BM Hofer zu Abbiegeassistenten: Heutige Entscheidung im EU-Verbraucher-Ausschuss ist ein wichtiger Schritt

Trilog muss nach der EU-Wahl prioritär behandelt werden

Wien (OTS) Im heutigen EU-Verbraucherausschuss wurde über ein Vorziehen des verpflichtenden Abbiegeassistenten bei LKW positiv abgestimmt. Das heißt, bereits 2021 statt 2022 sollte er in der Typengenehmigung (technische Bestimmungen und Vorschriften) aller LKW verpflichtend vorgeschrieben sein, die EU-weite Verpflichtung für neu gekaufte LKW 2023 statt 2024 schlagend werden. Gleichzeitig hat die Ausschussvorsitzende die benötigte Mehrheit erhalten, um mit dem Ergebnis direkt in die Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission sowie den Mitgliedsstaaten gehen zu können. „Ich bin erfreut darüber, dass auch auf EU-Parlamentsebene dieses wichtige Thema, bei dem es mir während des EU-Ratsvorsitzes gelungen ist, alle Mitgliedsstaaten dazu zu bringen, sich auf diese Sicherheitsmaßnahme zu einigen, weiter prioritär behandelt wird“, so Hofer.

Auf Grund der aktuellen europäischen Rechtslage ist es Österreich gesetzlich nicht möglich, als Mitgliedsstaat im Alleingang den Abbiegeassistenten zu verordnen. Sämtliche Kraftfahrzeuge werden EU-weit zugelassen, eine nur für ein Land gültige Zulassung widerspricht EU-Recht und würde zwingend ein Verfahren nach sich ziehen. Ausländische LKW ohne Abbiegeassistent würden auch dann weiterhin ungehindert auf unseren Straßen unterwegs sein. Jenen Frächtern, die jedoch ihre LKW freiwillig nachrüsten, will der Minister finanzielle Unterstützung anbieten: „Es gibt abseits der Abbiegeassistenten noch andere technische Hilfsmittel wie etwa Monitor-Systeme. Wer diese in seine LKW einbauen möchte, der kann beim BMVIT um eine Förderung ansuchen – die Details werden aktuell ausgearbeitet. Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass mir die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer ein besonderes Anliegen ist und ich auch auf EU-Ebene weiter Verbündete suchen werde, damit es ehest möglich zu einer gesetzeskonformen Lösung kommt.“(Schluss)

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