Becher: Die Mieten müssen runter, Maklergebühren sollen die Vermieter bezahlen

SPÖ-Konzept für leistbares Wohnen rasch umsetzen

Wien (OTS/SK) SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher drängt wie ihre Parteivorsitzende Pamela Rendi-Wagner darauf, dass das SPÖ-Konzept für leistbares Wohnen rasch umgesetzt wird. „Die Mieten müssen runter, die Maklergebühren sollen die Vermieter bezahlen“, fordert Becher. Die Politik darf nicht dabei zuschauen, wie Wohnen, getrieben durch ausufernde Spekulation, immer teurer wird. Der Regierung wirft Becher vor, dass deren Pläne aus dem Regierungsprogramm das Wohnen noch viel teurer machen würden, durch Verschlechterungen im Mietrecht und Eingriffe im sozialen Wohnbau. **** 

Das SPÖ-Konzept sieht vor, dass die Mehrwertsteuer auf Mieten gestrichen wird. Damit ersparen sich die Mieterinnen und Mieter auf einen Schlag zehn Prozent der Kosten. Becher betont, wie wichtig diese Sofortmaßnahme ist, weil der Aufwand fürs Wohnen vor allem im privaten Wohnbau extrem gestiegen ist.  

Die SPÖ will die Streichung der Mehrwertsteuer auf Mieten als eine echte Steuerbefreiung ausgestalten; damit ist sichergestellt, dass der Vorsteuerabzug bei der Errichtung und Sanierung von Wohnungen erhalten bleibt.  

Außerdem sollen die Maklergebühren von dem getragen werden, der den Makler beauftragt. Das ist, wie Becher erläutert, in aller Regel der Vermieter.  

Zwtl: Mietzinsobergrenzen und weitere Verbesserungen im Mietrecht 

Außerdem drängt die SPÖ auf weitreichende Verbesserungen im Mietrecht. Becher hat den Vorschlag für ein neues Mietrechtsgesetz federführend ausgearbeitet. Zentrale Punkte dabei: Eine klare Mietzinsobergrenze, eindeutige gesetzliche Regelungen für Zuschläge und Abschläge und eine Begrenzung der möglichen Zuschläge; befristete Mietverträge sollen deutlich eingeschränkt werden und mit höheren Abschlägen versehen werden.  

Und besonders wichtig: Das Mietrecht soll für alle Mietwohnungen gelten, die gewinnorientiert vermietet werden dürfen. Das heißt, dass Wohnungen, die heute nicht dem MRG unterliegen (also insb. Nachkriegsbauten) ins MRG kommen. Für neu errichtete Wohnungen soll das nach einer Refinanzierungsphase von 20 Jahren der Fall sein, in der eine reine Marktmiete erzielt werden darf. (Schluss) up/wf/gd

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