Bayr: Abermals Qualitätsprobleme bei gerichtlichen Gutachten

Justizministerium gefordert, Qualität bei gerichtlichen Gutachten zu garantieren

Wien (OTS/SK) „Wenn gerichtliche Gutachten, wie im Falle des Verwaltungsgerichtshofs die Rechtsprechung bei Asylverfahren in letzter Instanz, Grundlage für rechtstaatliche und menschenrechtsrelevante Entscheidungen sind, dann ist von diesen Gutachten eine Qualität einzufordern, die der Tragweite der Entscheidungen für einzelne Menschenleben auch gerecht wird!“, kritisiert SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr, Mitglied des Justizausschusses des Nationalrats, die am Wochenende bekannt gewordenen Vorwürfe gegen den offensichtlich einzigen Gutachter in Sachen Sicherheitssituation in Afghanistan. Eine von der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung in Auftrag gegebene Prüfung dieser Gutachten stellt ein desaströses Zeugnis aus und vergleicht den faktischen Gehalt mit einem Reisebericht, wie die Wochenzeitschrift „profil“ heute berichtet. ****

„Es ist nicht das erste Mal, dass die Qualität von gerichtlichen Gutachten in der Kritik steht“, erinnert Bayr an die Diskussion bei Erscheinen des „Schwarzbuchs Versicherungen“ rund um medizinische Gerichtsgutachten vor einigen Jahren. Auch in diesen Fällen ging es um die Existenz von Menschen, damals ausschließlich um Unfallopfer, die durch fehlerhafte Gutachten und daraus resultierende Fehlurteile buchstäblich um ihre Existenz gebracht wurden.

„Meines Wissens nach ist seither nichts geschehen, was zu einer Verbesserung der Qualität von gerichtlichen Gutachten geführt hätte“, kritisiert Bayr die Untätigkeit des Justizministeriums. „In vielen Fällen hängen Menschenleben am Ausgang von Gerichtsentscheiden, bei Menschen, die einen Abschiebebescheid in ein Land, in dem ein Überleben nicht garantiert ist, ebenso wie in Fällen von Schadenersatzklagen nach fehlerhaften medizinischen Behandlungen“, so Bayr weiter. Die Abgeordnete fordert die Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, welche die Liste der gerichtlichen Sachverständigen führt, auf, den Fall des Afghanistan-Gutachters zum Anlass zu nehmen und gemeinsam mit dem Justizminister einen klaren Plan zu erstellen, wie zeitnahe die Qualifikation sämtlicher beeideter PrüferInnen zu evaluieren ist und gegebenenfalls Verfahren zum Entzug der Sachverständigeneigenschaft einzuleiten. (Schluss) mb/mp

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