Austausch zum neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz
Wien (OTS) – Es wurden verschiedene Themenbereiche der Mindestsicherung diskutiert und manche Bedenken der Bundesländer konnten ausgeräumt werden“, so Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein zum heutigen Gespräch mit den Soziallandesrätinnen und Soziallandesräten.
Zu dem Gespräch waren alle Landesrätinnen und Landesräte, die für die Mindestsicherung in ihren Bundesländern zuständig sind, eingeladen. Dabei wurden die Eckpunkte des Grundsatzgesetztes erläutert. Die unterschiedlichen Facetten der Konstruktivität kamen dabei zum Ausdruck.
„Ich hoffe, dass die Bundesländer die Begutachtungsphase des Grundsatzgesetzes intensiv nutzen und ihre Stellungnahmen abgeben. Danach wird es ein weiteres Gespräch mit den Soziallandesrätinnen und Soziallandesräten geben um die Stellungnahmen zu diskutieren. Ich wünsche mir sachliche Vorschläge fernab von jeglicher Polemik“ so Hartinger-Klein.
Die Regierung hat für dieses Grundsatzgesetz eine 6-Wöchige Begutachtungsrist gewählt, damit die Stakeholder genug Zeit haben ihre Stellungnahmen abzugeben.
„Mir ist wichtig, weiterhin im konstruktiven Dialog mit den Soziallandesrätinnen und Soziallandesräten zu bleiben, um im Sinne der Menschen quer über alle Parteigrenzen hinweg optimale Lösungen zu finden“, so Hartinger-Klein abschließend.
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