booking.com und Expedia blitzen ab: Gesetzliches Verbot der Bestpreisklausel jetzt vom VfGH bestätigt | ÖHV

Im Detail erklärt das Höchstgericht, dass das gesetzliche Verbot der Ratenparität den freien Wettbewerb und die Verbraucher schützt

Wien (OTS) Jahrelang hat sich die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) gegen die sogenannten „Bestpreisklauseln“ engagiert: „Denn genausolang haben internationale Online-Multis mit diesen Klauseln österreichischen Hotels verboten, dass sie ihren Gästen auf der eigenen Website günstigere Preise anbieten. Aber das ist jetzt endgültig vorbei“, erklärt ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer. Die ÖHV hat intensive politische Überzeugungsarbeit geleistet, bis der Nationalrat im Vorjahr das gesetzliche Verbot der Ratenparität beschlossen hat.

VfGH: Änderungen schützen freien Wettbewerb und Verbraucherinteressen

Doch Booking und Expedia haben beim Höchstgericht Beschwerde dagegen eingelegt. Nun sind sie endgültig abgeblitzt: Die Änderungen im UWG und PrAG sind verfassungskonform und der VfGH hält dezidiert fest, dass die Gesetze „die Sicherung eines freien Wettbewerbs und damit auch die Wahrung der Verbraucherinteressen“ zu wahren: „Das haben wir jetzt schriftlich vom VfGH: Danke dafür an Booking und Expedia. Die einzigen Profiteure der Ratenparität waren internationale Online-Multis, die geschädigten die Gäste und die heimischen KMU, die hier Arbeitsplätze schaffen und Steuern abführen“, so Gratzer: „Wir lassen uns von niemandem mehr verbieten, unseren Gästen auf der eigenen Website günstigere Preise anzubieten als über eine Plattform.“ Für die Kosten für den VfGH-Prozess werden letztendlich wohl die aufkommen, die über Expedia und Booking buchen.

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Martin Stanits
Leiter Public Affairs & Research
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