Brunner: Strafandrohung gegen TierfreundInnen muss aus Gesetz gestrichen werden

Grüner Appell, Wr. Strafbescheide nicht auszusetzen, sondern aufzuheben

Wien (OTS) „Dass die Stadt Wien ihre Strafverfügungen an Tierschutzvereine ausgesetzt hat reicht nicht aus. SP-Gesundheitsministerin und die SP-Tierschutzstadträtin müssen umgehend diesen bösen und rechtswidrigen Spuk beenden und dafür Sorge tragen, dass die bereits verhängten Strafbescheide aufgehoben werden“, verlangt die Grüne Tierschutzsprecherin Christiane Brunner. Wie bekannt wurde, hat die Stadt Wien bei kleinen Tierschutzvereinen wild drauf los gestraft ohne korrekte Verfahren. „Die von Rendi-Wagner festgelegte Übergangsbestimmung für das Gesetz bis Mitte 2018, scheint Wien nicht bekannt zu sein“, meint Brunner.

Die Grünen haben vor zwei Monaten bereits eine Anfrage an die Ministerin gerichtet, um Klarheiten bezüglich der neuen Regelungen zu schaffen. „Die nun eingetroffenen Antworten sind leider unzulänglich. Es werden darin fast ausschließlich Gesetzestexte zitiert, die den kleinen Tierschutzvereinen nicht helfen“, kritisiert Brunner. „Es ist mir unbegreiflich, wieso das Ministerium den TierschützerInnen keine Vorschläge macht, wie sie jetzt mit den Tieren umgehen sollen. Die Sommerferien haben begonnen, die Tierheime stehen in dieser Zeit immer besonders unter Druck.“ Außerdem scheint die Regierung die Tatsachen nicht zu kennen. Brunner: „Diese Tierschutzvereine holen keine Welpen aus dem Ausland, sondern sie retten erwachsene Hunde aus Tötungsstationen aus dem benachbarten Ausland. Diese Hunde werden nur mit korrekten Dokumenten und mit allen Impfungen, etc. geholt, wenn sie einen fixen Platz in einem EU-Land haben.“

Es sei absolut unverständlich, dass der kommerzielle Handel (Tierhandlungen) sowie die gesamte Landwirtschaft, auch in Bezug auf nicht-landwirtwirtschaftliche Tiere, einen Freibrief für das Vermitteln von Tieren im Internet und in der Öffentlichkeit haben. „Ganz unabhängig davon, ob sie in der Vergangenheit bereits negativ aufgefallen sind. Stichwort: Verkauf von Welpen aus Qualzuchten aus dem Ausland in heimischen Tierhandlungen.“ Zudem bemängelt Brunner, dass private TierfreundInnen, die Tiere vermitteln bzw. weitergeben wollen, genauso unter das Gesetz fallen. „Für Private gilt nicht einmal die Übergangsfrist bis nächstes Jahr.“ Brunners Fazit: „Das neue Tierschutzgesetz ist nicht praxistauglich, ungerecht und muss rasch repariert werden.“

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