Wir haben die Verpflichtung, unsere Arbeitnehmer zu schützen!
Die Aufregung um die aufgezeigte Gleitzeitvereinbarung ist verständlich und groß. Klar festzuhalten ist aber, dass diese sowohl nach dem derzeit geltenden als auch nach dem ab 1. September 2018 in Kraft tretenden neuem Arbeitszeitgesetz gesetzeswidrig ist. Auch die Arbeiterkammer hat dies in einer Aussendung bereits festgestellt.“
Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit darf kein Freibrief für unsoziale und ungesetzliche Arbeitsmaßnahmen sein. Wir wollen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Unternehmen eine flexible Arbeitsgestaltung zu fairen und gerechten Bedingungen ermöglichen. Unternehmen die aber – wie im veröffentlichten Fall – agieren, müssen mit empfindlichen Strafen und scharfen Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat rechnen
Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein
Wien (OTS) – Anlässlich der aktuellen Berichterstattung erklärt Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein: „Die Aufregung um die aufgezeigte Gleitzeitvereinbarung ist verständlich und groß. Klar festzuhalten ist aber, dass diese sowohl nach dem derzeit geltenden als auch nach dem ab 1. September 2018 in Kraft tretenden neuem Arbeitszeitgesetz gesetzeswidrig ist. Auch die Arbeiterkammer hat dies in einer Aussendung bereits festgestellt.“
„Die Flexibilisierung der Arbeitszeit darf kein Freibrief für unsoziale und ungesetzliche Arbeitsmaßnahmen sein. Wir wollen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Unternehmen eine flexible Arbeitsgestaltung zu fairen und gerechten Bedingungen ermöglichen. Unternehmen die aber – wie im veröffentlichten Fall – agieren, müssen mit empfindlichen Strafen und scharfen Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat rechnen“
, so Hartinger-Klein abschließend.
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Mag. Cornelia Mayer
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