BM Hartinger-Klein: Tierleid durch unsachgemäße Schlachtung gehört unterbunden

Durch Erlass zur Schlachtung für den Eigenbedarf ist die Ausnahme von der Beschaupflicht klar geregelt – rituelle Schlachtungen im Rahmen des Eigenbedarfs sind weiter unzulässig

Wien (OTS/BMASGK) „In den letzten Jahren ist die Anzahl der Schlachtungen für den häuslichen privaten Eigenbedarf stark gestiegen. Damit haben wir aber auch vermehrt Probleme mit der Umgehung der Beschaupflicht durch einen amtlichen Tierarzt. Im Sinne des Gesundheitsschutzes müssen wir für eine lückenlose Kontrolle sorgen“, begrüßt Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein den morgen in Kraft tretenden Erlass zur Schlachtung für den Eigenbedarf.****

    Gemäß § 53 Abs. 3 LMSVG ist die Schlachtung von Tieren für den häuslichen privaten Eigenbedarf des Tierhalters unter bestimmten Bedingungen von der Schlachttier- und Fleischuntersuchung ausgenommen. Es kam aber in den letzten Jahren immer wieder zu Missbrauch dieser Ausnahmeregelung, etwa indem Tiere kurz vor der Schlachtung am Tierhaltungsbetrieb pro forma an jene Person abgegeben wurde, für die das geschlachtete Fleisch bestimmt war. „Damit wird die Untersuchungspflicht umgangen. Mit diesem Erlass wollen wir diese bewusst missbrauchte Ausnahme unterbinden“, erklärt Hartinger-Klein. 

    Der Erlass ist entgegen den Behauptungen der IGGÖ nicht auf Schächtungen gerichtet, aber auch die rituelle Schlachtung im Rahmen des Eigenbedarfs ist unzulässig, da diese nur in zugelassenen Schlachthöfen unter Einhaltung der erforderlichen Bestimmungen erlaubt ist. „Das ist immer schon geltende Rechtslage gewesen, dass rituelle Schlachtungen auch nicht zum Eigenbedarf durchgeführt werden dürfen – dies wird ebenfalls in diesem Erlass klargestellt“, so die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.  Um Missbrauch zu verhindern, sollen all jene Betriebe, die im letzten Jahr mehr als 100 Tiere im Rahmen dieser Ausnahme vermarktet haben, überprüft werden. „Es ist mir wichtig zu betonen, dass durch den erfolgten Missbrauch der gewährten Ausnahme der Beschaupflicht ein hohes Gesundheitsrisiko besteht, über das sich viele Konsumenten nicht bewusst sind,“ warnt Hartinger-Klein.(Schluss)

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Axel Ganster, MAS
Pressesprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
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