Bericht in „News“ über Suizid eines Elfjährigen verstößt gegen Ehrenkodex

Wien (OTS) Mehrere Leser haben sich wegen des Artikels „Warum wollte Wais, 11, sterben?“ an den Presserat gewandt, erschienen im Wochenmagazin „NEWS“ vom 24.11.2017. Der zuständige Senat 1 des Presserats stellte Verstöße gegen die Punkte 12 (Suizidberichterstattung) sowie 5 und 6 (Persönlichkeitsschutz) des Ehrenkodex für die österreichische Presse fest.

Im Artikel wird davon berichtet, dass sich ein elfjähriger Asylwerber in einer Flüchtlingsunterkunft in Baden das Leben genommen habe. In der Einleitung wird detailreich geschildert, wie der Verstorbene von seinen Geschwistern aufgefunden worden sei. Es wird unter anderem die genaue Suizidmethode sowie der Zustand der Leiche nach deren Auffinden beschrieben. Darin erkannte der Senat 1 einen Verstoß gegen Punkt 12 des Ehrenkodex, wonach Berichterstattung über Suizide im Allgemeinen große Zurückhaltung gebietet. Die genaue Beschreibung des Suizidablaufs und des Zustands der Leiche könnten suizidgefährdete Personen zum Anlass nehmen, auf eine ähnliche Art und Weise Suizid zu begehen, so der Senat weiter. Die Autorin und der Autor des Beitrags haben die Gefahr der Nachahmung nicht ausreichend berücksichtigt. In Ihrer Stellungnahme räumte auch die Chefredakteurin der Zeitschrift ein, dass der Bericht potentiell suizidgefährdete Personen zu Ähnlichem animieren könnte. Der Senat beanstandete die genaue Beschreibung des Suizids auch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes (Punkte 5 und 6 des Ehrenkodex). Abschließend wies der Senat auch noch darauf hin, dass bei der vorliegenden Titelgeschichte die redaktionsinternen Kontrollmechanismen versagten.

Positiv hob der Senat hervor, dass innerhalb der Redaktion der Zeitschrift Gespräche geführt und redaktionsinterne Maßnahmen gesetzt wurden, um Passagen, in denen ein Suizidablauf genau geschildert wird, in Zukunft nicht zu veröffentlichen. Außerdem begrüßte es der Senat, dass in der News-Folgeausgabe ein Essay einer Gastautorin zum Thema „sensible Medienberichterstattung über Suizide“ veröffentlicht wurde.

Der Senat stellte den Ethikverstoß fest und forderte die „Verlagsgruppe News“ auf, die Entscheidung freiwillig in der Zeitschrift „News“ zu veröffentlichen.

Selbständiges Verfahren aufgrund mehrerer Mitteilungen von Leserinnen und Lesern

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im vorliegenden Fall führte der Senat 1 des Presserats aufgrund mehrerer Mitteilungen von Leserinnen und Lesern ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Medieninhaberin der Zeitschrift „News“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, Gebrauch gemacht. Die Medieninhaberin der Zeitschrift „News“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats anerkannt.

Rückfragen & Kontakt:

Alexander Warzilek, GF, Tel.: 01 – 23 699 84 – 01

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