BMF zu „Cum-Ex-Geschäften“ | Bundesministerium für Finanzen, 18.10.2018

„Bisher ist noch kein Schaden in einem konkreten Fall evident“

Wien (OTS) Im Zusammenhang mit betrügerischen „Cum-Ex-Geschäften“ -KESt-Erstattungen nach Dividendenausschüttungen – hält das Finanzministerium fest, dass bis dato kein Schaden für den Bund evident ist. Lange bevor diese Betrugsmodelle in der Öffentlichkeit bekannt wurden, haben die zuständigen Beamten des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart rasch sowie umsichtig reagiert und dadurch Schaden in Höhe von mehreren Millionen Euro verhindern können. Zudem wurde ein eigenes Team für Erstattungsfälle beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart eingerichtet, um mögliche Schäden auch in Zukunft zu verhindern. Seither werden die Fälle neu aufgerollt, geprüft und zu Unrecht bezahlte Erstattungen zurückgefordert.

Der vom Rechnungshof anhand von Plausibilitätsrechnungen geschätzte Schaden in Höhe von € 1,78 Mio. für das Jahr 2012 besteht lediglich vorläufig, weil der Betrag Bestandteil der aufgerollten Erstattungsfälle ist. In verbundenen Fällen, zu denen Anzeige an die WKStA erstatten worden ist, sind, wie auch der Rechnungshof zur Kenntnis genommen hat, € 22,63 Mio. nicht anerkannt und in vier weiteren Fällen sind rd. € 15,72 Mio. nicht ausbezahlt worden.

Auf Basis der Faktenlage kann daher der kolportierte Schaden für die Republik keinesfalls festgestellt werden, da bei Aufkommen des Verdachts von Betrugsversuchen die Auszahlungen gestoppt, Risiko-Anträge genau geprüft und dabei auch Auszahlungen ungerechtfertigter Erstattungen in Höhe von 38,35 Mio.Euro verhindert wurden.

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