BM Hartinger Klein: „Fairness in der medizinischen – pflegerischen Leistung sichergestellt“

Wiederholte Betonung der Frau Bundesministerin, dass der Zugang zu medizinischen Leistungen in LKF finanzierten Krankenanstalten für alle Patienten gleich sein muss

Wien (OTS) „Mit dem heutigen Entschließungsantrag hat der Nationalrat nochmals unterstrichen und damit sichergestellt, dass es keine Unterschiede bei der medizinischen und pflegerischen Behandlung, sowie beim Zeitpunkt der Behandlung im spitalsambulanten Bereich geben wird“, zeigt sich Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein erfreut, dass ihr Anliegen auch noch von den Gesetzesvertretern unterstützt wird. 

   Fairness im spitalsambulanten Bereich in LKF-finanzierten Krankenanstalten bei der medizinischen Behandlung (insbesondere Umfang und Qualität) sowie beim Zugang zur medizinischen Leistung (insbesondere Terminvergabe und Wartezeiten) sind die Grundsätze einer öffentlichen Gesundheitsversorgung.

   „Die Angst vor einer Zwei-Klassen-Medizin, wie zuletzt öffentlich diskutiert, ist somit unbegründet und wird es auch nicht geben, das garantiert diese Regierung“, so Hartinger-Klein abschließend.

 

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