüler:innen, die die Schule wechseln oder eine Klasse wiederholen müssen, bei Bedarf ein digitales Endgerät erhalten, sofern dies für den Unterricht benötigt wird.

11 Mio. € mehr für Bundestheater und Bundesmuseen, 30,5 Mio. € für NPO-Fonds

Vorübergehend erhöht wird auch die Basisabgeltung für die Bundestheater und die Bundesmuseen, und zwar um jeweils 11 Mio. € in den kommenden beiden Jahren. Damit stehen den Bundesmuseen inklusive Österreichischer Nationalbibliothek 2023 und 2024 jährlich 133,38 Mio. €, den Bundestheatern 186,94 Mio. € als Basisabgeltung zur Verfügung. Zudem ist in Aussicht genommen, den im Zuge der COVID-19-Krise eingerichteten NPO-Unterstützungsfonds 2023 mit weiteren 30,5 Mio. € zu dotieren, um noch offene Anträge abwickeln zu können.

Dass die Budgeterhöhung auf zwei Jahre begrenzt ist, hat laut Finanzminister Brunner keinen spezifischen Hintergedanken, wie er gegenüber FPÖ-Abgeordnetem Hermann Brückl erklärte. Vielmehr sei mit dem zuständigen Kulturressort ausgemacht worden, dass im Jahr 2024 evaluiert wird, welches Budget ab 2025 benötigt wird.

7 Mio. € mehr für Statistik Österreich, Verlängerung des Zukunftsfonds

Auf Dauer höhere Budgetmittel wird die Bundesanstalt Statistik Österreich erhalten. Der jährliche Pauschalbetrag steigt demnach ab 2023 um 7 Mio. € auf 56,39 Mio. €. Die Mittel würden für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben der Bundesanstalt und EU-rechtlicher Verpflichtungen benötigt, heißt es dazu in der Begründung.

Außerdem wird der Zukunftsfonds für weitere fünf Jahre mit jährlich 2 Mio. € dotiert. Der Fonds war 2005 mit den Restmitteln des Österreichischen Versöhnungsfonds eingerichtet worden, und erhält seit dem Jahr 2018 – derzeit befristet bis 2022 – zusätzlich 2 Mio. € jährlich zur Erfüllung seiner Aufgaben. Mit den Mitteln werden Projekte unterstützt, die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des NS-Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen und zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz beitragen. Auch einschlägige wissenschaftliche Arbeiten können gefördert werden.

Sonderzuschuss von 15 Mio. € zur Sanierung der „Grazer Burg“

Schließlich werden auch für die anstehende Sanierung der „Grazer Burg“, den Sitz der Steirischen Landesregierung, Bundesmittel zur Verfügung gestellt. 15 Mio. € will das Finanzministerium dem Land Steiermark für das Revitalisierungsprojekt, mit dem auch eine größere Öffnung des historischen Gebäudebestands für die Öffentlichkeit verbunden ist, gewähren. Hinterfragt wurde diese Förderung unter anderem von SPÖ-Abgeordnetem Krainer, wobei sich Finanzminister Brunner durchaus aufgeschlossen gegenüber Krainers Forderung zeigte, eine Struktur und Systematik für derartige Sonderzuschüsse an die Länder zu finden.

Investitionen in die Schienen-Infrastruktur

Was die Begründung von Vorbelastungen für ÖBB-Investitionen betrifft, werde damit die Grundlage geschaffen, dass der Rahmenplan zwischen ÖBB und Bund vertraglich vereinbart werden kann, betonte Umweltministerin Leonore Gewessler. Es handle sich um den größten Rahmenplan der Geschichte, sagte dazu Jakob Schwarz (Grüne). Neue Schwerpunkte seien etwa barrierefreie Bahnhöfe, wobei auch beim Gütertransport steigendes Interesse erwartet werde, etwa zum Thema Abfall am Zug für eine Anpassung der Güterladestellen, so Gewessler.

Zum Thema Lärmschutz, das sehr ernst genommen werde, hob die Ministerin gegenüber Erwin Angerer (FPÖ) entsprechende EU-rechtliche Vorgaben hervor, wonach auf definierten Achsen – wie etwa zwischen Villach und Klagenfurt – ab Ende 2024 nur noch lärmarme Güterzüge unterwegs sein dürfen. Gegenüber Alois Stöger (SPÖ), der den Ausbau von Nebenstrecken vernachlässigt sieht, sprach Gewessler von einem bewährten Prozess, wie neue Projekte in den Rahmenplan kommen. Ein solcher nächster Zielnetzprozess sei in Vorbereitung. Die Wirkungsanalyse, die Karin Doppelbauer (NEOS) thematisierte, sei eine Frage der Verkehrswirkung, die oft erst spürbar werde, wenn eine ganze Achse fertiggestellt ist. (Fortsetzung Budgetausschuss) gs/mbu


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