Begutachtungsende Kompetenzverschiebung bei Kinder- und Jugendhilfe: Netzwerk Kinderrechte kritisiert Gesetzesvorhaben

Stellungnahme zahlreicher Organisationen gegen "übereilte Kompetenzänderung zwischen Bund und Ländern in hochsensiblem Kinderschutz-Bereich"

Das jetzige Gesetzesvorhaben, neun unterschiedliche Kinder- und Jugendhilfesysteme zu schaffen, lässt eine weitere Ungleichbehandlung sowie eine massive Verschlechterung im Kinderschutz befürchten. Die UN-Kinderrechtskonvention feiert 2019 ihren 30. Geburtstag. Österreich sollte das Jubiläumsjahr – anstatt mit einer Reihe von Kinderrechtsverletzungen – mit Fortschritten in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen begehen!

Netzwerk Kinderrechte Österreich

Eine sogenannte „Verlängerung der Kinder- und Jugendhilfe“ ist aus der Sicht des Netzwerks Kinderrechte Österreich klar kinderrechtswidrig. Wir fordern daher dringend die Rücknahme des gegenständlichen Entwurfs. Notwendig ist die österreichweite Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe unter Einbeziehung der Fachwelt sowie der Ergebnisse der Evaluierung des B-KJHG.

Nezwerk Kinderrechte Österreich

Wien (OTS) - "Das jetzige Gesetzesvorhaben, neun unterschiedliche Kinder- und Jugendhilfesysteme zu schaffen, lässt eine weitere Ungleichbehandlung sowie eine massive Verschlechterung im Kinderschutz befürchten. Die UN-Kinderrechtskonvention feiert 2019 ihren 30. Geburtstag. Österreich sollte das Jubiläumsjahr – anstatt mit einer Reihe von Kinderrechtsverletzungen – mit Fortschritten in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen begehen!"
heißt es in der aktuellen Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte Österreich (Zusammenschluss von 42 Kinderrechtsorganisationen) zur geplanten Kompetenzverschiebung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Die Begutachtungsfrist dazu endet heute.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird die Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe aufgehoben und in die alleinige Zuständigkeit der Bundesländer übertragen. Begründet wird dieser Schritt mit einer Bereinigung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, eine fachliche Erklärung lässt sich den Erläuterungen nicht entnehmen. Das derzeitige Grundsatzgesetz, das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (B-KJHG), besteht erst seit 2013 und hat seitdem zu einer Vereinheitlichung der Kinder- und Jugendhilfesysteme der Bundesländer beigetragen. Erstmals gab es auch eine aussagekräftige Bundes-Kinder- und Jugendhilfestatistik, übrigens eine langfristige Forderung des UN-Kinderrechtsausschusses. Aktuell wird dieses Gesetzes evaluiert, die Ergebnisse werden für den Herbst 2018 erwartet.

Trotz dieses B-KJHG gibt es in den Bundesländern bereits jetzt enorme Unterschiede in der Gewährung und Qualität von Kinder- und Jugendhilfeleistungen. So werden beispielsweise je 1.000 Minderjährige in Oberösterreich sechs Kinder fremduntergebracht und in Kärnten elf. Die Gruppengrößen, die Betreuungsschlüssel und die Anforderungen an die Fachkräfte variieren massiv. Dies wurde auch von der Volksanwaltschaft in einem aktuellen Bericht festgestellt.

Eine sogenannte „Verlängerung der Kinder- und Jugendhilfe“ ist aus der Sicht des Netzwerks Kinderrechte Österreich klar kinderrechtswidrig. Wir fordern daher dringend die Rücknahme des gegenständlichen Entwurfs. Notwendig ist die österreichweite Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe unter Einbeziehung der Fachwelt sowie der Ergebnisse der Evaluierung des B-KJHG.

Im Übrigen verweist das Netzwerk Kinderrechte Österreich auf weitere Stellungnahmen seiner Mitgliedsorganisationen, die zum Download auf www.kinderhabenrechte.at zu finden sind:

1) Bundesjugendvertretung
2) Österreichischer Behindertenrat
3) Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
4) Bundesverband österreichischer Kinderschutzzentren
5) Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
6) SOS-Kinderdorf
7) Österreichische Kinderfreunde
8) Bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit

Rückfragen & Kontakt:

Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez
Mobil: 0676/88011-1016
elisabeth.schaffelhofer@kinderhabenrechte.at
www.kinderhabenrechte.at



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