BFA: Trendumkehr, Halbierung offener Verfahren und Plus bei Rückkehr

Im Jahr 2017 60.048 Asylentscheidungen getroffen – Zahl der offenen Verfahren von 64.000 auf 31.500 reduziert

Wien (OTS) Innenminister Herbert Kickl und BFA-Direktor Wolfgang Taucher präsentierten am 11. Jänner 2018 die Jahresbilanz des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) sowie die Ziele für 2018. Kickl dankte Taucher, dass das BFA die Aufgaben mit Bravour, Vernunft, der entsprechenden Sensibilität sowie nötigen Nachhaltigkeit und Konsequenz erfüllen.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat im Jahr 2017 60.048 Asylentscheidungen getroffen. Es zeigte sich eine Trendumkehr hin zu mehr negativen Entscheidungen und weniger Schutzgewährungen. Die Zahl der offenen Verfahren wurde von knapp 64.000 zu Jahresbeginn auf 31.500 reduziert.

Trendumkehr bei den Entscheidungen

2017 wurden in Österreich 24.296 Anträge auf internationalen Schutz gestellt. Das sind um 43 % weniger als noch im Vorjahr. „Wir haben im Jahr 2017 die Auswirkungen der europäischen Migrationskrise endgültig hinter uns gelassen“, sagt BFA-Direktor Mag. Wolfgang Taucher. „Von den rund 155.000 Asylanträgen, die seit Beginn 2015 in Österreich gestellt wurden, haben wir mit Ende 2017 bereits 80 % erledigt.“ Im Jahr 2017 wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BFA 60.048 Asylentscheidungen getroffen. Auffallend ist vor allem die Veränderung im Verhältnis der positiven und negativen Entscheidungen: „Hier sehen wir 2017 eine klare Trendumkehr von überwiegend schutzgewährenden zu überwiegend negativen Entscheidungen“, sagt Wolfgang Taucher. 2017 wurde in 25.604 Fällen Schutz gewährt und in 27.736 Fällen eine negative Entscheidung getroffen. Das bedeutet einen Rückgang der positiven Entscheidungen um 8 % bei einer gleichzeitigen Steigerung der negativen Entscheidungen um 37 %.  Die restlichen 6.808 entfallen auf sonstige Entscheidungen.

32.500 Verfahren abgebaut

Im Jahr 2017 hat das BFA die Anzahl der offenen Verfahren in erster Instanz von  63.912 zu Jahresbeginn auf 31.487 verringert. Damit hat sich die Zahl jener Personen, die auf eine Entscheidung vor dem BFA warten, mehr als halbiert.

11.974 Ausreisen und 83 Charter mit 18 Destinationen

Während die freiwilligen Ausreisen im Jahr 2017 zurückgegangen sind, konnte bei den zwangsweisen Außerlandesbringungen eine Steigerung von 41 % gegenüber dem Vorjahr erzielt werden. Nach einer Steigerung der Ausreisen um 30 % im Jahr 2016 konnte 2017 ein erneuter Anstieg von 11 % verzeichnet werden. Insgesamt erfolgten 11.974 Außerlandesbringungen, davon 6.910 zwangsweise (58 %) und 5.064 freiwillige Ausreisen (42 %). Es wurden 83 Charter per Flug und Bus in 18 Destinationen organisiert. Damit konnten sowohl die Zahl der Charter, als auch die Destinationen deutlich gesteigert werden und es wurde der höchste bisherige Wert seit Bestehen des BFA (2014) erreicht. Die Top-5 Nationalitäten bei Außerlandesbringungen 2017 waren Nigeria, Serbien, Irak, Afghanistan und die Russische Föderation.

124.000 asyl- und fremdenrechtliche Gesamtentscheidungen

Von den mehr als 124.000 asyl- und fremdenrechtlichen Gesamtentscheidungen fallen 64.149 in den Kompetenzbereich des Fremdenrechts. Dabei wurden unter anderem 7.032 aufenthaltsbeendende Entscheidungen getroffen. Die 6.910 zwangsweisen Außerlandesbringungen unterteilen sich in 3.760 Dublin-Überstellungen und 3.150 Abschiebungen. Außerdem stellen die 45.245 Dokumentenverfahren weiterhin einen ressourcenintensiven Kompetenzbereich des BFA dar.

An mehreren Stellschrauben drehen

„Es ist meine Aufgabe als Innenminister, im Zusammenspiel mit dem Parlament, die entsprechenden Rahmenbedingungen und Grundlagen für eine restriktive Asylpolitik zu gewährleisten“, betonte Innenminister Herbert Kickl. Das beginne bei der Frage der Einreichung eines Asylantrags und ende bei der Frage der Rückführung. Man müsse an „mehreren Stellschrauben“ drehen.

Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 werde man zum Beispiel weitere Maßnahmen setzen, die den Behörden helfen, schnell abzuklären, ob zu Recht Asyl begehrt wird bzw. ob überhaupt Österreich für die Prüfung des Antrags zuständig ist. Beim geplanten Zugriff auf die Handydaten von Asylwerbern gehe es im Übrigen ausschließlich um das Auslesen der Geodaten, „dass wir wissen, woher jemand tatsächlich kommt und über welche Route er nach Österreich gelangt ist, wenn die Identität der Person nicht geklärt sei. Die geplanten Grundversorgungszentren seien ebenfalls ein Beitrag zur schnelleren Verfahrensabwicklung.

Mitwirkungspflichten

Österreich habe auch das Recht, von Asylwerbern Solidarität einzufordern und zwar in dem Sinne, dass sie am Verfahren ehrlich mitwirken und für volle Transparenz den Behörden gegenüber sorgen, damit es zu keinen Verfahrensverzögerungen kommt. „Bei den Mitwirkungspflichten werden wir daher die gesetzlichen Möglichkeiten prüfen, restriktiver vorzugehen.“ In Zusammenhang mit den Rückführungen betonte Kickl, dass die freiwillige Rückkehr zwar der bessere Weg sei. In Fällen, in denen das nicht möglich sei, „ist der Rechtsstaat gefordert, das Recht auch durchzusetzen.“

Bei der BFA-Jahresbilanz 2017 handelt es sich um eine Darstellung der Arbeitsergebnisse des BFA. Die erstinstanzlichen Entscheidungen des BFA haben keine Aussagekraft über die Anerkennungsquote. Es handelt sich um Zahlen (mit Stand 8. Jänner 2018). Die endgültigen Daten werden voraussichtlich im März 2018 vorliegen.

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Bundesministerium für Inneres
Isolde Seidl
Pressesprecherin des Bundesministers
+43 (0) 1-531 26 – 2013
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