Buchmann: Der Bundesrat unterstützt die Sektorintegration zur Erreichung der Klimaneutralität

Vorsitzender des EU-Ausschusses des Bundesrates berichtet von einstimmiger Annahme einer entsprechenden Mitteilung an die EU

Wien (OTS/ÖVP-PK) Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat heute mit den Stimmen aller Fraktionen einen Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament beschlossen, der von ÖVP, Grünen und SPÖ gemeinsam eingebracht worden war. Darin geht es um die Bedeutung und Unterstützung der Sektorintegration zur Erreichung der Klimaneutralität. Dass diese Mitteilung auf den Stimmen aller vier vertretenen Fraktionen basiert, ist ein gutes Zeichen für unsere Gemeinsamkeit in wichtigen Energie- und Klimafragen“, so der Vorsitzende des EU-Ausschusses des Bundesrates, ÖVP-Bundesrat Christian Buchmann, nach der Ausschusssitzung. „In der Mitteilung nehmen wir auch Bezug auf Anliegen der Bundesländer bezüglich EU Strategie, welche wir als Länderkammer gegenüber den EU-Institutionen unterstützen wollen“, so Buchmann.

In der Mitteilung heißt es dazu: „Die Europäische Kommission hat im Juli 2020 die Strategie zur Integration des Energiesystems als Bestandteil des Europäischen Grünen Deals vorgelegt. Mit der Strategie strebt die EU Kommission an, Energieträger, Infrastrukturen und Verbrauchssektoren (Industrie, Verkehr, Gebäude) enger miteinander zu verknüpfen, um Klimaneutralität bis 2050 kosteneffizient zu erreichen. Die geplanten Maßnahmen sollen in konkrete legislative Vorschläge einfließen.

Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission über die Strategie für eine intelligente Sektorenintegration. Maßnahmen zur Sektorintegration sind notwendig, um langfristig Klimaneutralität zu erreichen. Um unser Energiesystem auf kosteneffizientem Weg umzugestalten, müssen bestehende und neue Technologien sowie bestehende und gegebenenfalls neue Infrastruktur in einem wirtschaftlich und ökologisch optimalen Zusammenspiel genutzt werden. Hierfür bedarf es Mechanismen und Vorgaben, die gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Energiequellen und -träger und einen Handel in der EU ermöglichen.

Die Nutzung der Energieressourcen, die Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen und die allgemeine Struktur der Energieversorgung sollte den Mitgliedstaaten überlassen werden. Auch bei der Neugestaltung ihrer nationalen Energie- und Klimapolitik verbleibt den Mitgliedsstaaten ausreichender rechtlicher Spielraum, eine eigene nationale Strategie zur Integration des Energiesystems festzulegen.“ Buchmann: „Das ist für Österreich wichtig, denn hier geht es etwa um die eigenständige Festlegung einer nationalen Revitalisierungsstrategie für kleine und mittlere Wasserkraftwerke.“

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