Bezeichnung der Bundeskanzlerin als „High-Class-Oma“ kein Ethikverstoß

Wien (OTS) Der Senat 3 des Presserats beschäftigte sich mit dem Kommentar „Eine Kanzlerin, die lächelt, ist leider zu wenig“, erschienen am 22.06.2019 auf „oe24.at“. Der Senat erkannte in dem Kommentar keinen Ethikverstoß und leitete deshalb kein Verfahren ein.

Im Kommentar befasst sich Wolfgang Fellner mit der Übergangsregierung, deren Umfragen bestens seien. Die neue Kanzlerin sei sympathisch, „eine chice High-Class-Oma“, ganz nach dem Motto „70 ist das neue 50“. Sie liege im Urteil der Bürger klar vor Ex-Kanzler Kurz. Das sei „lieb“, doch er befürchte, dass schon die nächsten Wochen zeigen werden, dass dies in Wahrheit eine Regierung des Stillstandes sei. Während das Parlament „Wahl-Zuckerln“ verteile, versetze die Bierlein-Regierung das Land in Tiefschlaf. Es gebe keine Infrastruktur-Investitionen, keine Digital-Offensive, keine Bildungsreform, und die Kanzlerin lächle dazu. Dies möge herzig sein, aber katastrophal. Eine „liebenswerte First Lady“, die Probleme weglächle, nütze da nichts, er gebe ihr ein „Sehr Gut“ für ihren sympathischen Auftritt, aber ein glattes „Nicht genügend“ für die bisherige politische Leistung. Er fürchte, dass es länger dauern werde, nach dem Stillstand wieder in die Gänge zu kommen, der Wunsch nach einem „Reform-Kanzler“ – wie Kurz – und einer Regierung, die „wieder Vollgas gibt“, werde mit jedem Tag größer werden.

Eine Leserin kritisierte, dass der Autor die Bundeskanzlerin als „High-Class-Oma“ und „First-Lady“ bezeichne. Es sei nicht tragbar, wie er sie angreife und erniedrige.

Der Senat betont, dass es sich bei diesem Beitrag um einen Kommentar handelt und hier die Meinungsfreiheit besonders weit reicht. In Kommentaren können auch Meinungen vertreten werden, die nicht von allen geteilt werden und die sogar verstören oder schockieren. Im oben genannten Kommentar legt der Autor seine persönliche Meinung zur neuen Regierung und insbesondere zur Bundeskanzlerin dar. Seine Befürchtung, dass es sich um eine „Regierung des Stillstands“ handle, ist durch die Pressefreiheit gedeckt und nicht zu beanstanden, so der Senat weiter. Die Bezeichnung von Kanzlerin Bierlein als „High-Class-Oma“ und „First Lady“ mag zwar nicht allen Leserinnen und Lesern gefallen und die Bezeichnung als „First Lady“ entspricht im vorliegenden Kontext nicht der üblichen Verwendung dieses Begriffs – dieser wird normalerweise für die Ehegattinen von Präsidenten und Premierministern verwendet. Trotzdem bewegen sich die Bezeichnungen nach Ansicht des Senats noch im Rahmen dessen, was bei einem Kommentar zulässig ist. Obwohl der Begriff „High-Class-Oma“ salopp und auch ein wenig spöttisch erscheint, sieht der Senat darin weder eine Persönlichkeitsverletzung noch eine Diskriminierung wegen des Alters. Eine Diskriminierung einer Personengruppe (in diesem Fall jene der alten Menschen) liegt schon allein deshalb nicht vor, weil sich die Wertung des Journalisten nicht auf eine Personengruppe, sondern auf eine bestimmte ältere Person, nämlich die Bundeskanzlerin, bezieht. Zudem genießen Politikerinnen und Politiker grundsätzlich weniger Persönlichkeitsschutz als Privatpersonen. Dies ist nach Auffassung des Senats damit zu rechtfertigen, dass Politikerinnen und Politiker bewusst die Öffentlichkeit suchen. Jeder ihrer Auftritte steht unter genauer Beobachtung und kritischer Beobachtung – nicht nur durch die Medien, sondern auch durch die Öffentlichkeit. Werden Politikerinnen und Politiker – wie hier – im Zusammenhang mit ihrer Amtsführung angegriffen, sind sie erhöhter Kritik unterworfen. Schließlich hält der Senat noch fest, dass der Autor des Beitrags trotz seiner Kritik auch gewisse Sympathien für die Bundeskanzlerin hegt.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINER LESERIN

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der drei Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im vorliegenden Fall wurde der Senat 3 aufgrund einer Mitteilung einer Leserin tätig und äußerte seinen medienethischen Standpunkt. Die Medieninhaberin von „oe24.at“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt.

Rückfragen & Kontakt:

Wolfgang Unterhuber, Sprecher des Senats 3, Tel.: 05-9030-22760



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen