Becher präsentierte SPÖ-Maßnahmen gegen den Ausverkauf von Grund und Boden an Spekulanten

Kritik an schwarz-blauer Regierung, die Preisanstieg und Verknappung im Wohnbau verschärft

Wien (OTS) Vor „akuter Verknappung im Wohnungsmarkt“ und „ungebrochenem Preisauftrieb im Immobiliensektor durch Spekulation“ warnte die Sprecherin der SPÖ für Bauten und Wohnen, Ruth Becher, am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz in Kaisermühlen, bei der auch ein von Wohnraumspekulation betroffener Bürger seine Erlebnisse schilderte. Grund für die hohen Immobilienpreise sind laut Becher nicht nur die hohe Nachfrage Wohnungssuchender, sondern vor allem „die spekulativen Kapitalzuflüsse – zunehmend aus dem Ausland“. So lässt sich vom Fundamentalpreisindikator der Österreichischen Nationalbank (OeNB) ein Spekulationsaufschlag von derzeit über 20 Prozent bei österreichischen Immobilien ableiten. Um die weitere „Finanzialisierung des Wohnmarktes“ zu unterbinden und zu verhindern, dass „Wohnraum immer mehr zum reinen Anlagegut“ wird, forderte Becher die Regierung auf, Wohnraum vor Spekulation zu schützen. ****

Konkret fordert Becher Investitions- und Grunderwerbsschranken wie in der Schweiz, Dänemark und Teilen Tirols, um Immobilienerwerb nur für jene Ausländer zu ermöglichen, die diesen für unmittelbare Wohnzwecke anstreben. Zweitens fordert Becher die Regierung auf, „das im Juli 2018 beschlossene Steuerzuckerl zurückzunehmen und Konzerne für Immobilien-Transfers wieder zu besteuern“. Drittens spricht sich die Abgeordnete der SPÖ für eine „Mietpreisbeschränkung als wirksame Renditendeckelung“ aus. Dies wirke auch auf Eigentumspreise und sei die „effektivste Eigentumsförderung für Wohnungssuchende“ und gleichzeitig eine „sinnvolle Abwehr von Spekulanten“, so Becher.

Deutliche Kritik äußerte Becher demgegenüber an der schwarz-blauen Regierung, die nicht die notwendige Verfassungsänderungen zugunsten des geförderten Wohnbaus wie die Absicherung der Flächenwidmung oder die verbindliche Gestaltung der Raumordnung vorantreibt, sondern durch ihren „Sommerschlussverkauf“ die Lage am Immobilienmarkt dramatisch verschärft: So wurde etwa beschlossen, dass „Konzerne bei Betriebsübernahmen im Gegensatz zu HausbesitzerInnen die  Grunderwerbssteuern von 3,5 Prozent nicht mehr entrichten müssen“. Außerdem sieht eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums vor, dass die Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie Immobilienmakler explizit nicht einschließt. Damit wird „der heimische Boden für ausländische Geldscheine noch interessanter“, so Becher, die auch aufgrund des sprunghaften Anstiegs der ausländischen Direktinvestitionen im Grundstücks- und Wohnwesen von 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2017 von einer „alarmierenden Entwicklung“ spricht.  

Was es konkret bedeutet, die eigene Wohnung aufgrund von Immobilienspekulation zu verlieren, führte ein anwesender Betroffener aus. Als Mieter in einer Altbauwohnung in Kaisermühlen mit unbefristetem Vertag musste er nach der Übernahme des gesamten Zinshauses durch Spekulanten seine aufwendig renovierte Unterkunft verlassen – „unfreiwillig“, wie er betonte. Dass er „nach langem Streit“, den er irgendwann nicht mehr ausgehalten habe, seine Wohnung räumte, begründete der Betroffene mit dem „massiven Druck und Drohungen“ von Seiten des neuen Eigentümers. Der „unvorstellbare finanzielle Verlust“, der mit der Delogierung einherging, wurde nicht adäquat abgegolten. Becher beschrieb den Fall als „typische Vorgangsweise“, mit der leider sehr viele Bürger konfrontiert seien. Nicht zuletzt um solchen Härtefällen vorzubeugen, sei es dringend nötig, gezielte „Maßnahmen gegen den Ausverkauf von Grund und Boden an Spekulanten“ zu ergreifen, so Becher abschließend.

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