Berlakovich: Stärkung der Sprachkompetenz im Bereich der Volksgruppensprachen

Vollzug der Minderheitenschulgesetze gemeinsam mit Bundesländern evaluieren, um Weitergabe der Volksgruppensprachen zu optimieren

Wien (OTS/ÖVP-PK) „Der erfolgreiche Erhalt einer Volksgruppe hängt maßgeblich davon ab, ob die Volksgruppenidentität, deren Kultur und insbesondere auch die Sprache an den Nachwuchs bzw. die jüngere Generation weitergegeben und von dieser angenommen werden. Die Förderung von Bildungsmaßnahmen nimmt hierbei eine wichtige Rolle ein. Maßgeblich trägt dazu die Verdoppelung der Volksgruppenförderung bei. Nun soll die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, in Partnerschaft mit den Bundesländern eine Evaluierung zum Vollzug der Minderheitenschulgesetze, unter Berücksichtigung der verfassungsgesetzlichen, völkerrechtlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben vornehmen“, so ÖVP-Volksgruppensprecher Abg. Nikolaus Berlakovich heute, Dienstag, anlässlich der Behandlung seines Antrages in der Sitzung des zuständigen Verfassungsausschusses im Parlament.

Die Bundesverfassung enthält in Art. 8 Abs. 2 B-VG einen Auftrag zu Sicherung und Förderung der Volksgruppen: „Die Republik – Bund, Länder und Gemeinden – bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern.“

Berlakovich weiter: „Die Bundesregierung hat Volksgruppenthemen im Regierungsprogramm 2020 – 2024 in einem eigenen Kapitel verankert. Dadurch wird auch die Bedeutung dieser Agenden unterstrichen. Im Bereich der schulischen Bildung und vorschulischen Erziehung hat sich in den vergangenen Jahren viel verändert. Daher soll die Vollziehung der Minderheitenschulgesetze auf ihre Übereinstimmung mit den Weiterentwicklungen evaluiert werden. Ein besonderes Augenmerk soll auf dem Angebot, der Kontinuität und Qualität des Unterrichts in den Volksgruppensprachen sowie der Unterrichtsmaterialien unter Berücksichtigung der Lehrpläne und Kompetenzraster liegen.“

In der Sitzung des Verfassungsausschusses wurden heute auch die Berichte über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramts 2018 – 2020 debattiert. Seitens des Bundeskanzleramtes werden zahlreiche Bildungsmaßnahmen für die Volksgruppen unterstützt. Darüber hinaus gibt es weitere Unterstützungsmaßnahmen. „Auch 2021 wurde in der Volksgruppenförderung ein Schwerpunkt für die volksgruppensprachliche Bildung gesetzt. Durch die Abstimmungsspende 2020 wurden ebenfalls zwei- und mehrsprachige vorschulische Bildungseinrichtungen und frühkindliche Betreuungsangebote in Kärnten unterstützt. Die neue Bund-Länder-Vereinbarung über die Elementarpädagogik ermöglicht zudem erstmals, dass Maßnahmen zur Förderung einer Volksgruppensprache (z.B. die Umsetzung sprachpädagogischer Rahmenkonzepte) abgerechnet werden können“, so Berlakovich abschließend.

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