Budgetausschuss: 675 Mio. € zur Abfederung von Netzverlustkosten

450 Mio. € Wohn- und Heizkostenzuschuss für Unterstützung privater Haushalte durch die Länder

Wien (PK) Im Fokus des heutigen Budgetausschusses stand der „Energiekostenzuschuss 2“ für energieintensive Unternehmen, für den es weiterhin noch keinen konkreten Gesetzesentwurf gibt. Umgesetzt soll dieser durch eine Änderung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes werden (3085/A). Geplant ist dazu ein Abänderungsantrag im Rahmen der nächsten Plenarsitzung des Nationalrats.

In Form von Ausschussanträgen sprach sich der Budgetausschuss für eine höhere Abgeltung der Netzverlustkosten aus. 2023 sollen dadurch 675 Mio. € abgefedert werden. Zudem soll das Aufgabengebiet der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ausgeweitet werden, um die Abwicklung des Pauschalfördermodells durch die FFG auf rechtliche Beine zu stellen.

Der Budgetausschuss stimmte außerdem für einen einmaligen Zweckzuschuss von 450 Mio. € für die Länder, um Privathaushalte bei der Bewältigung von Wohn- und Heizkosten zu unterstützen (3078/A). Auf der Tagesordnung des Budgetausschusses standen auch Haftungsübernahmen des Finanzministers in der Höhe von 102 Mio. € für EU-Finanzhilfen für die Ukraine (3076/A) sowie die Umsetzung von EU-Vorgaben in Bezug auf die Zertifizierung von Speicheranlagenbetreibern (3086/A). Die Abgeordneten interessierten sich insbesondere für Studien zu den COVID-Wirtschaftshilfen, die laut Finanzstaatssekretär Florian Tursky kurz vor der Veröffentlichung stehen. Ein der Diskussion zugrundeliegender Oppositionsantrag der NEOS wurde zum wiederholten Male vertagt.

„Energiekostenzuschuss 2“ für energieintensive Unternehmen liegt noch nicht vor

Nach dem „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“ (Energiekostenzuschuss 1), der energieintensive Unternehmen bei ihren Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffen unterstützt, soll nun aufgrund der anhaltenden Teuerung und der deutschen Gas- und Strompreisbremse, die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe durch weitere Maßnahmen gesichert werden, führte Karlheinz Kopf (ÖVP) aus. Geplant ist, den Energiekostenzuschuss 1 bis Ende des Jahres 2022 zu verlängern. Durch den „Energiekostenzuschuss 2“ werden ab 1.1.2023 Unternehmen von den hohen Energiekosten stärker entlastet. Die Förderintensität soll in der Stufe 1 von 30 auf 60 % verdoppelt werden. In Stufe 2 sei eine Erhöhung von 30 auf 50 % vorgesehen, so Kopf. Dazu liegt allerdings noch kein konkreter Gesetzesentwurf, sondern lediglich ein weitgehend inhaltsarmer Antrag auf Änderung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes vor. Laut ÖVP und Grünen ist es nicht rechtzeitig gelungen, einen Abänderungsantrag fertigzustellen, um darüber im Budgetausschuss zu diskutieren. Der Energiekostenzuschuss 2 soll daher im Rahmen eines Abänderungsantrags in der kommenden Plenarsitzung behandelt werden.

Das Vorgehen stieß auf heftige Kritik der Oppositionsparteien. Kai Jan Krainer (SPÖ) hielt die Sache für noch nicht beschlussfähig. Fraktionskollege Christoph Matznetter kritisierte das Vorgehen, eine „Trägerrakete“ in den Nationalrat zu verschieben und stellte einen Antrag auf Vertagung. Dieser blieb jedoch mit den Stimmen der Opposition in der Minderheit. Axel Kassegger (FPÖ) sprach von Symptombekämpfung und erheblichen Streuverlusten. Auch Karin Doppelbauer (NEOS) warnte vor der Verteilung von Steuermitteln nach dem Gießkannenprinzip. Elisabeth Götze und Jakob Schwarz (beide Grüne) entgegneten der Kritik und verteidigten die geplanten Maßnahmen. Der Initiativantrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen ins Plenum verabschiedet.

Höhere Abgeltung der Netzverlustkosten: 2023 sollen 675 Mio. € abgefedert werden

Die durch Netzverluste aufgrund des massiven Anstiegs der Großhandelspreise am Strommarkt im Jahr 2023 entstehenden zusätzlichen Kosten für Haushalte und Unternehmen sollen weiter abgefedert werden. Während für das erste Halbjahr ursprünglich eine Abgeltung von 60 % der Mehrkosten vorgesehen war, soll nun sichergestellt werden, dass die Mehrkosten für die Beschaffung der Netzverlustenergie auch im zweiten Halbjahr 2023 für Stromkund:innen deutlich verringert werden, betonte Bundesministerin Leonore Gewessler. Auf Basis eines von ÖVP und Grünen eingebrachten Ausschussantrags soll dazu das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) geändert werden. Laut den zugrunde gelegten Berechnungen der E-Control entsteht im Jahr 2023 eine zusätzliche Kostenbelastung für Entnehmer in Höhe von 844 Mio. €. 80 % dieser Mehrkosten wollen ÖVP und Grüne nun abfedern. Die für das erste Halbjahr bestehende Kostenentlastung von 173 €/MWh sollen auf 225 €/MWh für das gesamte Jahr 2023 angehoben werden, was laut Ausschussantrag bei Netzverlustmengen von rund 3 TWh für ein Jahr einer Kostenentlastung von 675 Mio. € entspricht.

Aufgrund des massiven Anstiegs der Großhandelspreise am Strommarkt seien auch die Kosten für die Beschaffung von Netzverlustenergie signifikant angestiegen, argumentierten ÖVP und Grüne für die Budgetaufstockung. Karin Doppelbauer (NEOS) mangelte es dabei hingegen an Transparenz und parlamentarischer Kontrolle. Der Antrag erhielt die Stimmen der Regierungsfraktionen.

Erweiterung des Aufgabengebiets der FFG

Neben dem Energiekostenzuschuss werden Kleinst- und Kleinbetriebe im Rahmen eines Pauschalfördermodells unterstützt. Einem, mit Mehrheit der Regierungsparteien angenommenen Ausschussantrag zufolge, soll das Aufgabengebiet der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) erweitert werden, um die Abwicklung des Pauschalfördermodells durch die FFG auf rechtliche Beine zu stellen. Karlheinz Kopf (ÖVP) betonte, dass die FFG über die dafür erforderlichen freien Ressourcen verfüge. Andernfalls müssten Kleinst- und Kleinunternehmen länger auf ihr Geld warten, betonte er.

Alois Stöger (SPÖ) warnte hingegen vor einer Verschiebung der Ressourcen und wollte den Fokus auf den Hauptaufgaben der FFG, insbesondere  der Forschung, belassen. Die SPÖ kritisierte die fehlende Erfahrung der FFG mit der Abwicklung einer Vielzahl an Ansuchen ebenso, wie die Wahl einer „intransparenten Struktur“ und der fehlenden parlamentarischen Kontrolle. Axel Kassegger (FPÖ) fand es ebenfalls nicht schlüssig, die FFG mit dieser Aufgabe zu betrauen. Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler hielt dem entgegen, dass die Abwicklung des Pauschalfördermodells automatisiert erfolgen soll und keine Detailprüfung vorgesehen ist.

450 Mio. € Wohn- und Heizkostenzuschuss für Unterstützung privater Haushalte durch die Länder

Um privaten Haushalten bei der Bewältigung der Wohn- und Heizkosten eine Unterstützung zukommen zu lassen, ist ein einmaliger Zweckzuschuss vom Bund an die Länder in Höhe von 450 Mio. € geplant, zeigte Markus Koza (Grüne) auf. Die Länder können damit bestehende Initiativen, die gleiche Zwecke verfolgen, verstärken oder neue Unterstützungen starten. Die Mittel können für Zuschüsse ab 1. Jänner 2023 herangezogen werden. Als Bedingung für den Zweckzuschuss dürfen diese Leistungen nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Zusätzliche Mittel von 50 Mio. € sieht die Initiative für die Wohnungs- und Energiesicherung vor.

Koza begründete den gestiegenen Unterstützungsbedarf mit der anhaltenden Teuerungswelle. Der Wohn- und Heizkostenzuschuss wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grüne, SPÖ und FPÖ beschlossen. Die NEOS erkannten keinen über den Finanzausgleich hinausgehenden Finanzierungsbedarf der Länder und stimmten nicht für die Initiative. Trotz Zustimmung äußerten aber auch SPÖ und FPÖ Kritik. Kai Jan Krainer (SPÖ) wollte die Mittelverwendung für sozialbedürftige Menschen im Gesetzestext verankern. Axel Kassegger (FPÖ) ortete hingegen die Verteilung nach dem Gießkannenprinzip. Daher hielt sich die FPÖ das Stimmverhalten im Plenum offen.

ÖVP, Grüne, SPÖ, NEOS für Makrofinanzhilfe für die Ukraine

Auf Basis des EU-Beschlusses zur Bereitstellung einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine in Höhe von fünf Milliarden Euro soll nun der Finanzminister ermächtigt werden, Haftungen in Form von Garantien zu übernehmen. Darüber hinaus war bereits zuvor ein Beschluss über ein außerordentliches Makrofinanzhilfeprogramm mit einem Volumen von einer Milliarde Euro seitens der EU vorgesehen worden. Nun soll Österreich mit einer Novelle des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes Haftungen bis zu 102 Mio. € übernehmen, mit denen Darlehen der EU für die Ukraine abgesichert werden, erklärte Jakob Schwarz (Grüne). Bei der Abstimmung sprachen sich ÖVP, Grüne, SPÖ, NEOS für diese Makrofinanzhilfe aus. Axel Kassegger (FPÖ) hielt die „einseitige Finanzierung“ des Ukraine-Kriegs nicht im Interesse der österreichischen Bevölkerung. Daher stimmte die FPÖ der Initiative nicht zu.

Zertifizierung von Speicherunternehmen entsprechend EU-Vorgaben

Speicheranlagenbetreiber müssen künftig europäischen Vorgaben entsprechend zertifiziert werden, führte Bundesministerin Leonore Gewessler aus. Um den effektiven Vollzug und die Einhaltung der unionsrechtlichen Vorgaben sicherzustellen, stimmten ÖVP und Grüne dafür, das Gaswirtschaftsgesetz 2011 auf Basis eines Initiativantrags zu ergänzen. Konkret sollen Speicherunternehmen dazu verpflichtet werden, die Aufnahme ihrer Tätigkeit im Voraus der Regulierungsbehörde anzuzeigen. Eine EU-weite Lösung war den Grünen sehr wichtig. Elisabeth Götze (Grüne) sprach sich explizit gegen Alleingänge aus. Alois Stöger (SPÖ) ortete hingegen einen Widerspruch zum Mineralrohstoffgesetz. In Österreich sei bereits jedes Speicherunternehmen zertifiziert, da der Speicher der Republik gehöre, führte er aus.

Ministerin Gewessler stellte einen Abänderungsantrag im Plenum in Aussicht in dem der Kreis der durch Solidaritätsmaßnahmen geschützten Kunden auf die Fernwärme ausgedehnt werden soll.

Studien zu COVID-19-Wirtschaftshilfen kurz vor der Veröffentlichung

Zwei Studien zu den COVID-19-Wirtschaftshilfen stehen kurz vor der Veröffentlichung, liegen dem Parlament aber noch nicht vor, sagte Finanzstaatssekretär Florian Tursky im Budgetausschuss. Die Studien wurden bei EcoAustria, IHS und WIFO einerseits und dem Forschungsinstitut CESAR andererseits in Auftrag gegeben. Die Kosten belaufen sich auf 70.000 € bzw. 54.000 €, erfuhr Kai Jan Krainer (SPÖ). Bei den Studien handelte es sich um Direktvergaben, so Tursky. Als Basis für die Analysen dienen Daten der COFAG. Die Evaluierung der Wirtschaftshilfen sei sehr wichtig, betonten ÖVP und Grüne. Die Diskussion fußte auf einem Entschließungsantrag der NEOS, der eine transparente Evaluierung der Wirtschaftshilfen forderte. Das Anliegen wurde, unter der Kritik der Oppositionsfraktionen, zum zweiten Mal vertagt (1789/A(E)). (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.


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