Beschluss über Privatinsolvenz bringt Verbesserungen gegenüber ursprünglichen Plänen

Abschöpfungsfrist beträgt nun fünf Jahre – Vergünstigungen sollen nur redlichen Schuldnern zugutekommen

Wien (OTS) „Auch wenn wir nicht alle berechtigten Wünsche durchbringen konnten“ so WKÖ‑Präsident Christoph Leitl über den heutigen Beschluss des Justizausschusses zur Privatinsolvenz, „so konnten doch mit gemeinsamen Anstrengungen zuletzt einige Verbesserungen aus Gläubigersicht gegenüber der Regierungsvorlage erreicht werden.“

 

So konnte die im Gesetzesentwurf vorgesehene Verkürzung der Abschöpfungsfrist von derzeit sieben Jahren auf drei Jahre etwas entschärft werden. Beschlossen wurde eine Abschöpfungsfrist von fünf Jahren. Das ist ausdrücklich zu begrüßen, denn die bekannten Zahlen weisen nach, dass die Beträge, die die Schuldner in einem solchen Verfahren zurückzahlen, ab dem dritten Jahr markant steigen.

 

Derzeit sieht das Abschöpfungsverfahren eine Mindestquote von 10 % vor, diese Mindestquote entfällt vollkommen. Statt dessen soll durch zusätzliche gesetzliche Maßnahmen Missbrauch zurückgedrängt werden. So muss ein Schuldner regelmäßig nachweisen, dass er sich intensiv um eine Arbeitsaufnahme kümmert. Auch damit soll gewährleistet werden, so dass die Erleichterungen tatsächlich nur redlichen Schuldnern zugutekommen.

 

„Wir werden uns die Auswirkungen der Änderungen in den nächsten Jahren sehr genau ansehen,“ so Leitl abschließend, „sind große Missbrauchspotentiale zu erkennen, werden wir nicht zögern, entsprechende gesetzliche Nachjustierungen zu verlangen.“ (PWK511/RH)

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Dr. Artur Schuschnigg
Abteilung für Rechtspolitik
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