BMI übermittelte sämtliche Unterlagen für den BVT-Untersuchungsausschuss

Klassifizierung nach dem Informationssicherheitsgesetz – Nur geringe Aktenteile als „geheim“ oder „streng geheim“ eingestuft

Wien (OTS) Das Bundesministerium für Inneres informiert, dass es sämtliche, zu den Beweisthemen des BVT-Untersuchungsausschusses verfügbare Unterlagen fristgerecht bis 19. Juni 2018 an das Parlament geliefert hat. Neben ausgedruckten Akten wurde auch umfangreiches Material in elektronischer Form übermittelt. Es wird darauf hingewiesen, dass Akten, die sich auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden beziehen, gemäß § 27 Abs. 2 VO-UA durch das Justizministerium (BMVRDJ) vorgelegt werden.

Mit Ausnahme eines einzigen Aktenstücks, in dem der Name eines unbeteiligten Dritten unkenntlich gemacht wurde, gab es keinerlei Schwärzungen.

Die Klassifizierung der Akten erfolgte nach dem Informationssicherheitsgesetz (InfoSiG). Dieses normiert den Umgang mit klassifizierten Informationen im Bereich der Dienststellen des Bundes, soweit dies im Interesse der Aufrechterhaltung der öffent­lichen Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen oder im volkswirt­schaftlichen Interesse des Bundes geboten ist.

Es wurden, den gesetzlichen Vorgaben folgend, lediglich jeweils ein Ordner als „geheim“ (148 Seiten) bzw. „streng geheim“ (214 Seiten) eingestuft.

Da Akten notwendigerweise hinsichtlich Quelle im Sinne des Art. 52a Abs 2 B-VG eingehend zu prüfen, die erforderlichen Klassifizierungen zu verifizieren und eine Vielzahl von Organisationseinheiten, zum Teil sämtliche Bedienstete bestimmter Organisationseinheiten sogar persönlich zu befassen waren, hat das Bundesministerium für Inneres die achtwöchige Vorlagefrist in Anspruch genommen. Dies wurde dem Parlament fristgerecht mitgeteilt und ausreichend begründet. Für Akten ab Klassifizierungsstufe 2 (vertraulich) gilt überdies generell eine Übermittlungsfrist von acht Wochen.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Inneres
Christoph Pölzl, BSc
Pressesprecher des Ministeriums
+43 (0) 1-531 26 – 2040
christoph.poelzl@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.