Bildung für alle? | Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, 03.02.2023

Mangelnde Inklusion im österreichischen Bildungssystem

Wien (OTS) Gute Bildung ermöglicht den Weg in ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben – doch nicht alle haben den gleichen Zugang dazu. Österreichs Bildungseinrichtungen weisen in dieser Hinsicht oft großen Verbesserungsbedarf auf.

Menschen mit Behinderungen sind auf ihrem Bildungsweg immer wieder mit, teils unüberwindlichen, Hürden konfrontiert. Den Berichten von Betroffenen zufolge lässt sich diesbezüglich eher eine Verschlechterung, als die gewünschte Verbesserung erkennen. Schon bei der Wahl der Schulform kommt es häufig zu Benachteiligung. Diskriminierende Bedingungen erschweren es Menschen mit Behinderungen, einen Bildungsabschluss zu erreichen, der ihren Talenten und Fähigkeiten entspricht, und können im schlimmsten Fall eine lebenslange Stigmatisierung zur Folge haben.

Wie Inklusion Chancen eröffnet

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist in Österreich seit dem Jahr 2008 in Kraft. Gerade im Bildungsbereich geht die Umsetzung jedoch nur sehr schleppend voran.

Die gleichberechtigte Teilhabe am Bildungssystem benötigt eine Vielzahl von Maßnahmen. Das Spektrum reicht dabei von baulichen Maßnahmen, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu gewährleisten, bis zur Bereitstellung von Assistenzleistungen, um individuelle Nachteile im Unterrichtsalltag auszugleichen.

Ein bedarfsgerechter, zeitgerechter, einheitlicher, unkomplizierter, unbürokratischer und durch Rechtsansprüche abgesicherter Zugang zu allen Unterstützungsangeboten ist dabei zentral.

Österreich kann es sich nicht leisten, auf die Potentiale von Menschen mit Behinderungen zu verzichten. Ein gleichberechtigter Zugang zu inklusiver Bildung ist eine unbedingte Voraussetzung, um diese zu erschließen.

Über die Behindertenanwaltschaft

Die Behindertenanwaltschaft ist eine unabhängige staatliche Stelle, um Menschen mit Behinderungen bei Diskriminierung zu beraten und zu unterstützen – im täglichen Leben und in der Arbeitswelt.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. (FH) Stephan Prislinger
Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Tel: +43 (1) 71100-86 2223
E-Mail: stephan.prislinger@sozialministerium.at
www.behindertenanwalt.gv.at



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