Behindertenanwalt: Hansjörg Hofer wirbt um Zustimmung zum Inklusionspaket

Am 12. Oktober 2017 wird im Nationalrat über das Inklusionspaket abgestimmt

Wien (OTS) Bei Diskriminierungen im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes durch große Kapitalgesellschaften können bei Beschluss des Inklusionspakets künftig Klagen auf Beseitigung und Unterlassung durch den Österreichischen Behindertenrat, den Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern und die Behindertenanwaltschaft bei Gericht eingebracht werden, wenn die Interessen von Menschen mit Behinderung dadurch wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt werden.****

    Weiters ist darin unter anderem eine Verdoppelung der Mittel aus dem allgemeinen Bundesbudget für die Inklusion von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt vorgesehen. Daneben soll durch eine Reihe von Maßnahmen der Monitoringausschuss zur Überwachung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf neue Beine gestellt und dadurch in seiner Tätigkeit gestärkt werden. 

    Auf Anregung von Behindertenanwalt Hofer wurde im Inklusionspaket die Vorlage des jährlichen Tätigkeitsberichts der Behindertenanwaltschaft an den Nationalrat durch den Sozialminister vorgesehen. Aus Sicht von Hofer eröffnet die Abstimmung über das auf Initiative der SPÖ eingebrachte Inklusionspaket die Chance für einen wichtigen Schritt in Richtung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens. Er appelliert an die Abgeordneten aller im Nationalrat vertretenen Fraktionen, dem Inklusionspaket zuzustimmen. 

Rückfragen & Kontakt:

Büro des Behindertenanwaltes
Mag. (FH) Stephan Prislinger
Tel.: 01/71100 – 86 2223
stephan.prislinger@sozialministerium.at
www.behindertenanwalt.gv.at

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